Marktbasierte Verrechnungspreise: Unterschied zwischen den Versionen
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<p> | <p>Sofern ein externer Markt für das gleiche oder ähnliche Produkt bzw. die Dienstleistung besteht, kann der extern gezahlte Preis auch für die interne Ver­rechnung genutzt werden. Wenn die Center Marktzugang haben, reguliert sich der Preis über den Marktmechanismus. Eine solche Preisfestsetzung bringt einige Vorteile mit sich: Der Marktpreis entspricht den effektiven Opportunitätskosten. Damit stellt der Preis eine objektive Grösse dar, was zu einer gut akzeptierten Erlöszuteilung führt. Die Allokation von Ressourcen richtet sich nach denselben Kriterien, wie am externen Markt.</p> | ||
<p>Für viele interne Lieferungen und Leistungen existiert jedoch kein genügend vergleichbarer externer Markt oder es herrscht auf dem Markt keine echte Konkurrenzsituation. Einigen Geschäftsbereichen wird der Marktzugang aus strate­gischen Gründen untersagt. Im letzten Fall können Marktpreise dann zur Anwendung kommen, wenn der externe Marktpreis mit vernünftigem Aufwand ermittelbar ist. Falls dies nicht der Fall ist oder kein externer Markt besteht, wird oft auf kostenbasierte Preisermittlungsverfahren zurückgegriffen.</p> |
Version vom 21. August 2012, 15:06 Uhr
Sofern ein externer Markt für das gleiche oder ähnliche Produkt bzw. die Dienstleistung besteht, kann der extern gezahlte Preis auch für die interne Verrechnung genutzt werden. Wenn die Center Marktzugang haben, reguliert sich der Preis über den Marktmechanismus. Eine solche Preisfestsetzung bringt einige Vorteile mit sich: Der Marktpreis entspricht den effektiven Opportunitätskosten. Damit stellt der Preis eine objektive Grösse dar, was zu einer gut akzeptierten Erlöszuteilung führt. Die Allokation von Ressourcen richtet sich nach denselben Kriterien, wie am externen Markt.
Für viele interne Lieferungen und Leistungen existiert jedoch kein genügend vergleichbarer externer Markt oder es herrscht auf dem Markt keine echte Konkurrenzsituation. Einigen Geschäftsbereichen wird der Marktzugang aus strategischen Gründen untersagt. Im letzten Fall können Marktpreise dann zur Anwendung kommen, wenn der externe Marktpreis mit vernünftigem Aufwand ermittelbar ist. Falls dies nicht der Fall ist oder kein externer Markt besteht, wird oft auf kostenbasierte Preisermittlungsverfahren zurückgegriffen.