PolTax Ltd. – Wirkung von internationalen Verrechnungspreisen

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Geprüft: Positiv beurteilt

Die Wirkung der Gewinnverschiebung und somit die Auswirkung auf die Steuerbelastung je nach gewähltem Verrechnungspreis wird mit nachstehemden Fallbeispiel (in Anlehnung an Brähler, 2010, S. 410–412) verdeutlicht:

Ausgangslage

Datei:Konzerninterner Leistungsaustausch (international).png
Konzerninterner Leistungsaustausch (international) (Brähler, 2010, S. 410–412)

Die in Polen ansässige Tochter XY produziert für 200 GE 100 Stück Waren. Diese Waren liefert die Tochter XY an die in den USA ansässige Tochter AB. Dabei setzt sie einen internen Verrechnungspreis fest. Je nach Höhe des festgelegten Verrechnungspreises ergeben sich unterschiedlich hohe Verrechnungspreisvolumen, wie die nachfolgende Tabelle zeigt:

Verrechnungspreis (GE/Stück) von Tochter XY an Tochter AB verkaufte Waren Gesamtverrechnungspreisvolumen (GE)
a) 5 100 500
b) 5.5 100 550
c) 8 100 800

Die Tochter AB verkauft schliesslich die 100 Stück Waren für total 1'000 GE an einen Dritten. Je nach gewähltem Verrechnungspreis fällt die Gewinnsituation unterschiedlich aus, wie in unterstehender Tabelle ersichtlich. Der Konzerngewinn bleibt jedoch immer gleich hoch und ist somit unabhängig von dem jeweils gewählten Verrechnungspreis. Ausschliesslich die Gewinne der Tochterunternehmen variieren stark.

Gewinn Tochter XY Gewinn Tochter AB Konzerngewinn
a) 300 500 800
b) 350 450 800
c) 600 200 800

Da die national festgelegten Steuern der beiden Standorte USA und Polen unterschiedlich hoch sind, ergibt sich je nach Verrechnungspreis eine höhere oder tiefere Steuerbelastung (hervorgerufen durch die Verschiebung des Gewinns in die möglichst steuergünstigste Nation). Dies ist in nachstehender Tabelle ersichtlich.

Tochter XY (Polen, 20%) Tochter AB (USA, 40%) Gesamtkonzern
a) 60 200 260
b) 70 180 250
c) 120 80 200

Da sich durch die unterschiedlich hohe nationale Steuerbelastung der Steueraufwand für den Gesamtkonzern verändert, fällt das Konzernergebnis je nach Verrechnungspreis unterschiedlich aus.

Schlussfolgerung

Die gesamte Steuerbelastung fällt am geringsten aus, wenn der Gewinn im steuergünstigen Polen anstatt in den USA anfällt. Dies wird erreicht, indem ein möglichst hoher Verrechnungspreis angesetzt wird und somit der Gewinn in Polen anstatt in den USA verbucht werden kann.

Quelle

  • Brähler, G. (2010). Internationales Steuerrecht. Wiesbaden: Gabler.