Planerfolgsrechnung

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Unter der Planerfolgsrechnung wird die Gewinn- und Verlustrechnung, der Erfolgsplan verstanden. Diese kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren generiert werden. Eine Unternehmung kann das Verfahren individuell für sich festlegen. Dabei werden die Erträge und Aufwände gezeigt. Mit einer vorgeschriebenen Auflistung kann ermittelt werden, ob es einen Jahresgewinn oder -verlust gibt. Für beide Varianten gilt, dass die Mindestgliederung zwingend einzuhalten ist. Zusätzlich wird die Reihenfolge der einzelnen Positionen vorgegeben. Nachfolgend ist die jeweilige Mindestgliederung und Anordnung der einzelnen Positionen zu entnehmen (Meyer & Mathis, 2013, S. 684-685):

Gesamtkostenverfahren (Produktionserfolgsrechnung) Umsatzkostenverfahren (Absatzerfolgsrechnung)
1. Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 1. Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen
2. Bestandsänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen 2. Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen
3. Materialaufwand 3. Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand
4. Personalaufwand 4. Finanzaufwand und Finanzertrag
5. übriger betrieblicher Aufwand 5. betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens 6. ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag
7. Finanzaufwand und Finanzertrag 7. direkte Steuern
8. betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag 8. Jahresgewinn oder Jahresverlust
9. ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag
10. direkte Steuern
11. Jahresgewinn oder Jahresverlust

Diese Auflistungen können auch im Schweizer Obligationenrecht nachgelesen werden. Das Gesamtkostenverfahren ist im Artikel 959b, Absatz 2 nachzuschlagen. Das Umsatzkostenverfahren ist im Artikel 959b, Absatz 3 aufgelistet.

Quellen

Literaturverzeichnis

Autoren

Vera Emmenegger, Olivia Gerster, Nadja Hunziker, Colin Küng