Internationale Verrechnungspreise: Unterschied zwischen den Versionen
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===Steueroptimierung mittels internationalen Verrechnungspreisen=== | |||
International tätige Unternehmen nutzen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Unterschiede in der Steuerbelastung der verschiedenen Länder aus. Dies erreichen sie, wenn die Unternehmen die Gewinne in Unternehmensbereichen anfallen lassen, die einer geringeren steuerlichen Belastung unterliegen. Auf die gleiche Art und Weise können Steuern eingespart werden, wenn das Unternehmen die Gewinne einer im niedrig besteuerten Ausland ansässigen Unternehmenseinheit zuweist. Dabei ist die Aufteilung des Gesamtergebnisses direkt von der Ausgestaltung der internen Verrechnungspreise abhängig (Verhülsdonk & Partner GmbH, 2009, S. 4). | |||
Ein einfaches, leicht verständliches sowie klassisches Beispiel einer Steuerminimierung, [http://www.youtube.com/watch?v=TLSYwkWCIzA Khan Academy (2012). Transfer Pricing and Tax Havens], hilft die Bedeutung der internen Verrechnungspreise in diesem Zusammenhang besser einzuordnen. | |||
Den Verrechnungspreisen kommt also im internationalen Leistungsaustausch eine besondere Bedeutung zu, da mit Hilfe von ihnen die Gewinne bzw. Verluste von einem Konzernunternehmen zu einem anderen Konzernunternehmen über die Landesgrenze hinaus verlagert werden können, so dass eine möglichst geringe Steuerbelastung für den gesamten Konzern entsteht (Brähler, 2010, S. 413). | |||
Diese Steueroptimierung, besser bekannt unter dem Begriff [http://www.nytimes.com/interactive/2012/04/28/business/Double-Irish-With-A-Dutch-Sandwich.html „Double Irish With a Dutch Sandwich“ erklärt die New York Times] schlüssig: „Numerous companies take advantage of loopholes in international laws to move profits around the world, avoiding taxes. Many of these techniques rely on transferring profits on patent royalities to places like Ireland. Here is one technique typical of what Apple and others pioneered“ (The New York Times, online). | |||
Die Vorgehensweise zur Ausnutzung dieses Schlupflochs ist in der Regel immer gleich. In Analogie zum Apple-Konzern, geht Google laut eines Artikels auf zeit.de gleich vor: „Der Konzern nutzt eine Struktur, die unter Experten als Double Irish with a Dutch sandwich bekannt ist. Dabei spielen zwei irische Gesellschaften und eine Holding in den Niederlanden eine Rolle. Googles Werbekunden in Europa zahlen ihre Rechnungen an die Google Ireland Ltd. Dort werden die Einnahmen mit Lizenzgebühren verrechnet, die an die Google Netherlands Holdings BV fließen. Was übrig bleibt, unterliegt der irischen Körperschaftsteuer von (nur) 12,5 Prozent. Aber es bleibt wenig übrig. Die niederländische Holding leitet das ihr zufließende Geld aus der Lizenznutzung weiter an eine irische Holding, deren Eigner wiederum Google-Töchter in Bermuda sind und die deshalb nicht den irischen Steuergesetzen unterliegt. Diese Bermuda-Firmen haben am Anfang des Spiels von der amerikanischen Google Inc. die Rechte übertragen bekommen, die Technologie des Konzerns außerhalb der USA zu vermarkten. Deshalb fließen ihnen auch die entsprechenden Gewinne zu – und bleiben, landestypisch, unversteuert“ (Zeit Online, online). | |||
Gewinnverlagerung ins Ausland durch unangemessene konzerninterne Verrechnungspreise werden von den betroffenen Fisken verständlicherweise nicht akzeptiert, da ihnen dadurch erhebliche Steuereinnahmen entfallen (Brähler, 2010, S. 410). Um dieser Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301). | Gewinnverlagerung ins Ausland durch unangemessene konzerninterne Verrechnungspreise werden von den betroffenen Fisken verständlicherweise nicht akzeptiert, da ihnen dadurch erhebliche Steuereinnahmen entfallen (Brähler, 2010, S. 410). Um dieser Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301). |
Version vom 8. Dezember 2013, 14:08 Uhr
Verrechnungspreise sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen, die von anderen, rechnerisch abgrenzbaren Unternehmensbereichen bezogen werden (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 573). Sie zählen heute zu den wichtigsten Instrumenten in der Führung von dezentralen Organisationen (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Im internationalen Kontext haben Verrechnungspreise im Rahmen der (Konzern-)Besteuerung eine besondere Bedeutung. Mit dem Ansetzen von Verrechnungspreisen kann die Erfolgshöhe zwischen den grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten und somit der national anfallende Steueraufwand beeinflusst werden (Weber & Schäffer, 2011, S. 209). Um dieser grenzüberschreitenden Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301).
Funktionen von internationalen VerrechnungspreisenInnerhalb des Konzerns werden verschiedene Leistungen unter den Konzerngesellschaften ausgetauscht. Die wichtigsten grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen innerhalb eines Konzerns sind folgende (Brähler, 2010, S. 407):
Diese grenzüberschreitenden Leistungen werden mit Hilfe von sogenannten internationalen Verrechnungspreisen gegenseitig verrechnet. Über die Ausgestaltung und Festlegung von Verrechnungspreisen lassen sich Gewinne einzelner Konzerngesellschaften direkt steuern, wodurch Gewinne in steuerlich vorteilhafte Länder verschoben werden können. Dadurch kann die Steuerlast für den Gesamtkonzern optimiert werden (Brähler, 2010, S. 413). Das Fallbeispiel „Wirkung von internationalen Verrechnungspreisen“ zeigt mit einem Zahlenbeispiel die Auswirkungen von internationalen Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung und somit wiederum auf den Konzerngewinn auf. Zur Vermeidung extremer steuerlicher Gestaltungen durch die Unternehmen haben jedoch Fisken sowie internationale Organisation wie die OECD Gestaltungsempfehlungen und steuerliche Vorschriften erlassen (Weber & Schäffer, 2011, S. 209-210). Des Weiteren erfüllen Verrechnungspreis zur Reduzierung aussenhandelsspezifischer Kosten bzw. Risiken im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch folgende Funktionen (Metz, 2011, S. 14):
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