Kostenaufschlagsmethode

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Die Kostenaufschlagsmethode wird auch Cost Plus Method (CPM) genannt. Es ist eine von drei geschäftsvorfallbezogenen Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung angemessener Verrechnungspreise für konzerninterne Geschäfte (Brähler, 2014, S. 433 & 439). Diese Methode geht von den Kosten der Waren und Dienstleistungen aus, welche in verbundenen Unternehmen bei konzerninternen Transaktionen entstehen. Für die Bestimmung des Verrechnungspreises wird auf die ermittelte Kostenbasis ein marktüblicher Gewinnaufschlag addiert. Dieser gewährt dem Leistungserbringer einen angemessenen Gewinn (Schwerdt, 2013, S. 155).

Funktionsweise

Struktur

Ausgangspunkt dieser Methode sind die Selbstkosten, welche für die Herstellung oder Beschaffung eines Produktes oder einer Dienstleistung entstanden sind. Zu diesen Selbstkosten wird ein prozentualer Gewinnzuschlag „cost plus mark up“ addiert, der den marktüblichen Bedingungen entspricht. Der Preis inklusive Gewinnzuschlag entspricht dem Transferpreis (OECD, 2010, S. 70-71).

Darstellung der Kostenaufschlagsmethode
Selbstkosten
+ marktüblicher Gewinnaufschlag
= angemessener Verrechnungspreis

Es kann zwischen innerem und äusserem Preisvergleich unterschieden werden:
Beim inneren Preisvergleich gilt der Verkaufspreis, der zwischen einer verbundenen Gesellschaft und einem unabhängigen Dritten erzielt wird als Vergleichspreis.

Beim äusseren Preisvergleich wird der Verkaufspreis zwischen unabhängigen Dritten als Vergleichspreis betrachtet (Vögele & Raab, 2011, S. 40). (muss noch ergänzt werden)

Anwendbarkeit

Die Kostenaufschlagsmethode wird primär bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Fertigungsleistungen, Forschung und Entwicklung, Management- und anderen Serviceleistungen verwendet (Rek, R., Brück, M., Labermeier, A. & Pache, S., 2008, S. 60-63). Auch wenn keine vergleichbaren Marktpreise vorliegen und die Anwendung von Wiederverkaufspreisen praktisch nicht umsetzbar ist, kann diese Methode genutzt werden. Denn die Selbstkosten werden anhand von Kalkulationen ermittelt, die auch bei einem Geschäft mit einem fremden Dritten gebraucht werden würden. Falls keine Geschäfte mit Fremden getätigt werden, so ist die Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vorzunehmen (Brähler, 2014, S. 417).

Wegen den fehlenden Marktpreisen ist die Kostenaufschlagsmethode oft die einzig anwendbare Standardmethode. Im Vergleich zu den marktorientierten Verrechnungspreisen besteht bei dieser Methode ein grosser Ermessensspielraum (Rieke, 2013, S. 82). Dennoch ist die Anwendung dieser Methode in der Praxis sehr anspruchsvoll, da nicht genügend vergleichbare Daten bezüglich Bruttogewinnaufschlägen vorhanden sind (Schwerdt, 2013, S. 157).

Bei den kostenorientierten Methoden bestehen die grössten subjektive Ermessensspielräume, da durch die Wahl des Gewinnaufschlags und der Kostenbasis eine grosse Bandbreite von zulässigen Verrechnungspreisen entstehen (Rieke, 2013, S. 82).

Vor- und Nachteile

Die Kostenaufschlagsmethode weisst einige Vor- und Nachteile auf.

Ein wichtiger Vorteil bei der Anwendung der Kostenaufschlagsmethode besteht darin, dass die Fremdüblichkeit gut nachgewiesen werden kann. Ebenfalls gestaltet sich die Anwendung dieser Methode einfacher als bei der Preisvergleichsmethode. Des Weiteren können Informationen aus öffentlich zugänglichen Datenbanken eingesetzt werden, was vorteilhaft ist (RSM Deutschland GmbH, 2015, S. 12).

Bei den Nachteilen ist zu beachten, dass die Kostenaufschlagsmethode nur für Routineunternehmen anwendbar ist (RSM Deutschland GmbH, 2015, S. 12). Es besteht ausserdem die Gefahr, dass der Kostenbegriff unterschiedlich definiert werden kann (Brähler, 2014, S. 9). Im Gegensatz zur Preisvergleichsmethode und Wiederverkaufspreismethode ignoriert die Kostenaufschlagsmethode den Preisbildungsprozess des Marktes. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass falsche Anreize generiert werden, indem die liefernde Einheit beispielsweise keinen Anreiz sieht die Kosten zu senken, da die absolute Marge dadurch verkleinert wird (RSM Deutschland GmbH, 2015, S. 12).

Beispiel

Die Unternehmung A und B gehören zur Gruppe MNE. Die Unternehmung A betreibt Forschung für die Unternehmung B. Dabei trägt das Unternehmen B alle Forschungsrisiken und ihr gehören auch die Forschungsresultate. Das Unternehmen A verrechnet alle aufgebrachten Kosten zusätzlich eines gewissen Gewinnzuschlags an die Unternehmung B. Die Höhe des Gewinnzuschlags ist von der Innovation und Komplexität der Forschung abhängig (OECD, 2010, S. 29).

Lern- und Praxismaterial

Aufgabe

Quellen

Literaturverzeichnis

Weiterführende Literatur

  • OECD (2014). Model Tax Convention on Income and on Capital.
  • Schrade, D., Neumann, B. (2008). Steuerliche Relevanz von Verrechnungspreisen. Finanz Betrieb, 9 (2008), S. 578-586.
  • Schuster, P. (2015). Transfer Prices and Management Accounting. Heidelberg: Springer.

Autoren

Nicole Isenrich, Sandro Iten, Saverio La Bella, Jelena Miljkovic