Vollkosten plus Gewinnaufschlag als Verrechnungspreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Es ist nicht auszuschliessen, dass die Gewinnzuschlagssätze für interne Bezüger tiefer angesetzt werden als für externe Kunden. In diesem Fall unterliegt die Festsetzung des Gewinnzuschlages einer Willkür. Durch diese willkürliche Festsetzung kommt es zu Verzerrungen in der Erfolgsermittlung der einzelnen Unternehmensbereiche. Ausserdem können die Gewinnzuschläge von der Unternehmenszentrale festgelegt werden, was zum Nachteil hat, dass diese die ausgewiesenen Profit-Center Ergebnisse  manipulieren kann. Dies hat zur Folge, dass die Erfolgsermittlungsfunktion der Verrechnungspreise verletzt wird (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 606).
Es ist nicht auszuschliessen, dass die Gewinnzuschlagssätze für interne Bezüger tiefer angesetzt werden als für externe Kunden. In diesem Fall unterliegt die Festsetzung des Gewinnzuschlages einer Willkür. Durch diese willkürliche Festsetzung kommt es zu Verzerrungen in der Erfolgsermittlung der einzelnen Unternehmensbereiche. Ausserdem können die Gewinnzuschläge von der Unternehmenszentrale festgelegt werden, was zum Nachteil hat, dass diese die ausgewiesenen Profit-Center Ergebnisse  manipulieren kann. Dies hat zur Folge, dass die Erfolgsermittlungsfunktion der Verrechnungspreise verletzt wird (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 606).


Durch die Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnisse wird für Bereichsleiter ein Anreiz geschaffen, ihren Bereichsgewinn zu maximieren. Die aus Bereichssicht „optimale“ Entscheidung muss nicht unbedingt mit der „optimalen“ Entscheidung aus Sicht der Gesamtunternehmung übereinstimmen. Die Dezentralisierung kann also zu Zielkonflikten führen. Mithilfe von Verrechnungspreisen ist sicherzustellen, dass die aus Bereichssicht sinnvollen Entscheidungen deckungsgleich sind mit jenen, die die Zentrale treffen würde, verfügte sie über dieselben Informationen wie die autonomen Unternehmensbereiche (Schuster & Mähler, 2003, S.73 - 74, zit. in Vollmuth & Pepels et.al. 2003, S. 73 - 74).  
Durch die Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnisse wird für Bereichsleiter ein Anreiz geschaffen, ihren Bereichsgewinn zu maximieren. Die aus Bereichssicht „optimale“ Entscheidung muss nicht unbedingt mit der „optimalen“ Entscheidung aus Sicht der Gesamtunternehmung übereinstimmen. Die Dezentralisierung kann also zu Zielkonflikten führen. Mithilfe von Verrechnungspreisen ist sicherzustellen, dass die aus Bereichssicht sinnvollen Entscheidungen deckungsgleich sind mit jenen, die die Zentrale treffen würde, verfügte sie über dieselben Informationen wie die autonomen Unternehmensbereiche (Schuster & Mähler, 2003, S.73 - 74, zit. in Vollmuth & Pepels et.al. 2003, S. 73 - 74).  

Version vom 24. November 2012, 14:30 Uhr

Sabrina

Funktionen der Vollkosten plus Gewinnaufschlag

Die Verrechnungspreismethode „Vollkosten plus Gewinnaufschlag“ hat diverse Eigenheiten und Funktionen bezüglich Steuerung dezentraler Unternehmenseinheiten.

Der Gewinnaufschlag dieser Methode ermöglicht den Bereichen einen Gewinn für die erbrachten Transferleistungen auszuweisen oder eine Verzinsung der eingesetzten Produktionsmittel. Dies entspricht dem ökonomischen Grundsatz, dass auf lange Sicht mindestens alle Kosten gedeckt und eine Rendite erwirtschaftet werden muss. Durch den Ausweis eines Bereichsgewinns sind Vollkosten plus Gewinnaufschlag für Bereiche, welche als Profit-Center geführt werden, eine geeignete Verrechnungspreismethode. Diese Eignung ist umso relevanter, wenn Marktpreise zum Vergleich fehlen (Coenenberg, Fischer & Günther, 2007, S. 703-704). Eine Unternehmung kalkuliert beim Verkauf ihrer Produkte oder Dienstleistungen an Externe ebenfalls eine Gewinnmarge ein. Verrechnungspreise auf Basis der Vollkosten mit Gewinnaufschlag dienen somit der Simulation eines Marktpreises (Mensch, 2003, S. 230).

Es entspricht dem Fairness-Gedanken, dass bei einer liefernden oder leistenden Geschäftseinheit ein Gewinn ausgewiesen wird. Es ist zu beachten, dass die Wertschöpfung von allen involvierten Geschäftsbereichen erbracht wird. Zudem soll der Ausweis eines Gewinns motivierend wirken (Schwarz, 2010, S. 30).

Mittels Verrechnungspreisen kann weiters der Erfolg einzelner Unternehmensbereiche ermittelt und beurteilt werden. Die Verrechnungspreise wiederspiegeln einerseits den Erlös des abgebenden und andererseits die Einstandskosten des beziehenden Profit Centers. Sie beeinflussen somit die Ausweisung der Gewinn- beziehungsweise Verlustbeiträge der Profit Center (Schuster & Mähler, 2003, S.73, zit. in Vollmuth & Pepels et.al. 2003, S. 73).

Es ist nicht auszuschliessen, dass die Gewinnzuschlagssätze für interne Bezüger tiefer angesetzt werden als für externe Kunden. In diesem Fall unterliegt die Festsetzung des Gewinnzuschlages einer Willkür. Durch diese willkürliche Festsetzung kommt es zu Verzerrungen in der Erfolgsermittlung der einzelnen Unternehmensbereiche. Ausserdem können die Gewinnzuschläge von der Unternehmenszentrale festgelegt werden, was zum Nachteil hat, dass diese die ausgewiesenen Profit-Center Ergebnisse manipulieren kann. Dies hat zur Folge, dass die Erfolgsermittlungsfunktion der Verrechnungspreise verletzt wird (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 606).

Durch die Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnisse wird für Bereichsleiter ein Anreiz geschaffen, ihren Bereichsgewinn zu maximieren. Die aus Bereichssicht „optimale“ Entscheidung muss nicht unbedingt mit der „optimalen“ Entscheidung aus Sicht der Gesamtunternehmung übereinstimmen. Die Dezentralisierung kann also zu Zielkonflikten führen. Mithilfe von Verrechnungspreisen ist sicherzustellen, dass die aus Bereichssicht sinnvollen Entscheidungen deckungsgleich sind mit jenen, die die Zentrale treffen würde, verfügte sie über dieselben Informationen wie die autonomen Unternehmensbereiche (Schuster & Mähler, 2003, S.73 - 74, zit. in Vollmuth & Pepels et.al. 2003, S. 73 - 74).

Die Erfolgs- und Koordinationsfunktion als allgemeine Funktionen von Verrechnungspreisen können auch dem spezifischeren Fall des Verrechnungspreises auf Basis von Vollkosten plus Gewinnzuschlag zugeordnet werden.

Festlegung des Gewinnaufschlags

Eine wesentliche Fragestellung bei Vollkosten plus Gewinnaufschlag ist die Höhe des angemessenen Gewinnaufschlags. Es gibt verschiedene Methoden für dessen Bestimmung (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 605):

  • Frei gewählter Prozentsatz der Vollkosten (z.B. durchschnittlicher Branchengewinn)
  • Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals
  • Verhandlung zwischen den Geschäftseinheiten
Ermittlung des Gewinnzuschlag bei TRUMPF (Hummel, Kriegbaum-Kling & Schuhmann, 2009, S. 153)

Oftmals greifen die Unternehmensbereiche oder die Unternehmenszentrale zu einem frei gewählten Prozentsatz und nehmen branchen-, firmen- oder gewohnheitsmässige Gewinnzuschlagssätze (Stender, 2002, S. 129). Dabei kommt es vor, dass die Gewinnzuschlagssätze für interne Bezüger tiefer angesetzt werden als für externe Kunden. In diesem Fall ist die Festsetzung des Gewinnzuschlages jedoch willkürlich. Diese Willkür führt häufig zu Verzerrungen in der Erfolgsermittlung der einzelnen Unternehmensbereiche und macht diese nicht mehr aussagekräftig (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 605-606).

Praxisbeispiel Berechnung des Gewinnaufschlags

Bei der Trumpf Gruppe (weltweit tätiges Unternehmen in der Fertigungs-, Laser- und Medizintechnik) wird für die Produktion ein Gewinnzuschlag aufgrund des betriebsnotwendigen Kapitals und des WACC berechnet, siehe nebenstehende Abbildung (Hummel, Kriegbaum-Kling & Schuhmann, 2009, S. 152):

Durch Multiplikation des WACC und des betriebsnotwendigen Kapitals für den Gesamtproduktionsbereich erhält man den Sollgewinn der Produktion. Dieser wird wiederum im Verhältnis Kapital Teilproduktionsbereich zu Kapital Gesamtproduktionsbereich aufgeteilt. Daraus ergeben sich Sollgewinne für jeden Teilproduktionsbereich. Durch Division des Sollgewinns durch die Standardfertigungskosten eines Teilbereichs erhält man den Gewinnzuschlag für den Produktionsbereich. Der Gewinnzuschlag kann nun für alle Produkte, welcher dieser Produktionsbereich produziert, benutzt werden. Die mit dieser Methode ermittelten Verrechnungspreise haben in der Trumpf Gruppe eine Gültigkeit von drei Jahren. Wenn die Herstellkosten jedoch eine gewisse Abweichung überschreiten, sind vorzeitige Anpassungen möglich (Hummel, Kriegbaum-Kling & Schuhmann, 2009, S. 153).

Vorteile der Vollkosten plus Gewinnaufschlag

Sabrina

Nachteile der Vollkosten plus Gewinnaufschlag

Dario

Fallstudie

Sabrina

Quellen

Literaturverzeichnis

Weiterführende Literatur