Internationale Verrechnungspreise: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Fremdvergleichsgrundsatz alleine schreibt kein bindendes Kalkulationsverfahren zur Berechnung der Verrechnungspreise vor. Vielmehr ist ein geeignetes Kalkulationsverfahren durch den Steuerpflichten selbst zu operationalisieren (Weber & Schäffer, 2011, S. 215). Die OECD-Richtlinien nennen jedoch zur Konkretisierung der Verrechnungspreisermittlung folgende steuerlich relevanten Methoden, die zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes verwendet werden können: | Der Fremdvergleichsgrundsatz alleine schreibt kein bindendes Kalkulationsverfahren zur Berechnung der Verrechnungspreise vor. Vielmehr ist ein geeignetes Kalkulationsverfahren durch den Steuerpflichten selbst zu operationalisieren (Weber & Schäffer, 2011, S. 215). Die OECD-Richtlinien nennen jedoch zur Konkretisierung der Verrechnungspreisermittlung folgende steuerlich relevanten Methoden, die zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes verwendet werden können (Dawid & Dorner, S. 139): | ||
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Unterteilt werden diese in geschäftsvorfallbezogene Standardmethoden und geschäftsvorfallbezogene Gewinnmethoden | Unterteilt werden diese in geschäftsvorfallbezogene Standardmethoden und geschäftsvorfallbezogene Gewinnmethoden. | ||
Weil die Berechnung von Verrechnungspreise eine eigene Wissenschaft ist, wird oft eine Vergleichbarkeitsanalyse erstellt. Dabei werden Marktpreise verglichen und sichergestellt, dass alle Informationen und Datenquellen berücksichtigt sind. In der Praxis erhält man oft eine Bandbreite von möglichen Verrechnungspreise (sei dies bei der eigenen Kalkulation oder beim Vergleich mit Dritten). Über die Vergleichbarkeitsanalysen können nun eigenen kalkulierten Verrechnungspreise an den Median oder Mittelwert angepasst werden. Dies wird allerdings in der Bundesgerichtspraxis nicht gefordert. Um einen Fremdvergleich herzustellen, werden grundsätzlich auch die Vorjahreszahlen einbezogen und untersucht (Stocker & Studer, 2009, S.4). In den OECD-VP wird ein Best-Practis-Prozess vorgeschlagen. | Weil die Berechnung von Verrechnungspreise eine eigene Wissenschaft ist, wird oft eine Vergleichbarkeitsanalyse erstellt. Dabei werden Marktpreise verglichen und sichergestellt, dass alle Informationen und Datenquellen berücksichtigt sind. In der Praxis erhält man oft eine Bandbreite von möglichen Verrechnungspreise (sei dies bei der eigenen Kalkulation oder beim Vergleich mit Dritten). Über die Vergleichbarkeitsanalysen können nun eigenen kalkulierten Verrechnungspreise an den Median oder Mittelwert angepasst werden. Dies wird allerdings in der Bundesgerichtspraxis nicht gefordert. Um einen Fremdvergleich herzustellen, werden grundsätzlich auch die Vorjahreszahlen einbezogen und untersucht (Stocker & Studer, 2009, S.4). In den OECD-VP wird ein Best-Practis-Prozess vorgeschlagen. | ||
Version vom 3. Dezember 2013, 13:58 Uhr
Verrechnungspreise sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen, die von anderen, rechnerisch abgrenzbaren Unternehmensbereichen bezogen werden (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 573). Sie zählen heute zu den wichtigsten Instrumente in der Führung von dezentralen Organisationen (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Im internationalen Kontext haben Verrechnungspreise im Rahmen der (Konzern-)Besteuerung eine besondere Bedeutung. Mit dem Ansetzen von Verrechnungspreisen kann die Erfolgshöhe zwischen den grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten und somit der national anfallende Steueraufwand beeinflusst werden (Weber & Schäffer, 2011, S. 209). Um dieser grenzüberschreitenden Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301).
Internationaler Leistungsaustausch und VerrechnungspreiseInnerhalb des Konzerns werden verschiedene Leistungen unter den Konzerngesellschaften ausgetauscht. Die wichtigsten grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen innerhalb eines Konzerns sind folgende (Brähler, 2010, S. 407):
Diese grenzüberschreitenden Leistungen werden mit Hilfe von sogenannten internationalen Verrechnungspreisen gegenseitig verrechnet. Die Funktion von internationalen Verrechnungspreisen besteht in der Optimierung der Steuerlast für den Gesamtkonzern. Über die Ausgestaltung und Festlegung von Verrechnungspreisen lassen sich Gewinne einzelner Konzerngesellschaften direkt steuern, wodurch Gewinne in steuerlich vorteilhafte Länder verschoben werden können (Brähler, 2010, S. 413). Das Fallbeispiel „Wirkung von internationalen Verrechnungspreisen“ zeigt mit einem Zahlenbeispiel die Auswirkungen von internationalen Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung und somit wiederum auf den Konzerngewinn auf. Zur Vermeidung extremer steuerliche Gestaltungen durch die Unternehmen haben jedoch Fisken sowie internationale Organisation wie die OECD Gestaltungsempfehlungen und steuerliche Vorschriften erlassen (Weber & Schäffer, 2011, S. 209-210). Des Weiteren erfüllen Verrechnungspreis zur Reduzierung aussenhandelsspezifischer Kosten bzw. Risiken im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch folgende weitere Funktionen (Metz, 2011, S. 14):
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