Preisvergleichsmethode: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. April 2016, 13:52 Uhr

Geprüft: Positiv beurteilt

Die Preisvergleichsmethode wird auch Comparable Uncontrolled Price Method (CUP) genannt. Es ist eine von drei geschäftsvorfallbezogenen Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise für konzerninterne Geschäfte. Zur Bestimmung des Verrechnungspreises orientiert sich diese Methode an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen fremden Unternehmen am Markt vereinbart werden (Brähler, 2014, S. 433-436). Die Preisvergleichsmethode setzt den Fremdvergleichsgrundsatz (dealing at arm's length) idealtypisch um, da sie als einzige Verrechnungspreismethode beim direkten Preisvergleich ansetzt (Rieke, 2015, S. 73). Deshalb gilt die Preisvergleichsmethode gemäss den OECD-Richtlinien grundsätzlich als eine der verlässlichsten Verrechnungspreismethoden (OECD, 2011, S. 63).

Funktionsweise

Struktur

Bei der Preisvergleichsmethode gilt der Verkaufspreis als Massstab (Brähler, 2014, S. 436). Dabei werden die Preise eines konzerninternen Geschäfts mit denjenigen Preisen verglichen, die bei einem vergleichbaren Geschäft unter vergleichbaren Umständen vereinbart worden wären. Der Vergleichspreis dient somit als Verrechnungspreis für konzerninterne Transaktionen (OECD, 2011, S. 63).

Abb. 1: Innerer und äusserer Preisvergleich (Raschle, 2012, Folie 45)

Innerer und äusserer Preisvergleich

Der Preisvergleich kann in Form eines inneren als auch äusseren Preisvergleichs erfolgen: Beim inneren Preisvergleich ist der Vergleichspreis derjenige Preis, der das verbundene Unternehmen im Rahmen vergleichbarer Transaktionen mit fremden Dritten vereinbart hat (Schwerdt, 2013, S. 142). Solche Konstellationen sind in der Praxis selten anzutreffen (Hanken & Kleinhietpass, 2014, S. 113). In Abbildung 1 entspricht der Verkaufspreis zwischen der Mutter AG und der Y AG dem inneren Vergleichspreis. Dieser Preis wird als Transferpreis für konzerninterne Transaktionen verwendet.

Beim äusseren Preisvergleich ist der Vergleichspreis derjenige Preis, der bei einem Geschäft zwischen zwei völlig unabhängigen Dritten vereinbart worden ist (Weber & Schäffer, 2014, S. 219). Der äussere Preisvergleich wird vor allem bei börsennotierten Waren (homogene Ware) und marktgängigen Dienstleistungen angewendet (Hanken & Kleinhietpass, 2014, S. 115). In Abbildung 1 entspricht der Verkaufspreis zwischen den beiden konzernfremden Unternehmen X und Y AG dem äusseren Vergleichspreis. Dieser Preis wird als Transferpreis für konzerninterne Transaktionen verwendet.

Direkter und indirekter Preisvergleich

Damit die Preisvergleichsmethode angewendet werden kann, muss eine direkte oder indirekte Vergleichbarkeit der Geschäfte vorhanden sein (Brähler, 2014, S. 436):

Abb. 2: Merkmale zur Bestimmung der Gleichartigkeit (Brähler, Engelhard & Käse, 2010, S. 6)

Ein direkter Preisvergleich ist dann möglich, wenn die relevanten Vergleichskriterien (vgl. Abbildung 2) zwischen zwei Geschäften ähnlich oder identisch sind (Brähler, 2014, S. 436). Dann ist keine Anpassung des Vergleichspreises nötig. Jedoch sind in der Praxis identische Verhältnisse so gut wie nie vorhanden (Hanken & Kleinhietpass, 2014, S. 114).

Beim indirekten Preisvergleich können auch Geschäfte verglichen werden, bei denen die Vergleichskriterien sehr unterschiedlich sind (Brähler, 2014, S. 436). Jedoch sind dann Anpassungen bezüglich Stückzahl, Zahlungsziel etc. nötig. Dieses Vorgehen gilt in der Praxis als Regelfall (Hanken & Kleinhietpass, 2014, S. 114).

Zu den wichtigsten Vergleichskriterien gehören die Eigenschaften der gekauften und verkauften Güter oder Dienstleistungen, die ausgeübten Funktionen der beteiligten Unternehmen unter Berücksichtigung von eingesetzten Vermögensgegenständen sowie übernommene Risiken. Dazu zählen auch Vertragsbedingungen, die wirtschaftlichen Umstände sowie Geschäftsstrategien der teilnehmenden Transaktionspartner. Die Vergleichbarkeit von Produkten und Funktionen wird bei der Preisvergleichsmethode als sehr hoch angesetzt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollten die Transaktionen im Einzelfall anhand der Vergleichskriterien geprüft werden (Schwerdt, 2013, S. 143).

Anwendbarkeit

Zur Prüfung der Fremdüblichkeit konzerninterner Transaktionen wird die Preisvergleichsmethode als direkt und zuverlässig betrachtet. Als erstes ist jeweils zu untersuchen, ob diese Methode für den vorliegenden Fall angewendet werden kann. Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob die Daten aus einem externen oder internen Preisvergleich verfügbar sind (Schwerdt, 2013, S. 144). In der Praxis findet die Preisvergleichsmethode nur selten Anwendung, da die Anwendungsvoraussetzungen bezüglich der Vergleichskriterien sehr hoch sind (vgl. empirische Ergebnisse). Aus diesem Grund wird diese Methode häufig bei marktüblichen Transaktionen, wie zum Beispiel bei homogenen Gütern wie Rohstoffen oder Dienstleistungen, angewendet (Rieke, 2015, S. 74).

Bei der Verwendung der Preisvergleichsmethode können durch unterschiedliche Marktpreise Verrechnungspreisbandbreiten entstehen. Aus der entstandenen Preisbandbreite ist ein Preis auszuwählen, wobei diese Entscheidung von steuerlichen Faktoren beeinflusst wird. Bei einem uneingeschränkten Fremdvergleich kann jeder beliebige Wert innerhalb einer Bandbreite ausgewählt werden. Hingegen wird bei einem eingeschränkten Fremdvergleich die Bandbreite eingeengt. Zum Beispiel kann durch Kontrollrechnungen, Plausibilitätsüberlegungen oder das Quartilsverfahren, bei dem die unteren und oberen 25% gestrichen werden, die Bandbreite eingeengt werden. Dazwischen ist der Preis frei wählbar (Rieke, 2015, S. 92-93).

Vor- und Nachteile

Ein wichtiger Vorteil bei der Anwendung der Preisvergleichsmethode besteht darin, dass die Fremdüblichkeit sehr gut nachgewiesen werden kann (Brähler, 2014, S. 5). Jedoch gibt es auch Nachteile, welche bei einer Anwendung dieser Methode zu beachten sind. Die Fremdvergleichspreise zwischen unabhängigen Unternehmen (externer Preisvergleich) sind nur selten verfügbar (RSM, 2015, S. 11). Dadurch ist die Anwendbarkeit nur beschränkt und auf standardsierte und marktgängige Güter möglich (Brähler, 2014, S. 6). Des Weiteren besteht ein Nachteil der Preisvergleichsmethode in der Schaffung von Vergleichbarkeit, welche nur über Anpassungen bei beschränkt vergleichbaren Vergleichsdaten möglich ist (Schwerdt, 2013, S. 144).

Beispiel

Die Muttergesellschaft A (USA) verkauft der Tochtergesellschaft AB (Schweiz) 1‘000 Tonnen eines Produkts zum Preis von CHF 12/Tonne und vereinbart den Incoterm FCA (inkl. Fracht). Die unabhängige Firma X verkauft 1‘000 Tonnen des gleichen Produkts an ihren Kunden Y zu einem Preis von CHF 10/Tonne und vereinbart den Incoterm Exworks (exkl. Fracht). Damit diese zwei Transaktionen vergleichbar sind, müssen bei der geschäftsinternen Transaktion die Frachtkosten abgezogen werden. Wenn die Frachtkosten CHF 2‘000 betragen, dann wäre der korrekte Transferpreis für diese Transaktion CHF 10/Tonne (in Anlehnung an OECD, 2011, S. 25).

Lern- und Praxismaterial

Aufgabe

Quellen

Literaturverzeichnis

Weiterführende Literatur

Autoren

Nicole Isenrich, Sandro Iten, Saverio La Bella, Jelena Miljkovic