Internationale Verrechnungspreise: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 70: | Zeile 70: | ||
Die Schweizer Steuerbehörde kann [[Korrekturen und Gegenberichtigungen]] von Transaktionen nur vornehmen, wenn sie ein klares Missverhältnis beweisen kann. Die Korrektur kann bis auf 5 Jahre zurück vorgenommen werden und wird hauptsächlich für Gewinnkorrekturen angewendet (Stocker & Studer, 2009, S.2-4). | Die Schweizer Steuerbehörde kann [[Korrekturen und Gegenberichtigungen]] von Transaktionen nur vornehmen, wenn sie ein klares Missverhältnis beweisen kann. Die Korrektur kann bis auf 5 Jahre zurück vorgenommen werden und wird hauptsächlich für Gewinnkorrekturen angewendet (Stocker & Studer, 2009, S.2-4). | ||
Die OECD-Richtlinien (im [http://www.oecd-ilibrary.org/taxation/model-tax-convention-on-income-and-on-capital-2010_9789264175181-en OECD-MA Art. 9 Abs. 1] festgelegt) gibt eine ähnliche Gewinnkorrektur vor, wie die Schweiz im OR. Der OECD-Bewertungs-Ansatz ist, wie bereits beschrieben, nach Arm’s length. Um Doppelbesteuerungen bei Korrekturen zu vermeiden, werden die OECD-Vertragsstaaten im [http://www.oecd-ilibrary.org/taxation/model-tax-convention-on-income-and-on-capital-2010_9789264175181-en Abs. 2] darauf angehalten, die Anpassungen bei einer begründeten Gegenberichtigung zu akzeptieren. Diese Korrektur ist allerdings keine rechtliche Verpflichtung und wird in den meisten Fällen in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt (Brähler, 2010, S.167) | Die OECD-Richtlinien (im [http://www.oecd-ilibrary.org/taxation/model-tax-convention-on-income-and-on-capital-2010_9789264175181-en OECD-MA Art. 9 Abs. 1] festgelegt) gibt eine ähnliche Gewinnkorrektur vor, wie die Schweiz im OR. Der OECD-Bewertungs-Ansatz ist, wie bereits beschrieben, nach Arm’s length. Um Doppelbesteuerungen bei Korrekturen zu vermeiden, werden die OECD-Vertragsstaaten im [http://www.oecd-ilibrary.org/taxation/model-tax-convention-on-income-and-on-capital-2010_9789264175181-en Abs. 2] darauf angehalten, die Anpassungen bei einer begründeten Gegenberichtigung zu akzeptieren. Diese Korrektur ist allerdings keine rechtliche Verpflichtung und wird in den meisten Fällen in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt (Brähler, 2010, S.167). | ||
== Lern- und Praxismaterialien == | == Lern- und Praxismaterialien == |
Version vom 11. Dezember 2013, 22:23 Uhr
Verrechnungspreise sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen, die von anderen, rechnerisch abgrenzbaren Unternehmensbereichen bezogen werden (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 573). Sie zählen heute zu den wichtigsten Instrumenten in der Führung von dezentralen Organisationen (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Im internationalen Kontext haben Verrechnungspreise im Rahmen der (Konzern-)Besteuerung eine besondere Bedeutung. Mit dem Ansetzen von Verrechnungspreisen kann die Erfolgshöhe zwischen den grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten und somit der national anfallende Steueraufwand beeinflusst werden (Weber & Schäffer, 2011, S. 209). Um dieser grenzüberschreitenden Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301).
Funktionen von internationalen VerrechnungspreisenInnerhalb des Konzerns werden verschiedene Leistungen unter den Konzerngesellschaften ausgetauscht. Die wichtigsten grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen innerhalb eines Konzerns sind folgende (Brähler, 2010, S. 407):
Diese grenzüberschreitenden Leistungen werden mit Hilfe von sogenannten internationalen Verrechnungspreisen gegenseitig verrechnet. Verrechnungspreisen kommt im internationalen Leistungsaustausch eine besondere Bedeutung zu, da mit Hilfe von ihnen die Gewinne bzw. Verluste von einem Konzernunternehmen zu einem anderen Konzernunternehmen über die Landesgrenze hinaus verlagert werden können, so dass eine möglichst geringe Steuerbelastung für den gesamten Konzern entsteht (Brähler, 2010, S. 413). Zudem erfüllen internationale Verrechnungspreise folgende Funktionen zur Reduzierung aussenhandelsspezifischer Kosten bzw. Risiken (Metz, 2011, S. 14):
Steueroptimierung mittels internationalen VerrechnungspreisenÜber die Ausgestaltung und Festlegung von Verrechnungspreisen kann die Steuerlast des Gesamtkonzerns direkt beeinflusst und optimiert werden. Dabei werden die Gewinne in steuerlich vorteilhafte Länder innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften verschoben (Brähler, 2010, S. 413). Die Fallbeispiele „Wirkung von internationalen Verrechnungspreisen“ sowie das “Video der Khan Academy (2012) über Transfer Pricing“ weiter unten zeigen mit einem Zahlenbeispiel die Auswirkungen von internationalen Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung und somit wiederum auf den Konzerngewinn auf. Zur Vermeidung extremer steuerlicher Gestaltungen durch die Unternehmen haben jedoch Fisken sowie internationale Organisation wie die OECD Gestaltungsempfehlungen und steuerliche Vorschriften erlassen (Weber & Schäffer, 2011, S. 209-210). Diese Steueroptimierung, besser bekannt unter dem Begriff „Double Irish With a Dutch Sandwich“ erklärt die New York Times schlüssig: „Numerous companies take advantage of loopholes in international laws to move profits around the world, avoiding taxes. Many of these techniques rely on transferring profits on patent royalities to places like Ireland. Here is one technique typical of what Apple and others pioneered“ (The New York Times, online). Die Vorgehensweise zur Ausnutzung dieses Schlupflochs ist in der Regel immer gleich. In Analogie zum Apple-Konzern, geht Google laut eines Artikels auf zeit.de gleich vor: „Der Konzern nutzt eine Struktur, die unter Experten als Double Irish with a Dutch sandwich bekannt ist. Dabei spielen zwei irische Gesellschaften und eine Holding in den Niederlanden eine Rolle. Googles Werbekunden in Europa zahlen ihre Rechnungen an die Google Ireland Ltd. Dort werden die Einnahmen mit Lizenzgebühren verrechnet, die an die Google Netherlands Holdings BV fließen. Was übrig bleibt, unterliegt der irischen Körperschaftsteuer von (nur) 12,5 Prozent. Aber es bleibt wenig übrig. Die niederländische Holding leitet das ihr zufließende Geld aus der Lizenznutzung weiter an eine irische Holding, deren Eigner wiederum Google-Töchter in Bermuda sind und die deshalb nicht den irischen Steuergesetzen unterliegt. Diese Bermuda-Firmen haben am Anfang des Spiels von der amerikanischen Google Inc. die Rechte übertragen bekommen, die Technologie des Konzerns außerhalb der USA zu vermarkten. Deshalb fließen ihnen auch die entsprechenden Gewinne zu – und bleiben, landestypisch, unversteuert“ (Zeit Online, online).
|