Vollkosten plus Gewinnaufschlag als Verrechnungspreis: Unterschied zwischen den Versionen

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== Fallstudie ==
== Fallstudie ==
'''Ausgangslage'''
'''Ausgangslage'''
Die A Pharma AG entwickelt pharmazeutische Produkte. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart, Deutschland. Die A Pharma AG besitzt in Polen eine Tochtergesellschaft - die B Pharma Sp. z o.o. Die polnische Tochtergesellschaft produziert die pharmazeutische Produkte und liefert diese anschliessend an die Muttergesellschaft nach Deutschland. Neben der polnischen Tochtergesellschaft hat die A Pharma AG eine weitere Tochtergesellschaft in den USA. Die C Pharma Inc., übernimmt den Vertrieb der Produkte in den USA. Die beiden Tochtergesellschaften agieren als Routineunternehmen, da die wichtigsten Funktionen und Risiken bei der A Pharma AG in Deutschland liegen. Die Muttergesellschaft handelt als Strategieträgerin (vgl. Abb.1) (Verhülsdonk, 2012, online).
Die A Pharma AG entwickelt pharmazeutische Produkte. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart, Deutschland. Die A Pharma AG besitzt in Polen eine Tochtergesellschaft - die B Pharma Sp. z o.o. Die polnische Tochtergesellschaft produziert die pharmazeutische Produkte und liefert diese anschliessend an die Muttergesellschaft nach Deutschland. Neben der polnischen Tochtergesellschaft hat die A Pharma AG eine weitere Tochtergesellschaft in den USA. Die C Pharma Inc., übernimmt den Vertrieb der Produkte in den USA. Die beiden Tochtergesellschaften agieren als Routineunternehmen, da die wichtigsten Funktionen und Risiken bei der A Pharma AG in Deutschland liegen. Die Muttergesellschaft handelt als Strategieträgerin (vgl. Abb. nebenstehend) (Verhülsdonk, 2012, online).
 
'''Kostenzuschlagsmethode'''
Die deutsche Muttergesellschaft hat von ihrer polnischen Tochtergesellschaft der B Pharma Sp. z o.o. 1 Mio. Stück eines blutdrucksenkenden Medikamentes erhalten. Das Stück kostet 18.00 Euro. Vergleichbare Transaktionen und Unternehmen konnten keine ausfindig gemacht werden. Deshalb dienen die Kosten der B Pharma Sp. z o.o. als Ausgangspunkt. Es existieren jedoch Vergleichswerte, die besagen, dass Zulieferbetriebe in der Pharmabranche regelmäßig einen Gewinnaufschlag von 20 % realisieren können. Insofern ist die Vergleichbarkeit gegeben (Verhülsdonk, 2012, online.).
 
'''Aufgabe'''
Ermitteln Sie den Verrechnungspreis nach der Kostenzuschlagsmethode.


== Quellen ==
== Quellen ==

Version vom 24. November 2012, 13:35 Uhr

Sabrina

Funktionen der Vollkosten plus Gewinnaufschlag

Die Verrechnungspreismethode „Vollkosten plus Gewinnaufschlag“ hat diverse Eigenheiten und Funktionen bezüglich Steuerung dezentraler Unternehmenseinheiten.

Der Gewinnaufschlag dieser Methode ermöglicht den Bereichen einen Gewinn für die erbrachten Transferleistungen auszuweisen oder eine Verzinsung der eingesetzten Produktionsmittel. Dies entspricht dem ökonomischen Grundsatz, dass auf lange Sicht mindestens alle Kosten gedeckt und eine Rendite erwirtschaftet werden muss. Durch den Ausweis eines Bereichsgewinns sind Vollkosten plus Gewinnaufschlag für Bereiche, welche als Profit-Center geführt werden, eine geeignete Verrechnungspreismethode. Diese Eignung ist umso relevanter, wenn Marktpreise zum Vergleich fehlen (Coenenberg, Fischer & Günther, 2007, S. 703-704). Eine Unternehmung kalkuliert beim Verkauf ihrer Produkte oder Dienstleistungen an Externe ebenfalls eine Gewinnmarge ein. Verrechnungspreise auf Basis der Vollkosten mit Gewinnaufschlag dienen somit der Simulation eines Marktpreises (Mensch, 2003, S. 230).

Es entspricht dem Fairness-Gedanken, dass bei einer liefernden oder leistenden Geschäftseinheit ein Gewinn ausgewiesen wird. Es ist zu beachten, dass die Wertschöpfung von allen involvierten Geschäftsbereichen erbracht wird. Zudem soll der Ausweis eines Gewinns motivierend wirken (Schwarz, 2010, S. 30).

Mittels Verrechnungspreisen kann weiters der Erfolg einzelner Unternehmensbereiche ermittelt und beurteilt werden. Die Verrechnungspreise wiederspiegeln einerseits den Erlös des abgebenden und andererseits die Einstandskosten des beziehenden Profit Centers. Sie beeinflussen somit die Ausweisung der Gewinn- beziehungsweise Verlustbeiträge der Profit Center (Schuster & Mähler, 2003, S.73, zit. in Vollmuth & Pepels et.al. 2003, S. 73).

Es ist nicht auszuschliessen, dass die Gewinnzuschlagssätze für interne Bezüger tiefer angesetzt werden als für externe Kunden. In diesem Fall unterliegt die Festsetzung des Gewinnzuschlages einer Willkür. Durch diese willkürliche Festsetzung kommt es zu Verzerrungen in der Erfolgsermittlung der einzelnen Unternehmensbereiche. Ausserdem können die Gewinnzuschläge von der Unternehmenszentrale festgelegt werden, was zum Nachteil hat, dass diese die ausgewiesenen Profit-Center Ergebnisse manipulieren kann. Dies hat zur Folge, dass die Erfolgsermittlungsfunktion der Verrechnungspreise verletzt wird (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 606).

Durch die Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnisse wird für Bereichsleiter ein Anreiz geschaffen, ihren Bereichsgewinn zu maximieren. Die aus Bereichssicht „optimale“ Entscheidung muss nicht unbedingt mit der „optimalen“ Entscheidung aus Sicht der Gesamtunternehmung übereinstimmen. Die Dezentralisierung kann also zu Zielkonflikten führen. Mithilfe von Verrechnungspreisen ist sicherzustellen, dass die aus Bereichssicht sinnvollen Entscheidungen deckungsgleich sind mit jenen, die die Zentrale treffen würde, verfügte sie über dieselben Informationen wie die autonomen Unternehmensbereiche (Schuster & Mähler, 2003, S.73 - 74, zit. in Vollmuth & Pepels et.al. 2003, S. 73 - 74).

Die Erfolgs- und Koordinationsfunktion als allgemeine Funktionen von Verrechnungspreisen können auch dem spezifischeren Fall des Verrechnungspreises auf Basis von Vollkosten plus Gewinnzuschlag zugeordnet werden.

Festlegung des Gewinnaufschlags

Eine wesentliche Fragestellung bei Vollkosten plus Gewinnaufschlag ist die Höhe des angemessenen Gewinnaufschlags. Es gibt verschiedene Methoden für dessen Bestimmung (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 605):

  • Frei gewählter Prozentsatz der Vollkosten (z.B. durchschnittlicher Branchengewinn)
  • Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
  • Verhandlung zwischen den Geschäftseinheiten
Ermittlung des Gewinnzuschlag bei TRUMPF (Hummel, Kriegbaum-Kling & Schuhmann, 2009, S. 153)

Oftmals greifen die Unternehmensbereiche oder die Unternehmenszentrale zu einem frei gewählten Prozentsatz und nehmen branchen-, firmen- oder gewohnheitsmässige Gewinnzuschlagssätze (Stender, 2002, S. 129). Dabei kommt es vor, dass die Gewinnzuschlagssätze für interne Bezüger tiefer angesetzt werden als für externe Kunden. In diesem Fall ist die Festsetzung des Gewinnzuschlages jedoch willkürlich. Diese Willkür führt häufig zu Verzerrungen in der Erfolgsermittlung der einzelnen Unternehmensbereiche und macht diese nicht mehr aussagekräftig (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 605-606).

Praxisbeispiel Berechnung des Gewinnaufschlags

Bei der Trumpf Gruppe (weltweit tätiges Unternehmen in der Fertigungs-, Laser- und Medizintechnik) wird für die Produktion ein Gewinnzuschlag aufgrund des betriebsnotwendigen Kapitals und des WACC berechnet, siehe nebenstehende Abbildung (Hummel, Kriegbaum-Kling & Schuhmann, 2009, S. 152):

Durch Multiplikation des WACC und des betriebsnotwendigen Kapitals für den Gesamtproduktionsbereich erhält man den Sollgewinn der Produktion. Dieser wird wiederum im Verhältnis Kapital Teilproduktionsbereich zu Kapital Gesamtproduktionsbereich aufgeteilt. Daraus ergeben sich Sollgewinne für jeden Teilproduktionsbereich. Durch Division des Sollgewinns durch die Standardfertigungskosten eines Teilbereichs erhält man den Gewinnzuschlag für den Produktionsbereich. Der Gewinnzuschlag kann nun für alle Produkte, welcher dieser Produktionsbereich produziert, benutzt werden. Die mit dieser Methode ermittelten Verrechnungspreise haben in der Trumpf Gruppe eine Gültigkeit von drei Jahren. Wenn die Herstellkosten jedoch eine gewisse Abweichung überschreiten, sind vorzeitige Anpassungen möglich (Hummel, Kriegbaum-Kling & Schuhmann, 2009, S. 153).

Vorteile der Vollkosten plus Gewinnaufschlag

Der wesentliche Vorteil bei der Methode Verrechnungspreise auf der Basis von Vollkosten plus Gewinnaufschlag ist die einfache und nachvollziehbare Handhabung für die betroffenen Unternehmenseinheiten. Dies ist der Grund, weshalb sie in Praxis oft eingesetzt werden (Mensch, 2003, S. 928). Voraussetzung dafür ist eine gut strukturierte Kostenrechnung, damit die benötigten Daten aus dem betrieblichen Rechnungswesen ohne grossen Aufwand entnommen werden können (Stender, 2002, S. 129).

In der Praxis gilt die Methode Verrechnungspreise auf der Basis von Vollkosten plus Gewinnaufschlag ausserdem als relevanteste OECD-richtlinienkonforme Transferpreisanwendung (Pfaff & Stefani, 2006, S. 14).

Verrechnungspreise entsprechen auf langfristig den Marktpreisen, wenn sie auf Vollkosten zuzüglich Gewinnaufschlag basieren. Aus diesem Grund werden diese Verrechnungspreise von den beteiligten Unternehmensbereichen als interne Transferpreise akzeptiert. Dies wird dadurch begründet, dass auf lange Frist gesehen, die Fixkosten und die dazugehörige Kapazität gedeckt werden müssen (Mensch, 2003, S. 930). Die beteiligten Unternehmensbereiche wollen dazu noch einen Mindestgewinn oder zumindest eine Mindestverzinsung für die bei der Produktion eingesetzten Investitionen erzielen (Coenenberg, Fischer & Günther, 2009, S. 720). Mithilfe der Methode Verrechnungspreise auf der Basis von Vollkosten plus Gewinnaufschlag sind nicht nur alle Kosten für den leistenden Bereich gedeckt, sondern es fällt noch einen Gewinn an (Pfaff & Stefani, 2006, S. 7). Dank dem Gewinnaufschlag können die beteiligten Unternehmensbereiche echte Gewinne ausweisen. Es wird nicht, wie bei der nur auf Vollkosten basierten Verrechnungspreisen, der gesamte Gewinn aus internen Lieferungen und Leistungen dem beziehenden Bereich angerechnet (Mensch, 2003, S. 930; Osterloh & Frost, 1999, S. 44). Mittels der Methode Vollkosten plus Gewinnaufschlag als Verrechnungspreise wird der Anreizfunktion (Motivationsfunktion) Rechnung getragen. Es entsteht für den leistenden Bereich den Anreiz zur Leistungssteigerung (Mensch, 2003, S. 926).

Der Grundsatz, Transferpreise mit Gewinnen zu versehen macht die Kostenaufschlagsmethode mit der Profit-Center-Konzeption kompatibel (Coenenberg, 2009, S. 704). Das heisst, die einzelnen Unternehmensbereiche sind für die Gewinne ihres Bereiches verantwortlich (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 451).

Verrechnungspreise auf Basis von Vollkosten plus Zuschlag dienen dem Management der einzelnen Unternehmenseinheiten ausserdem als einfache, verständliche und auf längere Frist angelegte Entscheidungsgrundlage, um ihren Bereich zu leiten (Fischer, Möller & Schultze, 2012, S. 648).

Nachteile der Vollkosten plus Gewinnaufschlag

Dario

Fallstudie

Ausgangslage Die A Pharma AG entwickelt pharmazeutische Produkte. Sie hat ihren Sitz in Stuttgart, Deutschland. Die A Pharma AG besitzt in Polen eine Tochtergesellschaft - die B Pharma Sp. z o.o. Die polnische Tochtergesellschaft produziert die pharmazeutische Produkte und liefert diese anschliessend an die Muttergesellschaft nach Deutschland. Neben der polnischen Tochtergesellschaft hat die A Pharma AG eine weitere Tochtergesellschaft in den USA. Die C Pharma Inc., übernimmt den Vertrieb der Produkte in den USA. Die beiden Tochtergesellschaften agieren als Routineunternehmen, da die wichtigsten Funktionen und Risiken bei der A Pharma AG in Deutschland liegen. Die Muttergesellschaft handelt als Strategieträgerin (vgl. Abb. nebenstehend) (Verhülsdonk, 2012, online).

Kostenzuschlagsmethode Die deutsche Muttergesellschaft hat von ihrer polnischen Tochtergesellschaft der B Pharma Sp. z o.o. 1 Mio. Stück eines blutdrucksenkenden Medikamentes erhalten. Das Stück kostet 18.00 Euro. Vergleichbare Transaktionen und Unternehmen konnten keine ausfindig gemacht werden. Deshalb dienen die Kosten der B Pharma Sp. z o.o. als Ausgangspunkt. Es existieren jedoch Vergleichswerte, die besagen, dass Zulieferbetriebe in der Pharmabranche regelmäßig einen Gewinnaufschlag von 20 % realisieren können. Insofern ist die Vergleichbarkeit gegeben (Verhülsdonk, 2012, online.).

Aufgabe Ermitteln Sie den Verrechnungspreis nach der Kostenzuschlagsmethode.

Quellen

Literaturverzeichnis

Weiterführende Literatur