Wirtschaftskriminalität: Unterschied zwischen den Versionen

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===Kontrollmethoden===
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Bestandteile der Kontrollen zum Ausschluss von Bilanzmanipulationen sind die Suche nach Red Flags. Red Flags sind Tatbestände, die einem Auditor oder Controller auffallen und die einen Verdachtsmoment darstellen, der auf kriminelle Handlungen hindeutet. Ein Beweis, dass es tatsächlich zu einer kriminellen Handlung gekommen ist, sind sie noch nicht. Ein Red Flag führt aber dazu, dass Ermittlungen aufgenommen werden müssen und geprüft werden muss, ob sich ein Verdacht erhärtet oder nicht. Beispiele für Red Flags, die auf Manipulationen im Rechnungswesen hindeuten, sind:
Bestandteile der Kontrollen zum Ausschluss von Bilanzmanipulationen sind die Suche nach Red Flags. Red Flags sind Tatbestände, die einem Auditor oder Controller auffallen und die einen Verdachtsmoment darstellen, der auf kriminelle Handlungen hindeutet. Ein Beweis, dass es tatsächlich zu einer kriminellen Handlung gekommen ist, sind sie noch nicht. Ein Red Flag führt aber dazu, dass Ermittlungen aufgenommen werden müssen und geprüft werden muss, ob sich ein Verdacht erhärtet oder nicht. Beispiele für Red Flags, die auf Manipulationen im Rechnungswesen hindeuten, sind:

Version vom 16. Dezember 2020, 14:15 Uhr

Geprüft: Positiv beurteilt

Wirtschaftskriminalität umfasst Delikte wie sie in Unternehmen und durch Unternehmen begangen werden, beispielsweise Kartellabsprachen oder Veruntreuung. Die Folgen von wirtschaftskriminellen Handlungen zeigen sich bzw. müssten sich in dem Rechnungswesen des Unternehmens zeigen. Daher ist die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität auch für das Controlling ein wichtiges Thema.

Begriffsdefinition

Der Begriff Wirtschaftskriminalität ist nicht eindeutig definiert. Auch statistisch lässt sich anhand der polizeilichen Kriminalstatistik oder der Strafurteilsstatistik nicht eindeutig zuordnen, wie viele Taten der Wirtschaftskriminalität zuzurechnen sind (vgl. HSLU Blog Economic Crime: https://blog.hslu.ch/economiccrime/2019/09/16/entwicklung-der-wirtschaftskriminalitaet/). Damit lässt sich das gesamtgesellschaftliche Phänomen Wirtschaftskriminalität nur schwer greifen, auch weil es eine erhebliche Dunkelziffer bei wirtschaftskriminellen Delikten gibt. Häufig gibt es bei dieser Art Delikte nur Opfer, die selbst nur wenig von dem Schaden merken (z.B. Opfer von Preiserhöhungen durch Kartellabsprachen oder der Steuerzahler als Opfer bei korrupten Handlungen gegen den Staat). Einzelwirtschaftlich kann der Schaden bei betroffenen Unternehmen sehr hoch sein. So führt das Begehen von Wirtschaftsstraftaten zu hohen Straf- und Schadensersatzzahlungen. Betroffenen Mitarbeitern drohen Verurteilungen, die auch zu Haftstrafen führen können. Hinzu erleiden betroffene Unternehmen durch Medienberichterstattungen und ihre Folgen einen allerdings schwer monetär bewertbaren Reputationsschaden.

Qualitativ unterscheidet man zwei unterschiedliche Deliktsarten in der Wirtschaftskriminalität:

  • "occupational crime": Mitarbeiter/in begeht eine Straftat gegen das Unternehmen (z. B. Unterschlagung)
  • "corporate crime": Unternehmen begeht eine kriminelle Tat gegen eine große Zahl von Opfern (Kunden, Gläubiger, Anleger o. ä.).

Aufgrund der potenziellen Schäden muss sich das Controlling mit der Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität befassen. Zudem sind die Buchhaltung und der Jahresabschluss besonders manipulationsanfällig. Darüber hinaus spiegelt sich in der Rechnungslegung des Unternehmens dessen Handeln wider und damit auch das wirtschaftskriminelle Handeln. Als dem Informationssystem über wirtschaftliche Tatbestände des Unternehmens zeigen sich auch die Folgen doloser Handlungen im Rechnungswesen. So führen Korruptionszahlungen zu einer Buchung im Rechnungswesen, es sei denn es gibt schwarze Kassen, die außerhalb der Rechnungslegung stehen. Dies gilt auch für andere Tatbestände, wie die Beschäftigung von Schwarzarbeitern, Sozialversicherungsbetrug oder Steuerhinterziehung. Alle diese Tatbestände lösen entweder eine Buchung im Rechnungswesen aus oder sie müssen dergestalt vorgenommen werden, dass eine Buchung, die eigentlich geboten wäre, nicht ausgelöst wird. Ist dies der Fall, so ist damit regelmäßig auch der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder Steuerbetrugs verbunden. Damit ist das Controlling sowohl als potenzieller Täter aber auch als Aufklärer von Relevanz für den Bereich Wirtschaftskriminalität.

Prävention

Fraud Triangle

Um Wirtschaftskriminalität präventiv bekämpfen zu können, ist es wichtig, die Motivlage der potenziellen Täter zu kennen. Das herrschende Modell hierzu ist das Fraud Triangle (oder Betrugs Dreieck). Durch Befragung von Insassen des Gefängnisses von Joliet im US-Bundesstaat Illinois, die wegen wirtschaftskriminellen Taten verurteilt worden waren, identifizierte der Kriminologe Donald Cressey gemeinsame Charakteristika der Taten (vgl. Cressey 1950). Seine Erkenntnisse fasste er in dem Fraud Triangle zusammen, das die drei Faktoren (Gelegenheit, Anreiz/Druck, Innere Rechtfertigung), die zu kriminellen Handlungen führen können, als Eckpunkte eines Dreiecks darstellt.

Abb. 1: Häufigkeit der Ziffern nach den Benfrodschen Gesetz (vgl. Tiemann 2012)

Das Fraud Triangle wird in Theorie und Praxis bis heute als Ausgangspunkt weiterer Überlegungen zu Prävention und Detektion verwendet, sowohl in der Kriminologie als auch in der Betriebswirtschaftslehre. So verwenden die amerikanischen Wirtschaftsprüfer in ihrem Standard SAS No. 99 / AU Section 316 das Fraud Triangle als Referenzmodell für die Aufklärung von Bilanzbetrug. Dieses Vorgehen wird auch in den Internationalen Wirtschaftsprüfungsstandards ISA 240 „The Auditors Responsibilities Relating to Fraud“ gewählt. Cressey fand in seinen Befragungen als ein gemeinsames Motiv von wirtschaftskriminellen Tätern einen wahrgenommenen Druck. Ein Problem, das zu Anspannung führt, kann mit anderen nicht geteilt werden und motiviert zu einer kriminellen Handlung. In der aktuellen Literatur wird bei diesem Aspekt danach unterschieden, ob der Täter in einer Notlage seinen Ausweg in einer kriminellen Handlung sucht (Engpasstäter) oder er sich aus Habgier bereichert (Bereicherungstäter), um ein Leben über seinen eigentlichen Verhältnissen führen zu können (vgl. Becker & Holzmann 2011, 362).

Gelegenheit bezeichnet die Möglichkeit, eine kriminelle Handlung zu begehen, ohne dabei aufzufallen. Gelegenheiten werden durch komplexe und ständig wechselnde Organisationsstrukturen und durch Mängel im internen Kontrollsystem ermöglicht. Bestimmte Mitarbeiter haben z. B. keine Möglichkeit, Unterschlagungen zu begehen, da sie keinerlei Zugriff auf die Zahlungen des Unternehmens haben. Die Mitarbeiter, die in der Buchhaltung Zahlungsvorgänge auslösen, haben aber diese Möglichkeit ("Gelegenheit macht Diebe") (vgl. Hofmann 2008, 208). Hinzu kommt häufig das Ausnutzen bestimmter Machtbefugnisse, um Kontrollen auszuhebeln ("management override"). Gerade das Top-Management hat die Möglichkeit, selbst Autorität auszuüben, es hat soziale Netzwerke, die es als Täter schützen, und es hat Zugang zu Entscheidungen, die Möglichkeiten eröffnen, kriminelle Handlungen zu begehen (vgl. Engdahl 2008, 154-158.). So können durch das Management eigentlich wirksame Kontrollen umgangen werden und Ressourcen des Unternehmens für eigene Zwecke eingesetzt werden. Außerdem können spezielle Fähigkeiten die Gelegenheit eröffnen, sich durch kriminelle Handlungen zu bereichern. Dies betrifft besonders IT-Kenntnisse, die ausgenutzt werden können. Gepaart mit Kenntnissen über Kontrollschwächen kann sich eine gute Gelegenheit ergeben, einen Betrug zu begehen. Der Punkt Gelegenheit ist der Hauptangriffspunkt für die Prävention gegen kriminelle Handlungen im Unternehmen. Ein konsistentes internes Kontrollsystem leistet den wichtigsten Beitrag, um Gelegenheiten zu reduzieren. Hier ist das Controlling in einer wichtigen Position bei der Konzeption. Des Weiteren sind Controller selbst Teil des Internen Kontrollsystems und können daher einen wichtigen Beitrag zur Prävention krimineller Handlungen im Unternehmen leisten.

Daneben bedarf es auch einer inneren Rechtfertigung, durch die der Täter die Handlung rationalisiert und die erkannte moralische Übertretung leichter bzw. sogar vernünftig einschätzen kann. Es läuft ein mentaler Prozess ab, bei dem ein Individuum eine unehrliche Handlung rechtfertigt, um sich im Nachhinein weniger schuldig zu fühlen (vgl. Trompeter et al. 2013, 293). Häufig anzutreffen (vgl. Hofmann 2008, 209 f.) ist insbesondere die Aussage, dass die kriminelle Handlung im Wettbewerb notwendig sei, da jeder Marktteilnehmer sich so verhalte. Bei vielen wirtschaftskriminellen Handlungen, bei denen nicht eine bestimmte Person geschädigt wird, sondern eine Gruppe von Personen (die Aktionäre, die Kunden, die Steuerzahler etc.), kommt eine Einstellung hinzu, dass ja vermeintlich niemand geschädigt worden sei (opferlose Kriminalität). Zu den Kennzeichen der Wirtschaftskriminalität gehört ein gewisser Bildungsstand der Täter, sodass man sicher davon ausgehen kann, dass die moralische und rechtliche Problematik der Handlung bekannt ist. Aus diesem Grund ist der Prozess der Rationalisierung in diesem Bereich der Kriminalität besonders wichtig.

Um das Risiko einer kriminellen Handlung im Unternehmen ex ante bestimmen zu können und damit Entscheidungsgrundlagen für effiziente präventive Massnnahmen zu generieren, ist es notwendig, das Zusammenspiel der drei Eckpunkte des Fraud Triangles zu verstehen. Cressey ging in seiner Dissertation davon aus, dass alle drei Elemente vorhanden sein müssen, damit ein sonst unbescholtener Mitarbeiter zu kriminellen Handlungen neigt. Insofern kann die kriminelle Handlung unterbunden werden, indem man einen der Faktoren des Fraud Triangle ausschließt. Bei der Anwendung des Fraud Triangles iszu beachten, dass wenn die Bedingungen des Fraud Triangle gegeben sind, kann es zu Fraud kommen, muss es aber nicht.

Schnittstelle zum Controlling

Controller sind insbesondere mit dem Deliktfeld Bilanzbetrug und Manipulation des Rechnungswesens befasst. Ersteller von Jahresabschlüssen können versucht sein, durch die zielgerichtete Manipulation von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung Stakeholder des Unternehmens in eine ihnen genehme Richtung zu manipulieren. So können Investoren zum Kauf von Aktien gebracht werden, Gläubiger zur Kreditvergabe verleitet werden oder Kunden zum Kauf von Gegenständen gebracht werden, die eine langfristige Unterstützung und Begleitung durch den Produzenten erfordern, die dieser aufgrund von akuter Konkursgefahr allerdings nicht mehr sicherstellen kann.

Manipulationen der Buchhaltung können durch die Mitarbeiter in der Rechnungslegung geschehen. Allerdings fehlt hier häufig die Motivation, da diese Mitarbeiter selten ein Interesse (z. B. durch die Bindung ihres eigenen Bonus an das finanzielle Ergebnis des Unternehmens) an einem bestimmten Jahresergebnis haben. Allerdings ist Accounting Fraud ohne die Mithilfe bzw. Duldung durch die Mitarbeiter des Rechnungswesens nicht möglich. Häufiger sind die gesetzlichen Vertreter der Ausgangspunkt für Accounting Fraud. Sie haben ein Interesse an einem bestimmten (meist positiven) Ergebnis. Dies kann dann zu Bonuszahlungen zum Gehalt bzw. Gewinnausschüttungen führen. Die Forschung hat herausgefunden, dass viele Manager Accounting Fraud in einem Kosten-Nutzen-Kalkül sehen. Der Nutzen hängt an dem Berechnungsschema für variable Vergütungen, die Kosten an den möglichen Schäden für die eigene Karriere nach der Aufdeckung des Accounting Frauds. Des Weiteren kann es Motivation sein, andere Abschlussadressaten, wie z. B. Banken oder Lieferanten, über die wahre wirtschaftliche Lage des Unternehmens täuschen zu wollen. Damit ist Accounting Fraud meistens ein Vergehen, bei dem Kontrollmechanismen, die eigentlich funktionieren, von den Führungskräften des Unternehmens selbst außer Kraft gesetzt werden. Dies bezeichnet man als ‚Management Override of Controls‘. Eine wirksame Kontrolle dieses Top Management Frauds durch die gängigen Compliance-Management-Systeme ist schwierig bis unmöglich. Gerade bei der Begehung von Accounting Fraud ist die Zusammenarbeit von mehreren Tätern häufig notwendig. Dies liegt daran, dass der Erstellungsprozess des Jahresabschlusses durch Kooperation verschiedener Stellen geprägt ist. Von daher ist es zur Prävention wichtig, auch auf die möglichen Beziehungen zu achten. Diese können sowohl emotional, im Unternehmen (Zusammenarbeit) oder individuell sein (die beteiligten Personen erkennen die bessere Möglichkeit zur Bereicherung durch Zusammenarbeit).

Kontrollmethoden

Abb. 2: Häufigkeit der Ziffern nach den Benfrodschen Gesetz (vgl. Tiemann 2012)

Bestandteile der Kontrollen zum Ausschluss von Bilanzmanipulationen sind die Suche nach Red Flags. Red Flags sind Tatbestände, die einem Auditor oder Controller auffallen und die einen Verdachtsmoment darstellen, der auf kriminelle Handlungen hindeutet. Ein Beweis, dass es tatsächlich zu einer kriminellen Handlung gekommen ist, sind sie noch nicht. Ein Red Flag führt aber dazu, dass Ermittlungen aufgenommen werden müssen und geprüft werden muss, ob sich ein Verdacht erhärtet oder nicht. Beispiele für Red Flags, die auf Manipulationen im Rechnungswesen hindeuten, sind:

  • Kritische Unternehmenssituationen
  • Ungewöhnliche Geschäfte z.B. Geschäfte mit nahestehenden Personen
  • Nicht dokumentierte Änderungen von computergestützten Informationssystemen (Stammdatenänderung)
  • Ungewöhnliche Bearbeitungszeiten in EDV-Systemen (Wochenende, Nachts)
  • Zahlungen an Geschäftspartner in Steueroasen
  • Phantasienamen von Kunden
  • Sitz des Zahlungsempfängers weicht vom Sitz der kontoführenden Bank ab
  • Zahlung ohne erkennbaren Grund

Eine andere Methode zur Aufdeckung von Accounting Fraud bedient sich des Benfordschen Gesetzes, einer statistischen Gesetzmäßigkeit, die besagt, dass die Ziffernfolge in unwillkürlich generierten Datensätzen (wie es die Buchhaltung ist) einer bestimmten Wahrscheinlichkeit entspricht. So ist die erste Ziffer einer Zahl mit ca. 30%iger Wahrscheinlichkeit eine Eins, aber nur mit ca. 5%iger Wahrscheinlichkeit eine Neun. Bei Abweichungen in dieser Ziffernfolge kann dies einen Hinweis auf Accounting Fraud darstellen. Täter berücksichtigen diese sich in zufällig zusammengestellten Datensätzen automatisch ergebende Regelmäßigkeit nicht in ihrem Tun. Allerdings kann es auch gute Gründe dafür geben, dass die Buchhaltung eines bestimmten Unternehmens gerade nicht den Gesetzmässigkeiten des Benfordschen Gesetzes entspricht. Aus diesem Grund ist ein festgestellter Verstoss gegen das Benfordsche Gesetz nur ein Verdachtsmoment, der einer weiteren Aufklärung bedarf.

Quellen

Literaturverzeichnis

  • Becker, W. & Holzmann, R. (2011): „Verhaltensannahmen betriebswirtschaftlicher Theorien und Wirtschaftskriminalität“, Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, Jg. 12, Nr. 3, 354–376.
  • Cressey, D. R. (1950): “The criminal violation of financial trust”, American Sociological Review, Vol. 15, No. 6, 738–743.
  • Engdahl, O. (2008): “The role of money in economic crime”, British Journal of Criminology, Vol. 48, No. 2, 154–170.
  • Hofmann, S. (2008): Handbuch Anti-Fraud-Management. Berlin: Erich Schmidt Verlag.
  • Tiemann, V. (2012): Statistik und Steuerbetrug, ZRFC, Jg. 8, S. 24 – 27.
  • Trompeter, G. M.; Carpenter, T. D.; Desai, N.; Jones, K. L. & Riley, R. A. (2013): “A synthesis of fraud-related research”, Auditing: A Journal of Practice & Theory, Vol. 32, Supplement 1, 287–321.
  • HSLU Blog Economic Crime, Entwicklung der Wirtschaftskriminalität

Autor

Stefan Behringer