Internationale Verrechnungspreise: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (engl. Organisation for Economic Co-operation and Development) hat im Zusammenhang mit internationalen Verrechnungspreisen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufgestellt. Die OECD-Leitsätze stellen Verhaltensnormen und Empfehlungen von Regierungen an die Unternehmen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten dar. Ziel der OECD-Leitsätze ist es unter anderem die Aktivitäten der multinationalen Unternehmen im Einklang mit den staatlichen Politiken (insbesondere Steuerpolitik) zu bringen. Die Leitsätze beruhen auf Freiwilligkeit und haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Es besteht jedoch einen von den Mitgliedsstaaten geführter nationalen Kontaktpunkt, bei welchem Verstösse gegen die Leitsätze gemeldet werden können (SECO, online). Neben den OECD-Leitsätzen sind weitere nationale sowie internationale Vorschriften und Regelungen wie zum Beispiel das EU-Übereinkommen anwendbar (Brähler, 2010, S. 425). | Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (engl. Organisation for Economic Co-operation and Development) hat im Zusammenhang mit internationalen Verrechnungspreisen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufgestellt. Die OECD-Leitsätze stellen Verhaltensnormen und Empfehlungen von Regierungen an die Unternehmen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten dar. Ziel der OECD-Leitsätze ist es unter anderem die Aktivitäten der multinationalen Unternehmen im Einklang mit den staatlichen Politiken (insbesondere Steuerpolitik) zu bringen. Die Leitsätze beruhen auf Freiwilligkeit und haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Es besteht jedoch einen von den Mitgliedsstaaten geführter nationalen Kontaktpunkt, bei welchem Verstösse gegen die Leitsätze gemeldet werden können (SECO, online). Neben den OECD-Leitsätzen sind weitere nationale sowie internationale Vorschriften und Regelungen wie zum Beispiel das EU-Übereinkommen anwendbar (Brähler, 2010, S. 425). | ||
== Fremdvergleichsgrundsatz und | == Fremdvergleichsgrundsatz und Verrechnungspreismethoden == | ||
Zentraler Grundsatz für die Verrechnungspreisbestimmung auf nationaler sowie auf internationaler Ebene gilt der Fremdvergleichsgrundsatz der OECD, das sogenannte „dealing at arm’s length principle“. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist im [http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/taxation/model-tax-convention-on-income-and-on-capital-2010_9789264175181-en#page1 OECD-Musterabkommen (Art. 9)] verankert (Kahle, 2007, S. 96). Er verlangt, dass der Verrechnungspreis für einen internen Leistungsaustausch, gleich hoch sein soll, wie wenn dieser Leistungsaustausch mit einem unabhängigen Dritten erfolgt wäre. Dies bedeutet, dass der jeweils gewählte Verrechnungspreis dem Fremdvergleich standhalten muss (Bähler, 2010, S. 413-414). Dabei bestehen verschiedene Arten des Fremdvergleichs (S. 414-417): | Zentraler Grundsatz für die Verrechnungspreisbestimmung auf nationaler sowie auf internationaler Ebene gilt der Fremdvergleichsgrundsatz der OECD, das sogenannte „dealing at arm’s length principle“. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist im [http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/taxation/model-tax-convention-on-income-and-on-capital-2010_9789264175181-en#page1 OECD-Musterabkommen (Art. 9)] verankert (Kahle, 2007, S. 96). Er verlangt, dass der Verrechnungspreis für einen internen Leistungsaustausch, gleich hoch sein soll, wie wenn dieser Leistungsaustausch mit einem unabhängigen Dritten erfolgt wäre. Dies bedeutet, dass der jeweils gewählte Verrechnungspreis dem Fremdvergleich standhalten muss (Bähler, 2010, S. 413-414). Dabei bestehen verschiedene Arten des Fremdvergleichs (S. 414-417): | ||
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* '''Der direkte vs. indirekte Fremdvergleich:''' Der direkte Fremdvergleich wird angewendet, wenn die entscheidenden Faktoren der verglichenen Transaktionen deckungsgleich sind. Falls ähnliche Geschäftstransaktionen zugrunde gelegt werden, die um die Abweichung der tatsächlichen Transaktion korrigiert werden, wird von einem indirekten Fremdvergleich gesprochen. | * '''Der direkte vs. indirekte Fremdvergleich:''' Der direkte Fremdvergleich wird angewendet, wenn die entscheidenden Faktoren der verglichenen Transaktionen deckungsgleich sind. Falls ähnliche Geschäftstransaktionen zugrunde gelegt werden, die um die Abweichung der tatsächlichen Transaktion korrigiert werden, wird von einem indirekten Fremdvergleich gesprochen. | ||
=== | === Kalkulationsverfahren=== | ||
Der Fremdvergleichsgrundsatz alleine schreibt kein bindendes Kalkulationsverfahren zur Berechnung der Verrechnungspreise vor. Vielmehr ist ein geeignetes Kalkulationsverfahren durch den Steuerpflichtigen selbst zu operationalisieren (Weber & Schäffer, 2011, S. 215). Die OECD-Richtlinien nennen jedoch zur Konkretisierung der Verrechnungspreisermittlung folgende steuerlich relevanten Methoden, die zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes verwendet werden können (Dawid & Dorner, S. 139): | Der Fremdvergleichsgrundsatz alleine schreibt kein bindendes Kalkulationsverfahren zur Berechnung der Verrechnungspreise vor. Vielmehr ist ein geeignetes Kalkulationsverfahren durch den Steuerpflichtigen selbst zu operationalisieren (Weber & Schäffer, 2011, S. 215). Die OECD-Richtlinien nennen jedoch zur Konkretisierung der Verrechnungspreisermittlung folgende steuerlich relevanten Methoden, die zur Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes verwendet werden können (Dawid & Dorner, S. 139): |
Version vom 12. Dezember 2013, 18:45 Uhr
Verrechnungspreise sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen, die von anderen, rechnerisch abgrenzbaren Unternehmensbereichen bezogen werden (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 573). Sie zählen heute zu den wichtigsten Instrumenten in der Führung von dezentralen Organisationen (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Im internationalen Kontext haben Verrechnungspreise im Rahmen der (Konzern-)Besteuerung eine besondere Bedeutung. Mit dem Ansetzen von Verrechnungspreisen kann die Erfolgshöhe zwischen den grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten und somit der national anfallende Steueraufwand beeinflusst werden (Weber & Schäffer, 2011, S. 209). Um dieser grenzüberschreitenden Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301).
Funktionen von internationalen VerrechnungspreisenInnerhalb des Konzerns werden verschiedene Leistungen unter den Konzerngesellschaften ausgetauscht. Die wichtigsten grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen innerhalb eines Konzerns sind folgende (Brähler, 2010, S. 407):
Diese grenzüberschreitenden Leistungen werden mit Hilfe von sogenannten internationalen Verrechnungspreisen gegenseitig verrechnet. Verrechnungspreisen kommt im internationalen Leistungsaustausch eine besondere Bedeutung zu, da mit Hilfe von ihnen die Gewinne bzw. Verluste von einem Konzernunternehmen zu einem anderen Konzernunternehmen über die Landesgrenze hinaus verlagert werden können, so dass eine möglichst geringe Steuerbelastung für den gesamten Konzern entsteht (Brähler, 2010, S. 413). Zudem erfüllen internationale Verrechnungspreise folgende Funktionen zur Reduzierung aussenhandelsspezifischer Kosten bzw. Risiken (Metz, 2011, S. 14):
Steueroptimierung mittels internationalen VerrechnungspreisenÜber die Ausgestaltung und Festlegung von Verrechnungspreisen kann die Steuerlast des Gesamtkonzerns direkt beeinflusst und optimiert werden. Dabei werden die Gewinne in steuerlich vorteilhafte Länder innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften verschoben (Brähler, 2010, S. 413). Die Fallbeispiele „Wirkung von internationalen Verrechnungspreisen“ sowie das “Video der Khan Academy (2012) über Transfer Pricing“ weiter unten zeigen mit einem Zahlenbeispiel die Auswirkungen von internationalen Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung und somit wiederum auf den Konzerngewinn auf. Zur Vermeidung extremer steuerlicher Gestaltungen durch die Unternehmen haben jedoch Fisken sowie internationale Organisation wie die OECD Gestaltungsempfehlungen und steuerliche Vorschriften erlassen (Weber & Schäffer, 2011, S. 209-210). Diese Steueroptimierung, besser bekannt unter dem Begriff „Double Irish With a Dutch Sandwich“ erklärt die New York Times schlüssig: „Numerous companies take advantage of loopholes in international laws to move profits around the world, avoiding taxes. Many of these techniques rely on transferring profits on patent royalities to places like Ireland. Here is one technique typical of what Apple and others pioneered“ (The New York Times, online). Die Vorgehensweise zur Ausnutzung dieses Schlupflochs ist in der Regel immer gleich. In Analogie zum Apple-Konzern, geht Google laut eines Artikels auf zeit.de gleich vor: „Der Konzern nutzt eine Struktur, die unter Experten als Double Irish with a Dutch sandwich bekannt ist. Dabei spielen zwei irische Gesellschaften und eine Holding in den Niederlanden eine Rolle. Googles Werbekunden in Europa zahlen ihre Rechnungen an die Google Ireland Ltd. Dort werden die Einnahmen mit Lizenzgebühren verrechnet, die an die Google Netherlands Holdings BV fließen. Was übrig bleibt, unterliegt der irischen Körperschaftsteuer von (nur) 12,5 Prozent. Aber es bleibt wenig übrig. Die niederländische Holding leitet das ihr zufließende Geld aus der Lizenznutzung weiter an eine irische Holding, deren Eigner wiederum Google-Töchter in Bermuda sind und die deshalb nicht den irischen Steuergesetzen unterliegt. Diese Bermuda-Firmen haben am Anfang des Spiels von der amerikanischen Google Inc. die Rechte übertragen bekommen, die Technologie des Konzerns außerhalb der USA zu vermarkten. Deshalb fließen ihnen auch die entsprechenden Gewinne zu – und bleiben, landestypisch, unversteuert“ (Zeit Online, online).
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