TransNational AG – Funktionsweise TNMM: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. April 2016, 17:39 Uhr

Am Beispiel der fiktiven TransNational mit Sitz in der Schweiz erfolgt nachstehend eine Erläuterung der Funktionsweise der transaktionsbezogenen Nettomargenmethode (TNMM) basierend auf Schwerdt (2013, S. 171-172).

Ausgangslage

Struktur

Die TransNational AG ist ein Schweizer Hersteller von Werkzeugen. Neben der Bearbeitung des Heimmarktes vertreibt die TransNational AG ihre Produkte auch im Ausland. Der Vertrieb im Ausland erfolgt in der Regel über eigene Vertriebsgesellschaften. Diese befinden sich in Frankreich, Italien, Grossbritannien, Spanien sowie den Niederlanden und sind für die Vermarktung der jeweiligen Produkte des Konzerns in ihrem entsprechenden Vertriebsgebiet verantwortlich.

Funktionsweise der Kennzahlen

Strategie

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass eine Prüfung des Fremdvergleichs über einen Vergleich von erzielten Nettomargen auf EBIT-Basis erfolgt. Da die TNMM im Vergleich zu den geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden (Preisvergleichsmethode, Kostenaufschlagsmethode, Wiederverkaufspreismethode) ein geringeres Mass an Vergleichbarkeit von Funktionen, Risiken und Produkten erfordert, sind die Anforderungen relativ gering. Insgesamt konnten neun Vergleichsunternehmen identifiziert werden. Die nachfolgende Tabelle liefert eine Aufstellung der relevanten Daten. Die Zahlen entsprechen den Durchschnittswerten der letzten drei Finanzjahre.

In TCHF Z GmbH Y Srl C Ltd. X Ltd. W GmbH V Spa U S.A. T Ltd. S N.V. R B.V.
Umsatz 50‘000 30‘000 35‘000 98‘000 15‘000 24‘000 78‘000 65‘000 33‘000
EBIT 1‘000 800 700 3‘000 1‘000 3‘400 4‘000 -500 300
Umsatzrendite 2.0% 2.7% 2.0% 3.1% 6.7% 14.2% 5.1% -0.8% 0.9%

Schlussfolgerungen

Basierend auf den errechneten Kennzahlen resultiert eine Bandbreite der erzielten Nettomargen von Vergleichsunternehmen von -0.8% bis 14.2%. Um etwas genauere Angaben zu erhalten, bietet sich hier eine Einengung anhand des Konzepts der interquartilen Bandbreite an. Die entsprechenden Werte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Minimum Unteres Quartil Median Oberes Quartil Maximum
-0.8% 2.0% 2.7% 5.1% 14.2%

Die interquartile Bandbreite reicht von 2.0% bis 5.1%. Es ist also davon auszugehen, dass eine Nettomarge aus den entsprechenden Vertriebstätigkeiten innerhalb dieser eingeschränkten Bandbreite mit grösster Wahrscheinlichkeit dem Fremdvergleichsgrundsatz entspricht. Anders ausgedrückt können nun die erzielten Nettomargen aller Vertriebsgesellschaften mit der oben ermittelten Bandbreite verglichen werden. Liegen die Nettomargen innerhalb dieser Bandbreite, ist der Fremdvergleich erbracht und es handelt sich um einen angemessenen Verrechnungspreis. Resultieren jedoch Unterschiede, sind die Ursachen zu analysieren und zu dokumentieren.

Quelle