Internationale Verrechnungspreise: Unterschied zwischen den Versionen
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In der [[Rechtliche Grundlagen zu internationalen Verrechnungspreisen in der Schweiz|Schweiz existieren bisher keine spezifischen Verrechnungspreisvorschriften]], jedoch beinhalten das geltende schweizerische Steuerrecht und verschiedene Verwaltungsanweisungen zahlreiche Hinweise, wie in der Schweiz Verrechnungspreisfragen gehandhabt werden. Die OECD Richtlinien sowie der Fremdvergleichsgrundsatz finden dabei ebenfalls Anwendung (Stocker & Studer, 2009, S. 386-387). | In der [[Rechtliche Grundlagen zu internationalen Verrechnungspreisen in der Schweiz|Schweiz existieren bisher keine spezifischen Verrechnungspreisvorschriften]], jedoch beinhalten das geltende schweizerische Steuerrecht und verschiedene Verwaltungsanweisungen zahlreiche Hinweise, wie in der Schweiz Verrechnungspreisfragen gehandhabt werden. Die OECD Richtlinien sowie der Fremdvergleichsgrundsatz finden dabei ebenfalls Anwendung (Stocker & Studer, 2009, S. 386-387). | ||
== | == Fremdvergleichsgrundsatz == | ||
Zentraler Grundsatz für die Verrechnungspreisbestimmung auf nationaler sowie auf internationaler Ebene gilt der Fremdvergleichsgrundsatz der OECD, das sogenannte „dealing at arm’s length principle“. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist im OECD-Musterabkommen (Art. 9 OECD-Ma) verankert (Kahle, 2007, S. 96). Er verlangt, dass der Verrechnungspreis für einen internen Leistungsaustausch, gleich hoch sein soll, wie wenn dieser Leistungsaustausch mit einem unabhängigen Dritten erfolgt wäre. Dies bedeutet, dass der jeweils gewählte Verrechnungspreis dem Fremdvergleich standhalten muss (Bähler, 2010, S. 413-414). Dabei bestehen verschiedene Arten des Fremdvergleichs (Brähler, 2010, S. 414-417): | |||
* Der betriebsinterner / betriebsexterne Fremdvergleich: Der betriebsinterne Fremdvergleich vergleicht eine Transaktion die ein Konzern mit einem zum gleichen Konzern angehörigen Gesellschaft durchführt, mit einer Transaktion, die derselbe Konzern mit einem fremden Unternehmen durchführen würde. Der betriebsexterne hingegen vergleicht eine Transaktion eines Konzerns mit einer zwischen zwei anderen, unabhängigen Unternehmen durchgeführte Transaktion. | |||
* Der konkrete / hypothetische Fremdvergleich: Der konkrete Fremdvergleich lässt sich nur anwenden, wenn die Transaktion nicht nur innerhalb des Konzerns, sondern auch zwischen unabhängigen Dritten tatsächlich stattgefunden hat. Falls keine solche Transaktion stattfinden kommt der hypothetische Fremdvergleich zur Anwendung. | |||
* Der direkte / indirekte Fremdvergleich: Der direkte Fremdvergleich wird angewendet, wenn die entscheidenden Faktoren der verglichenen Transaktionen deckungsgleich sind. Falls ähnliche Geschäftstransaktionen zugrunde gelegt werden, die um die Abweichung der tatsächlichen Transaktion korrigiert werden, wird von einem indirekten Fremdvergleich gesprochen. | |||
'''Verrechnungspreismethoden''' | |||
Der Fremdvergleichsgrundsatz alleine schreibt kein bindendes Kalkulationsverfahren zur Berechnung der Verrechnungspreise vor. Vielmehr ist ein geeignetes Kalkulationsverfahren durch den Steuerpflichten selbst zu operationalisieren (Weber & Schäffer, 2011, S. 215). Die OECD-Richtlinien nennen jedoch zur Konkretisierung der Verrechnungspreisermittlung folgende steuerlich relevanten Methoden, die zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes verwendet werden können: | |||
* [[Preisvergleichsmethode]] | |||
* [[Kostenaufschlagsmethode]] | |||
* [[Wiederverkaufspreismethode]] | |||
* [[Transaktionsbezogene Nettomargenmethode]] | |||
* [[Gewinnaufteilungsmethode]] | |||
Unterteilt werden diese in geschäftsvorfallbezogene Standardmethoden und geschäftsvorfallbezogene Gewinnmethoden, wie nachfolgende Abbildung 1 veranschaulicht (Dawid & Dorner, S. 139): | |||
Weil die Berechnung von Verrechnungspreise eine eigene Wissenschaft ist, wird oft eine Vergleichbarkeitsanalyse erstellt. Dabei werden Marktpreise verglichen und sichergestellt, dass alle Informationen und Datenquellen berücksichtigt sind. In der Praxis erhält man oft eine Bandbreite von möglichen Verrechnungspreise (sei dies bei der eigenen Kalkulation oder beim Vergleich mit Dritten). Über die Vergleichbarkeitsanalysen können nun eigenen kalkulierten Verrechnungspreise an den Median oder Mittelwert angepasst werden. Dies wird allerdings in der Bundesgerichtspraxis nicht gefordert. Um einen Fremdvergleich herzustellen, werden grundsätzlich auch die Vorjahreszahlen einbezogen und untersucht (Stocker & Studer, 2009, S.4). In den OECD-VP wird ein Best-Practis-Prozess vorgeschlagen. | |||
== Dokumentation == | == Dokumentation == |
Version vom 3. Dezember 2013, 13:57 Uhr
Verrechnungspreise sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen, die von anderen, rechnerisch abgrenzbaren Unternehmensbereichen bezogen werden (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 573). Sie zählen heute zu den wichtigsten Instrumente in der Führung von dezentralen Organisationen (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Im internationalen Kontext haben Verrechnungspreise im Rahmen der (Konzern-)Besteuerung eine besondere Bedeutung. Mit dem Ansetzen von Verrechnungspreisen kann die Erfolgshöhe zwischen den grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten und somit der national anfallende Steueraufwand beeinflusst werden (Weber & Schäffer, 2011, S. 209). Um dieser grenzüberschreitenden Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301).
Internationaler Leistungsaustausch und VerrechnungspreiseInnerhalb des Konzerns werden verschiedene Leistungen unter den Konzerngesellschaften ausgetauscht. Die wichtigsten grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen innerhalb eines Konzerns sind folgende (Brähler, 2010, S. 407):
Diese grenzüberschreitenden Leistungen werden mit Hilfe von sogenannten internationalen Verrechnungspreisen gegenseitig verrechnet. Die Funktion von internationalen Verrechnungspreisen besteht in der Optimierung der Steuerlast für den Gesamtkonzern. Über die Ausgestaltung und Festlegung von Verrechnungspreisen lassen sich Gewinne einzelner Konzerngesellschaften direkt steuern, wodurch Gewinne in steuerlich vorteilhafte Länder verschoben werden können (Brähler, 2010, S. 413). Das Fallbeispiel „Wirkung von internationalen Verrechnungspreisen“ zeigt mit einem Zahlenbeispiel die Auswirkungen von internationalen Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung und somit wiederum auf den Konzerngewinn auf. Zur Vermeidung extremer steuerliche Gestaltungen durch die Unternehmen haben jedoch Fisken sowie internationale Organisation wie die OECD Gestaltungsempfehlungen und steuerliche Vorschriften erlassen (Weber & Schäffer, 2011, S. 209-210). Des Weiteren erfüllen Verrechnungspreis zur Reduzierung aussenhandelsspezifischer Kosten bzw. Risiken im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch folgende weitere Funktionen (Metz, 2011, S. 14):
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