EVA: Funding Conversions: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Kundenanzahlungen kann der Zins festgelegt und berechnet werden. Deshalb ist es möglich, diese nach der zweiten Variante zu behandeln.  
Bei Kundenanzahlungen kann der Zins festgelegt und berechnet werden. Deshalb ist es möglich, diese nach der zweiten Variante zu behandeln.  


Das [[ThyssenKrupp_Konzern_-_Berechnung_ThyssenKrupp_Value_Added_(TKVA)| Praxisbeispiel ThyssenKrupp]] wendet zur Adjustierung der unverzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten beide Varianten an. Zum einen werden Verbindlichkeiten aus Lieferung Leistung vom Nettovermögen abgezogen und andererseits wird der Zins auf den Kundenanzahlungen zum EBIT dazugezählt (ThyssenKrupp, 2013, S. 35).
Das [[ThyssenKrupp_Konzern_-_Berechnung_ThyssenKrupp_Value_Added_(TKVA)| Praxisbeispiel ThyssenKrupp]] wendet zur Adjustierung der unverzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten beide Varianten an. Zum einen werden Verbindlichkeiten aus Lieferung Leistung vom Nettovermögen abgezogen und andererseits wird der Zins auf den Kundenanzahlungen zum EBIT dazu gezählt (ThyssenKrupp, 2013, S. 35).




=== Leasing- und Mietgeschäfte ===
=== Leasing- und Mietgeschäfte ===
Leasinggeschäfte werden zwischen Operating Leasing (Mietleasing) und Financial Leasing (Finanzierungsleasing) unterschieden. Dabei ist entscheidend, ob Risiken und Nutzen beim Leasingnehmer oder Leasinggeber liegen. Financial Leasing haben einen langfristigen Charakter und Risiken und Nutzen werden dem Leasingnehmer übertragen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 201, S. 43). Demzufolge werden die Leasingobjekte gemäss IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER beim Leasingnehmer bilanziert und somit ist kein Adjustment notwendig (Gundel, 2012, S. 67). Wie in Tabelle '''XY'''''<big>Kursiver Text</big>'' jedoch ersichtlich ist, ist ebenfalls beim Financial Leasing ein Adjustment nötig, sofern die Jahresrechnung nach Handelsrecht (OR) erstellt wurde.
Beim Operating Leasing handelt es sich um eine Art kurzfristige Vermietung von Objekten und somit verbleiben Risiken und Nutzen beim Leasinggeber. Gemäss IAS 17 werden die Leasinggegenstände folglich beim Leasinggeber bilanziert (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 2012, S. 43). Es ist bilanztechnisch vorteilhaft, Objekte zu leasen, da sie nicht im Vermögen erscheinen, keine Abschreibungen notwendig sind und nicht mit Kapitalkosten belastet werden (Gundel, 2012, S.58). Daher ist das Operating Leasing immer in Unabhängigkeit von der Rechnungslegung zu adjustieren.
Mietgeschäfte sind ähnlich dem Operating Leasing zu klassifizieren, da die Risiken und der Nutzen beim Vermieter verbleiben und das Mietobjekt beim Vermieter aktiviert wird.
Durch die verschiedenen Finanzierungsformen (Kauf, Financial Leasing, Operating Leasing, Miete) und die verschiedenen Verbuchungsarten verändert sich der EVA. Dies beeinträchtigt die Steuerung und Vergleichbarkeit via EVA von Divisionen, Investment-Center, etc.
Ob eine Korrektur nötig ist, hängt einerseits davon ab, um welche Finanzierungsform es sich handelt und andererseits welcher Rechnungslegungsstandard angewandt wird. Tabelle '''XY'''''<big>Kursiver Text</big>'' zeigt die Behandlung anhand IFRS, Swiss GAAP FER und dem Handelsrecht (OR).
{| class="wikitable"
|-
! Aktivierung/Regelung !! IFRS !! Swiss GAAP FER !! OR
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| Financial Leasing || Ja (IAS 17) || Ja (FER 13) || Nein (Anhang, Art. 959c)
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| Operating Leasing || Nein || Nein (Anhang, FER 13) || Nein
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| Miete || Nein || Nein || Nein
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Tabelle XY: Quellen: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, SWISS GAAP FER 13, Bundesgesetz betreffent die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.





Version vom 5. Dezember 2014, 17:01 Uhr

Geprüft: Negativ beurteilt

Conversions (auch Adjustierungen, Adjustments oder Konversionen genannt) stellen buchhalterische Korrekturen im Zusammenhang mit der Economic Value Added (EVA®) Berechnung dar (Hostettler, 1997, S. 101). Conversions sind nötig, um die buchhalterischen Daten (sog. Accounting Model) an die betriebswirtschaftliche Realität (sog. Economic Model) anzupassen (Gundel, 2012, S. 19-20). Die Abbildung 1 verdeutlicht diesen Prozess. Diese Umwandlung erfolgt in vier Konversionsschritten. Beginnend mit der Operating Conversions, gefolgt von den Funding Conversions, Tax Conversions und den Shareholder Conversions (Hostettler, 1997, S. 97ff).

Ziele

Das Ziel der Funding Conversion ist die vollständige Erfassung aller Finanzierungsmittel. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Positionen Leasing- und Mietverpflichtungen (Hostettler, 1997, S. 101). Funding Conversions bereinigen versteckte Finanzierungsformen und gleichen Unzulänglichkeiten der betrieblichen Rechnungslegung aus (Gundel, 2012, S. 58-59). Ohne die Funding Conversions wäre es nicht möglich, Abschlüsse zu vergleichen, wenn beispielsweise eine Division oder ein Investment-Center einen Vermögensgegenstand erworben und eine andere diesen geleast hat (Hirsch, 2004, S. 58-59). Bei einem Vergütungssystem, welches durch den EVA®-Wert getrieben ist, werden zudem durch die Conversions falsche Anreizwirkungen korrigiert.

Offenlegung der verdeckten Finanzierungsformen

Unverzinsliche, kurzfristige Verbindlichkeiten

Gemäss Gundel (2012) bestehen die Funding Conversions unter anderem aus unverzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten (S. 44). Beispiele dafür sind Lieferantenkreditoren, Kundenanzahlungen (Hostettler, 2002, S. 129; Zirkler, 2002, S. 101), kurzfristigen Rückstellungen, oder passive Rechnungsabgrenzungen (Gundel, 2012, S. 59-63).

Es kann davon ausgegangen werden, dass Lieferanten ihr Kapital nicht zinslos zur Verfügung stellen, sondern in ihren Preisen einen Zins einrechnen. Darum müssen diese Zinskosten adjustiert werden (Hostettler, 2002, S. 127). Für die Adjustierung gibt es zwei Varianten, welche nachfolgend genauer dargestellt werden.

Bei Variante 1 (Praxisvariante) werden die nicht verzinslichen kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Nettovermögen abgezogen.

Nettovermögen
+/- Operating Conversions
- unverzinsliche, kurzfristge Verbindlichkeiten
+/- Shareholder Conversions
+/- Tax Conversions
= NOA

Bei der zweiten Variante, welche in der Praxis eher unüblich ist, werden die Zinsanteile in den Preisen zum EBIT hinzugerechnet (Hostettler, 2002, S. 127). Hostettler (2002) weist jedoch darauf hin, dass es eher umständlich ist, die Zinskosten zu schätzen und aufzurechnen (S. 128).

EBIT
+/- Operating Conversions
+ Zins auf unverzinsliche, kurzfristge Verbindlichkeiten
+/- Shareholder Conversions
+/- Tax Conversions
= NOPAT

Bei Kundenanzahlungen kann der Zins festgelegt und berechnet werden. Deshalb ist es möglich, diese nach der zweiten Variante zu behandeln.

Das Praxisbeispiel ThyssenKrupp wendet zur Adjustierung der unverzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten beide Varianten an. Zum einen werden Verbindlichkeiten aus Lieferung Leistung vom Nettovermögen abgezogen und andererseits wird der Zins auf den Kundenanzahlungen zum EBIT dazu gezählt (ThyssenKrupp, 2013, S. 35).


Leasing- und Mietgeschäfte

Leasinggeschäfte werden zwischen Operating Leasing (Mietleasing) und Financial Leasing (Finanzierungsleasing) unterschieden. Dabei ist entscheidend, ob Risiken und Nutzen beim Leasingnehmer oder Leasinggeber liegen. Financial Leasing haben einen langfristigen Charakter und Risiken und Nutzen werden dem Leasingnehmer übertragen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 201, S. 43). Demzufolge werden die Leasingobjekte gemäss IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER beim Leasingnehmer bilanziert und somit ist kein Adjustment notwendig (Gundel, 2012, S. 67). Wie in Tabelle XYKursiver Text jedoch ersichtlich ist, ist ebenfalls beim Financial Leasing ein Adjustment nötig, sofern die Jahresrechnung nach Handelsrecht (OR) erstellt wurde.

Beim Operating Leasing handelt es sich um eine Art kurzfristige Vermietung von Objekten und somit verbleiben Risiken und Nutzen beim Leasinggeber. Gemäss IAS 17 werden die Leasinggegenstände folglich beim Leasinggeber bilanziert (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 2012, S. 43). Es ist bilanztechnisch vorteilhaft, Objekte zu leasen, da sie nicht im Vermögen erscheinen, keine Abschreibungen notwendig sind und nicht mit Kapitalkosten belastet werden (Gundel, 2012, S.58). Daher ist das Operating Leasing immer in Unabhängigkeit von der Rechnungslegung zu adjustieren.

Mietgeschäfte sind ähnlich dem Operating Leasing zu klassifizieren, da die Risiken und der Nutzen beim Vermieter verbleiben und das Mietobjekt beim Vermieter aktiviert wird.

Durch die verschiedenen Finanzierungsformen (Kauf, Financial Leasing, Operating Leasing, Miete) und die verschiedenen Verbuchungsarten verändert sich der EVA. Dies beeinträchtigt die Steuerung und Vergleichbarkeit via EVA von Divisionen, Investment-Center, etc. Ob eine Korrektur nötig ist, hängt einerseits davon ab, um welche Finanzierungsform es sich handelt und andererseits welcher Rechnungslegungsstandard angewandt wird. Tabelle XYKursiver Text zeigt die Behandlung anhand IFRS, Swiss GAAP FER und dem Handelsrecht (OR).

Aktivierung/Regelung IFRS Swiss GAAP FER OR
Financial Leasing Ja (IAS 17) Ja (FER 13) Nein (Anhang, Art. 959c)
Operating Leasing Nein Nein (Anhang, FER 13) Nein
Miete Nein Nein Nein

Tabelle XY: Quellen: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, SWISS GAAP FER 13, Bundesgesetz betreffent die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.


Vor- und Nachteile

Lern- und Praxismaterial

Aufgaben Fallstudien

Quellen

Autoren

Eliane Ammann, Lukas Baer, Ralph Buess, Joel Burch