LuxusCar – Verhandlungsbasierte Verrechnungspreise: Unterschied zwischen den Versionen
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# Wie bezeichnet man die Differenz zwischen Deckungsbeitrag und bestmöglicher Alternative (LuxusCar AG) bzw. zwischen Grenzkosten und bestmöglicher Alternative (HighQualityBrakes AG)? | # Wie bezeichnet man die Differenz zwischen Deckungsbeitrag und bestmöglicher Alternative (LuxusCar AG) bzw. zwischen Grenzkosten und bestmöglicher Alternative (HighQualityBrakes AG)? | ||
# Ab welchem Preis für eine Alternative bei der LuxusCar AG besteht kein Einigungsbereich mehr für eine interne Transaktion? | # Ab welchem Preis für eine Alternative bei der LuxusCar AG besteht kein Einigungsbereich mehr für eine interne Transaktion? |
Version vom 5. April 2016, 09:13 Uhr
Die LuxusCar AG, ein Hersteller von Autos im Luxusbereich, möchte benötigte Bremssysteme von der HighQualityBrakes AG, die zum selben Konzern gehört, beziehen. Zur Bestimmung des Verrechnungspreises setzen sich die beiden Firmen an den Verhandlungstisch. Mit folgenden Angaben gehen die beiden Firmen in die Verhandlungen:
LuxusCar AG:
- Verkaufspreis: 200‘000
- Grenzkosten Fertigstellung des Fahrzeuges: 180‘000
- Einkaufspreis bei bestmöglichster Alternative: 16‘000
HighQualityBrakes AG:
- Grenzkosten: 12‘000
- Verkaufspreis an bestmöglichste Alternative: 14‘000
Aufgabenstellung
- In welchem Bereich wird sich der Preis als Ergebnis der Verhandlung aufgrund der verfügbaren Informationen befinden, sofern für die beiden Unternehmen keine Alternative zum Bezug bestehen würde?
- In welchem Bereich würde sich aufgrund der bestmöglichsten Alternative der Verhandlungspreis bewegen?
- Wie bezeichnet man die Differenz zwischen Deckungsbeitrag und bestmöglicher Alternative (LuxusCar AG) bzw. zwischen Grenzkosten und bestmöglicher Alternative (HighQualityBrakes AG)?
- Ab welchem Preis für eine Alternative bei der LuxusCar AG besteht kein Einigungsbereich mehr für eine interne Transaktion?