EVA: Funding Conversions: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der zweiten Variante, welche in der Praxis eher unüblich ist, werden die Zinsanteile in den Preisen zum EBIT hinzugerechnet (Hostettler, 2002, S. 127). Hostettler (2002) weist jedoch darauf hin, dass es eher umständlich ist, die Zinskosten zu schätzen und aufzurechnen (S. 128).
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| + Zins auf unverzinsliche, kurzfristge Verbindlichkeiten
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Bei Kundenanzahlungen kann der Zins festgelegt und berechnet werden. Deshalb ist es möglich, diese nach der zweiten Variante zu behandeln.
Das Praxisbeispiel ThyssenKrupp (Verlinkung) wendet zur Adjustierung der unverzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten beide Varianten an. Zum einen werden Verbindlichkeiten aus Lieferung Leistung vom Nettovermögen abgezogen und andererseits wird der Zins auf den Kundenanzahlungen zum EBIT dazugezählt (ThyssenKrupp, 2013, S. 35).


=== Leasing- und Mietgeschäfte ===
=== Leasing- und Mietgeschäfte ===

Version vom 5. Dezember 2014, 15:51 Uhr

Geprüft: Negativ beurteilt

Conversions (auch Adjustierungen, Adjustments oder Konversionen genannt) stellen buchhalterische Korrekturen im Zusammenhang mit der Economic Value Added (EVA®) Berechnung dar (Hostettler, 1997, S. 101). Conversions sind nötig, um die buchhalterischen Daten (sog. Accounting Model) an die betriebswirtschaftliche Realität (sog. Economic Model) anzupassen (Gundel, 2012, S. 19-20). Die Abbildung 1 verdeutlicht diesen Prozess. Diese Umwandlung erfolgt in vier Konversionsschritten. Beginnend mit der Operating Conversions, gefolgt von den Funding Conversions, Tax Conversions und den Shareholder Conversions (Hostettler, 1997, S. 97ff).

Ziele

Das Ziel der Funding Conversion ist die vollständige Erfassung aller Finanzierungsmittel. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Positionen Leasing- und Mietverpflichtungen (Hostettler, 1997, S. 101). Funding Conversions bereinigen versteckte Finanzierungsformen und gleichen Unzulänglichkeiten der betrieblichen Rechnungslegung aus (Gundel, 2012, S. 58-59). Ohne die Funding Conversions wäre es nicht möglich, Abschlüsse zu vergleichen, wenn beispielsweise eine Division oder ein Investment-Center einen Vermögensgegenstand erworben und eine andere diesen geleast hat (Hirsch, 2004, S. 58-59). Bei einem Vergütungssystem, welches durch den EVA®-Wert getrieben ist, werden zudem durch die Conversions falsche Anreizwirkungen korrigiert.

Offenlegung der verdeckten Finanzierungsformen

Unverzinsliche, kurzfristige Verbindlichkeiten

Gemäss Gundel (2012) bestehen die Funding Conversions unter anderem aus unverzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten (S. 44). Beispiele dafür sind Lieferantenkreditoren, Kundenanzahlungen (Hostettler, 2002, S. 129; Zirkler, 2002, S. 101), kurzfristigen Rückstellungen, oder passive Rechnungsabgrenzungen (Gundel, 2012, S. 59-63).

Es kann davon ausgegangen werden, dass Lieferanten ihr Kapital nicht zinslos zur Verfügung stellen, sondern in ihren Preisen einen Zins einrechnen. Darum müssen diese Zinskosten adjustiert werden (Hostettler, 2002, S. 127). Für die Adjustierung gibt es zwei Varianten, welche nachfolgend genauer dargestellt werden.

Bei Variante 1 (Praxisvariante) werden die nicht verzinslichen kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Nettovermögen abgezogen.

Nettovermögen
+/- Operating Conversions
- unverzinsliche, kurzfristge Verbindlichkeiten
+/- Shareholder Conversions
+/- Tax Conversions
= NOA

Bei der zweiten Variante, welche in der Praxis eher unüblich ist, werden die Zinsanteile in den Preisen zum EBIT hinzugerechnet (Hostettler, 2002, S. 127). Hostettler (2002) weist jedoch darauf hin, dass es eher umständlich ist, die Zinskosten zu schätzen und aufzurechnen (S. 128).

EBIT
+/- Operating Conversions
+ Zins auf unverzinsliche, kurzfristge Verbindlichkeiten
+/- Shareholder Conversions
+/- Tax Conversions
= NOPAT

Bei Kundenanzahlungen kann der Zins festgelegt und berechnet werden. Deshalb ist es möglich, diese nach der zweiten Variante zu behandeln.

Das Praxisbeispiel ThyssenKrupp (Verlinkung) wendet zur Adjustierung der unverzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten beide Varianten an. Zum einen werden Verbindlichkeiten aus Lieferung Leistung vom Nettovermögen abgezogen und andererseits wird der Zins auf den Kundenanzahlungen zum EBIT dazugezählt (ThyssenKrupp, 2013, S. 35).

Leasing- und Mietgeschäfte

Vor- und Nachteile

Lern- und Praxismaterial

Aufgaben Fallstudien

Quellen

Autoren

Eliane Ammann, Lukas Baer, Ralph Buess, Joel Burch