Verrechnungspreisdokumentation: Unterschied zwischen den Versionen
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In den letzten Jahren haben viele Länder in Europa (z.B.: 2001 Polen, Portugal, Niederlande, Slowakei, Dänemark) neue Verrechnungspreis- und Dokumentationsvorschriften erlassen. Um dies besser durchzusetzen wurden sie mit Strafvorschriften verschärft (Schober, 2005, S. 10). | In den letzten Jahren haben viele Länder in Europa (z.B.: 2001 Polen, Portugal, Niederlande, Slowakei, Dänemark) neue Verrechnungspreis- und Dokumentationsvorschriften erlassen. Um dies besser durchzusetzen wurden sie mit Strafvorschriften verschärft (Schober, 2005, S. 10). |
Version vom 15. Dezember 2013, 23:32 Uhr
Das schweizerische Steuerrecht beinhaltet für Unternehmen keine spezifischen Verpflichtungen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation.
Rechtliche Grundlagen
Der Art. 126 Art. 126 des DBG vom 14. Dezember 1990, SR 642.11, verlangt von den Unternehmen einzig die Einhaltung folgender Punkte:
- Art. 1: „Der Steuerpflichtige muss alles tun, um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen.“
- Art. 2: „Er muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde mündliche oder schriftliche Auskunft erteilen, Geschäftsbücher, Belege und weitere Bescheinigungen sowie Urkunden über den Geschäftsverkehr vorlegen.“
- Im Art. 3 wird zusätzlich auf die 10 jährige Aufbewahrungspflicht aus dem OR hingewiesen.
Weil dies keine eindeutigen Anhaltspunkte für die Unternehmen sind, verweist die ESTV mit dem Kreisschreiben 1997 auf die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze und informiert zugleich, dass die Steuerbehörden die OECD konformen Verrechnungspreisdokumentationen akzeptieren sollen. Die OECD verlangt, dass die Dokumentation folgende Punkte beinhaltet (Stocker & Studer, 2009, S. 390):
- Funktions- und Risikoanalyse
- Definition von Vergleichsunternehmen
- Anpassungsrechnung
- Verprobung der Fremdvergleichsgrundsätze
In den letzten Jahren haben viele Länder in Europa (z.B.: 2001 Polen, Portugal, Niederlande, Slowakei, Dänemark) neue Verrechnungspreis- und Dokumentationsvorschriften erlassen. Um dies besser durchzusetzen wurden sie mit Strafvorschriften verschärft (Schober, 2005, S. 10).
Möglicher Aufbau einer Dokumentation
In der linken oberen Grafik ist zu sehen, dass in einem ersten Schritt alle Informationen und Daten gesammelt werden sowie die Basis in einem theoretischen Teil aufgearbeitet werden muss. Anschliessend geht es um die Filterung der Daten und um die Aufdeckung möglicher Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Dritten. Bevor die Verrechnungspreisanalyse erstellt wird und die definitiven Preisansätze begründet werden, wird eine Funktions- und Risikoanalyse erstellt. In der rechten Grafik sind die einzelnen Punkte in einem möglichen Dokumentationsaufbau dargestellt (Klee, 2012).
Dokumentation von Verrechnungspreisen - Vorgehen Dokumentation von Verrechnungspreisen - Aufbau
Quellen
Literaturverzeichnis
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG] vom 14. Dezember 1990, SR 642.11.
- Grant Thornton Switzerland (2010). Verrechnungspreise und gruppeninterne Dienstleistungen in der Schweiz [Broschüre]. Zürich und Zug.
- Klee, D. (2012). Dokumentation von Verrechnungspreisen innerhalb einer Unternehmensgruppe am Beispiel transaktionsbezogener Standardmethoden. Studienarbeit.
- Schober, I. & Staudacher, S. (2005). Dokumentation zur Interessenssicherung. tipps&trends: Verrechnungen im Konzern: Die besten Wege finden, (Oktober).
Weiterführende Links
- Nützlicher Fachartikel über den Aufbau einer Verrechnungspreisdokumentation
- OECD. (2010) OECD Transfer Pricing Guidlines for Multinational Enterprises and Tax Administrations
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