Einkreis- oder Zweikreissystem: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Controlling-Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(45 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Damit die [[Verrechnungspreise]] in einem Unternehmen bestimmt werden können, muss ein Verrechnungspreissystem definiert werden. Ein Unternehmen hat bezüglich Gestaltung des Verrechnungspreissystems die Möglichkeit ein Einkreis- oder ein Zweikreissystem (auch Mehrkreissystem genannt) zu verwenden (Darkow, 2014, S. 115). Das gewählte System muss sowohl betriebswirtschaftlichen, als auch steuerlichen Anforderungen genügen (Behringer, 2014, S. 202). Bei der Festlegung entscheidet sich das Unternehmen, ob es einheitliche oder verschiedene Verrechnungspreise verwendet (Darkow, 2014, S. 115). Dabei erfüllen die Verrechnungspreise ihre Funktion zum einen auf Gesamtkonzernebene und zum anderen auf der Ebene der einzelnen Konzernunternehmen (Rieke, 2015, S. 22).
{{Geprueft|+}}


== Einkreissystem ==
Zur Bestimmung von [[Verrechnungspreise|Verrechnungspreisen]] in einem Unternehmen ist die Definition eines Verrechnungspreissystem nötig. Ein Unternehmen hat bezüglich der Gestaltung des Verrechnungspreissystems die Möglichkeit, ein Einkreis- oder ein Zweikreissystem (auch Mehrkreissystem genannt) zu verwenden (Darkow, 2014, S. 115). Um die steuerliche Rechtssicherheit zu erlangen und Gewinnkorrekturen, Steuernachzahlungen oder Nachzahlungszinsen sowie Strafzuschläge zu vermeiden, muss das System sowohl betriebswirtschaftlichen als auch steuerlichen Anforderungen genügen (Behringer, 2014, S. 202). Bei der Festlegung entscheidet das Unternehmen, ob es einheitliche oder verschiedene Verrechnungspreise für die Erfüllung dieser Anforderungen verwendet (Darkow, 2014, S. 115). Abzugrenzen davon sind [[duale Verrechnungspreise]], bei denen unterschiedliche Verrechnungspreise für die liefernde und die empfangende Einheit festgelegt werden (Friedl, Hofmann & Pedell, 2013, S. 575).
Beim Einkreissystem wird ein einheitlicher Verrechnungspreis für steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Zwecke verwendet (Rieke, 2015, S. 24-25). Der Verrechnungspreis wird anhand einer [[Verrechnungspreise#Methoden der Preisermittlung|Ermittlungsmethode]] (beispielsweise der markt- oder kostenorientierten Ermittlungsmethode) in einer einheitlichen Höhe festgesetzt. Der festgesetzte Preis wird sowohl für die internen Steuerungs- und Koordinationszwecke, wie beispielweise dem Performance Measurement und strategischen Entscheidungen, als auch für die externe Bilanzierung und Besteuerung wie Financial Reportings verwendet (Behringer, 2014, S. 203; Darkow, 2014, S. 115; Clemens, 2008, S. 297; Smolenski, 2008, S. 180-181).


== Zweikreissystem ==
== Betriebswirtschaftlicher vs. steuerlicher Aspekt ==
Wenn für denselben Sachverhalt verschiedene Verrechnungspreise angewendet werden, spricht man von einem Zweikreissystem (Friedl, Hofmann & Pedell, 2013, S. 575). Das heisst die Preise werden in unterschiedlicher Höhe und anhand verschiedener [[Verrechnungspreise#Methoden der Preisermittlung|Ermittlungsmethoden]] nach ihrem Zweck festgesetzt. Es gibt einen Verrechnungspreis für steuerliche Zwecke und mindestens einen für die interne Koordination (Behringer, 2014, S. 203; Darkow, 2014, S. 116; Smolenski, 2008, S. 181).
 
Durch die unterschiedlichen Funktionen der Verrechnungspreise können Zielkonflikte zwischen der Steueroptimierung und der internen Steuerungsfunktion entstehen. Dies, weil internationale Unternehmen zum einen versuchen, die steuerlichen Gestaltungsspielräume möglichst gut auszunutzen und dabei die Compliance-Richtlinien einzuhalten. Im Gegensatz zur Steuerabteilung beabsichtigt der Controller zum anderen, betriebswirtschaftlich optimal zu handeln, indem die Preise die richtigen [[Anreizsystem|Anreize]] setzen. Den Controller interessiert zudem eine korrekte Erfolgsdarstellung; durch Transparenz soll erkennbar sein, wer die Leistungen im Markt tatsächlich erbracht hat. Die Steuerbehörden wiederum wollen die Verschiebung der Unternehmensgewinne in steuergünstigere Länder vermeiden und fordern von den Unternehmen die festgelegten Verrechnungspreise nicht zu manipulieren (Paul, 2014, S. 219-220).
 
=== Einkreissystem ===
 
Beim Einkreissystem wird ein einheitlicher Verrechnungspreis für steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Zwecke verwendet (Rieke, 2015, S. 24-25). Der Verrechnungspreis wird anhand einer [[Verrechnungspreise#Methoden der Preisermittlung|Ermittlungsmethode]] in einer einheitlichen Höhe festgesetzt. Der festgesetzte Preis wird sowohl für die internen Steuerungs- und Koordinationszwecke, wie beispielweise dem [[Performance Measurement]] und strategischen Entscheidungen, als auch für die externe Bilanzierung und Besteuerung verwendet (Behringer, 2014, S. 203; Darkow, 2014, S. 115).
 
=== Zweikreissystem ===


== Abgrenzung zum Thema „Duale Verrechnungspreise“ ==
Wenn für denselben Sachverhalt verschiedene Verrechnungspreise angewendet werden, spricht man von einem Zweikreissystem (Friedl et al., 2013, S. 575). Das heisst, die Preise werden in unterschiedlicher Höhe und anhand verschiedener Ermittlungsmethoden nach ihrem Zweck festgesetzt. Es gibt einen Verrechnungspreis für steuerliche Zwecke und mindestens einen für die interne Koordination (Behringer, 2014, S. 203; Darkow, 2014, S. 116). Dabei erfüllen die Verrechnungspreise ihre Funktion zum einen auf Gesamtkonzernebene und zum anderen auf der Ebene der einzelnen Konzernunternehmen (Rieke, 2015, S. 22).
Im Zweikreissystem werden unterschiedliche Verrechnungspreise für unterschiedliche [[Verrechnungspreise#Funktionen von Verrechnungspreisen|Funktionen von Verrechnungspreisen]] eingesetzt (Friedl et al., 2013, S. 575). Bei der Anwendung von [[Duale Verrechnungspreise|dualen Verrechnungspreisen]] werden bei innerbetrieblichen Leistungen unterschiedliche Verrechnungspreise für die liefernde und die empfangende Einheit festgelegt (Paul, 2014, S. 220; Friedl et al., 2013, S. 575).


{|
{|
Zeile 18: Zeile 23:
|align="right"|[[Datei:Flag_für_Kultur.png|link=Kultur|Kultur]]
|align="right"|[[Datei:Flag_für_Kultur.png|link=Kultur|Kultur]]
|}
|}
Es gibt unterschiedliche Gründe weshalb ein Unternehmen sich für ein Einkreis- oder Zweikreissystem entscheidet. Wichtig ist, dass diese Entscheidung auf die Unternehmensstruktur und -strategie sowie die gelebte Kultur abgestimmt ist (Rieke, 2013, S. 23-24). Der Erfolg des gewählten Verrechnungspreissystems hängt vom Verständnis der Anwender ab. Nur wer das System in der Handhabung und seinen Konsequenzen verstanden hat, ist in der Lage das System fehlerfrei zu nutzen und die korrekten Entscheidungen zu treffen (Clemens, 2008, S. 298).
 
=== im Einkreissystem ===
Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb ein Unternehmen sich für ein Einkreis- oder Zweikreissystem entscheidet. Wichtig ist, dass diese Entscheidung auf die Unternehmensstruktur und -strategie sowie die gelebte Kultur abgestimmt ist (Rieke, 2015, S. 23-24). Der Erfolg des gewählten Verrechnungspreissystems hängt vom Verständnis der Anwender ab. Nur wer das System in der Handhabung und seinen Konsequenzen verstanden hat, ist in der Lage, das System fehlerfrei zu nutzen und korrekte Entscheidungen zu treffen (Clemens, 2008, S. 298).
Gemäss einer Studie von Ernst & Young verwendeten im Jahr 2001 ungefähr 75% der Unternehmen ein Einkreissystem (Ernst & Young, 2001, S. 6, zit. in Rieke, 2013, S. 30). Im Jahre 2003 waren es bereits über 80% der Unternehmen. Dabei steuert bei 25% der Unternehmen die Geschäftsstrategie die Festsetzung des Systems (Ernst & Young, 2003, S. 17). Je plausibler und transparenter ein Verrechnungspreissystem ist, desto höher ist die Akzeptanz im Unternehmen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221). Das Einkreissystem zeichnet sich vor allem durch Kostenersparnis und einer hohen Glaubwürdigkeit aus (Rieke, 2013, S. 26).  
 
=== Anwendung des Einkreissystems ===
 
Gemäss einer Studie von Ernst & Young verwendeten im Jahr 2001 ungefähr 75% der Unternehmen ein Einkreissystem (Rieke, 2015, S. 30). Im Jahr 2003 waren es bereits über 80% der Unternehmen. Dabei steuert bei 25% der Unternehmen die Geschäftsstrategie die Festsetzung des Systems (Ernst & Young, 2003, S. 17). Je plausibler und transparenter ein Verrechnungspreissystem ist, desto höher ist die Akzeptanz im Unternehmen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221). Das Einkreissystem zeichnet sich vor allem durch Kostenersparnis und eine hohe Glaubwürdigkeit aus (Rieke, 2015, S. 26).  


Die Vor- und Nachteile des Einkreissystems sind:  
Die Vor- und Nachteile des Einkreissystems sind:  
Zeile 38: Zeile 46:
|}
|}


Gemäss Dürr und Göx (2011) ist das Einkreissystem ideal für Unternehmen, welche sich in einem Markt mit wenigen Wettbewerbern und gleichen Produkten befinden (S. 271). Aufgrund der möglichen Gefahren von Bestrafungen, Doppelbesteuerungen sowie Finanz- und Reputationsschäden, bei Nichteinhaltung der Compliance-Richtlinien, entscheiden sich die meisten Unternehmen für ein Einkreissystem (Ernst & Young, 2003, 2005, zit. in Cools & Slagmulder, 2009, S. 152).
Gemäss Dürr und Göx (2011) ist das Einkreissystem ideal für Unternehmen, welche sich in einem Markt mit wenigen Wettbewerbern und gleichen Produkten befinden (S. 271). Aufgrund der möglichen Gefahren von Bestrafungen, Doppelbesteuerungen sowie Finanz- und Reputationsschäden bei Nichteinhaltung der Compliance-Richtlinien entscheiden sich die meisten Unternehmen für ein Einkreissystem (Ernst & Young, 2003).


Der Entscheid zur Wahl eines Einkreissystems wird anhand dieser [[Fallstudie – Verrechnungspreismanagement in der NETZSCH-Gruppe|Fallstudie]] verdeutlicht.
=== Anwendung des Zweikreissystems ===


=== im Zweikreissystem ===
Der Zielkonflikt zwischen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Zielen wird im Zweikreissystem durch die Festlegung verschiedener [[Verrechnungspreise]] umgangen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221).  
Der Zielkonflikt zwischen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Zielen wird im Zweikreissystem durch die Festlegung verschiedener Verrechnungspreise umgangen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221).  


Die Vor- und Nachteile des Zweikreissystems sind:  
Die Vor- und Nachteile des Zweikreissystems sind:  
Zeile 50: Zeile 57:
| '''Vorteile'''  
| '''Vorteile'''  
|
|
* Verhinderung von Zielkonflikten zwischen der Steuergestaltungsfunktion und der [[Verrechnungspreise#Koordinationsfunktion (Lenkungsfunktion)|Lenkungsfunktion]] (Behringer, 2014, S. 202-203)
* Verhinderung von Zielkonflikten zwischen der Steuergestaltungsfunktion und der [[Verrechnungspreise#Koordinationsfunktion (Lenkungsfunktion)|Lenkungsfunktion]] (Behringer, 2014, S. 202-203)
* Zielorientierte Verrechnungspreise (Clemens, 2008, S. 297)
* Zielorientierte Verrechnungspreise (Clemens, 2008, S. 297)
* weniger Fehlsteuerungen und falsche Anreize (Darkow, 2014, S. 116)
* weniger Fehlsteuerungen und falsche Anreize (Darkow, 2014, S. 116)
Zeile 64: Zeile 71:
Wird neben dem steuerlich angesetzten Verrechnungspreis ein zusätzlicher Preis für die Verhaltenssteuerung festgelegt, eröffnet dies bei der Steuerung von dezentralen Unternehmen Freiheitsgrade. Das Verrechnungspreissystem kann speziell auf die im Unternehmen vorliegenden Zielkonflikte und Informationsasymmetrien ausgerichtet werden (Lengsfeld, 2005, S. 140).
Wird neben dem steuerlich angesetzten Verrechnungspreis ein zusätzlicher Preis für die Verhaltenssteuerung festgelegt, eröffnet dies bei der Steuerung von dezentralen Unternehmen Freiheitsgrade. Das Verrechnungspreissystem kann speziell auf die im Unternehmen vorliegenden Zielkonflikte und Informationsasymmetrien ausgerichtet werden (Lengsfeld, 2005, S. 140).


Ist die Preisdifferenz zu hoch, kann dies zu einem Compliance-Problem führen. Dieses Problem entsteht, wenn im Falle einer Betriebsprüfung, bei sehr grossen Preisunterschieden zwischen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Preisen, der betriebswirtschaftliche Preis als angemessener angesehen wird. Als Folge wird der betriebswirtschaftliche Preis für steuerliche Zwecke herangezogen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221). Die Wahrscheinlichkeit einer Diskussion mit der Steuerverwaltung ist deshalb sehr hoch (Clemens, 2008, S. 298). Um dies zu verhindern, sollten die Preise in enger Abstimmung der verantwortlichen Abteilungen eines Unternehmens festgesetzt werden (Weber & Schäffer, 2014, S. 221-222).  
Ist die Preisdifferenz zu hoch, kann dies zu einem Compliance-Problem führen. Dieses Problem entsteht, wenn im Falle einer Betriebsprüfung, bei sehr grossen Preisunterschieden zwischen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Preisen, der betriebswirtschaftliche Preis als angemessener angesehen wird. Als Folge wird der betriebswirtschaftliche Preis für steuerliche Zwecke herangezogen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221). Die Wahrscheinlichkeit einer Diskussion mit der Steuerverwaltung ist deshalb sehr hoch (Clemens, 2008, S. 298). Um dies zu verhindern, sollten die Preise in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Abteilungen eines Unternehmens festgelegt werden (Weber & Schäffer, 2014, S. 221-222). Zudem können Unternehmen mit der Unterzeichnung eines Advance Pricing Agreement (APA) das Risiko minimieren, dass die Verrechnungspreise von der Steuerbehörde nicht akzeptiert werden (Milcev & Rus, 2011, S. 82-83).
 
Das aufwändige Verfahren des Zweikreissystems wird laut der Umfrage von Flick Gocke Schaumburg und Horváth & Partners im Jahr 2015 von nur 9% der Unternehmen angewendet. Diese Unternehmen arbeiten einerseits mit einem Verrechnungspreis für die steuerlichen Zwecke, andererseits mit einem zweiten Verrechnungspreis für die interne Koordination (Horváth & Partners, online). Auch Behringer sieht in der Praxis eine geringe Relevanz der Zweikreis- oder Mehrkreissysteme (2014, S. 204). Dieser Ansicht wiedersprechen Hyde und Choe (2005) indem sie sagen, dass internationale Unternehmen sich auch dann für mehrere Verrechnungspreise entscheiden sollten, wenn sie Strafzahlungen in Kauf nehmen müssen. Denn mit mehreren Preisen können Unternehmen sowohl das Ziel der optimalen [[Anreizsystem|Anreizwirkung]] auf die Mitarbeitenden als auch das Ziel der [[Verrechnungspreise#Steuer-Minimierung|Steuerminimierung]] verfolgen (S. 166). Die Wahrscheinlichkeit, dass die Transferpreise von den Steuerbehörden überprüft werden ist gross, gemäss einer Umfrage wurden bei mehr als 60% der Unternehmen die Transferpreise druch die Steuerbehörden überprüft (Captain, 2011, S. 25).
 
Es gilt bei allen Formen von Verrechnungspreisen situationsspezifisch die Vor- und Nachteile abzuwägen. Denn es gibt wohl nur selten einen Verrechnungspreis der keine Nachteile aufweist (Beissel, 2005, S. 119).
 
 
'''Anwendungsbeispiel'''
[[Datei:Ausgangslage_Anwendungsbeispiel.png|miniatur|350px|Ausgangslage: Internationale Transaktionen (Hjertberg & Pettersson, 2010, S. 24)]]
 
Auswirkungen von Verrechnungspreisen auf die steuerliche Belastung anhand eines Rechnungsbeispiels (Hjertberg & Pettersson, 2010, S. 24-26).


''Beispiel 1: Nicht korrekte Preisabsprachen zwischen dem Unternehmen A und B''
Das aufwendige Verfahren des Zweikreissystems wird laut der Umfrage von Flick Gocke Schaumburg und Horváth & Partners im Jahr 2015 von nur 9% der Unternehmen angewendet. Diese Unternehmen arbeiten einerseits mit einem Verrechnungspreis für die steuerlichen Zwecke, andererseits mit einem zweiten Verrechnungspreis für die interne Koordination (Horváth & Partners, online). Auch Behringer (2014) sieht in der Praxis eine geringe Relevanz der Zweikreis- oder Mehrkreissysteme (S. 204). Dieser Ansicht widersprechen Hyde und Choe (2005), indem sie sagen, dass internationale Unternehmen sich auch dann für mehrere Verrechnungspreise entscheiden sollten, wenn sie Strafzahlungen in Kauf nehmen müssen. Denn mit mehreren Verrechnungspreisen können Unternehmen sowohl das Ziel der optimalen [[Anreizsystem|Anreizwirkung]] auf die Mitarbeitenden als auch das Ziel der [[Verrechnungspreise#Steuer-Minimierung|Steuer-Minimierung]] verfolgen (S. 166). Es gilt im Grundsatz bei allen Formen von Verrechnungspreisen situationsspezifisch die Vor- und Nachteile abzuwägen. Denn es gibt wohl nur selten einen Verrechnungspreis, der keine Nachteile aufweist.


Unternehmen A stellt die Ware für 50 her und verkauft diese für 100 an Unternehmen B. Auf dem Gewinn von 50 bezahlt das Unternehmen A 12.50 Einkommenssteuern. Das Unternehmen B verkauft die Ware für 80 und macht dabei einen Verlust von 20 wobei der steuerbare Gewinn um -7 gesenkt werden kann.
== Lern- und Praxismaterialien ==


{| class="wikitable"
{| class="wikitable"
|-
|-
!Unternehmen A !!Unternehmen B
! Fallstudien
|-
|-
| Kosten 50 || Kosten 100
|
|-
* [[NETZSCH-Gruppe – Verrechnungspreismanagement]]
| Erlös 100 || Erlös 80
|-
| Gewinn 50 || Verlust -20
|-
|Einkommenssteuer 0.25*50 = 12.50 || Einkommenssteuer 0.35*-20 = -7
|}
|}


Kommt die Steuerbehörde in Land B dem Unternehmen auf die Schliche wird der bezahlte Preis angepasst, beispielsweise auf 60, somit muss Unternehmen B auf den Gewinn von 20, Steuern in der Höhe von 7 nachbezahlen. Der gesamte Steuerbetrag von Unternehmen A und B steigt somit von 5.50 auf 19.50.
== Quellen ==


{| class="wikitable"
=== Literaturverzeichnis ===
|-
!Anpassung der Steuerbehörde in Land B
|-
| Kosten 60
|-
| Erlös 80
|-
| Gewinn 20
|-
| Einkommenssteuer 0.35*20 = 7
|}


{| class="wikitable"
* Behringer, S. (2014). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-642-41942-3 Konzerncontrolling (2. Aufl.).] Wiesbaden: Springer Gabler.
|-
* Clemens, R. (2008). Verrechnungspreise in internationalen Konzernen – Aufgabenstellungen für das Controlling. In W. Funk & J. Rossmanith (Hrsg.). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-8349-9555-1 Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling. Herausforderungen – Handlungsfelder – Erfolgspotenziale (S. 285-318).] Wiesbaden: Springer Gabler.
!Veränderung Steuerbetrag Unternehmen A und B
* Darkow, J. (2014). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-04528-9 Problemfelder des deutschen Konzernsteuerrechts. Betrachtung der Verrechnungspreise in international agierenden Konzernen.] Wiesbaden: Springer Gabler.
|-
* Dürr, O. M. & Göx, R. F. (2011). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2941731_download&client_id=hslu Strategic Incentives for Keeping One Set of Books in International Transfer Pricing.] Journal of Economics & Management Strategy, Vol. 20, No. 1, S. 269-298.
| Einkommenssteuer vor Anpassung 12.50-7 = 5.50
* Ernst & Young (2003). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2992985_download&client_id=hslu Transfer Pricing 2003 Global Survey.] EYGM Limited.
|-
* Friedl, G., Hofmann, C. & Pedell, B. (2013). Kostenrechnung. Eine entscheidungsorientierte Einführung (2. Aufl.). München: Vahlen.
| Einkommenssteuer nach Anpassung 12.50+7 = 19.50
* Horváth & Partners (2015). Studien. Spannungsfeld Transferpreise. Zwischen Steuerung und rechtlichen Anforderungen. Online (01.03.2016) http://www.horvath-partners.com/de/publikationen/studien/detail/spannungsfeld-transferpreise/
|}
* Hyde, C. E. & Choe, C. (2005). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2941726_download&client_id=hslu Keeping Two Sets of Books: The Relationship Between Tax and Incentive Transfer Prices.] Journal of Economics & Management Strategy, Vol. 14, No. 1, S. 165-186.
* Lengsfeld, S. (2005). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2941724_download&client_id=hslu Verrechnungspreise und Organisationsstrukturen in multinationalen Unternehmen – Zum Erkenntnisstand formaltheoretischer Analysen.] Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (BFuP), 57. Jg., H. 2, S. 137-155.
* Milcev, A. & Rus, A. (2011). Rules on Transfer Pricing and Advance Pricing Agreements. International Tax Review, 2011 (18), S. 82-83.
* Paul, J. (2014). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-01156-7 Beteiligungscontrolling und Konzerncontrolling.] Wiesbaden: Springer Gabler.
* Rieke, S. (2015). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-07719-8 Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht.] Wiesbaden: Springer Gabler.
* Weber, J. & Schäffer, U. (2014). Einführung in das Controlling (14. Aufl.). Stuttgart: Schäffer-Poeschel.


''Beispiel 2: Korrekte Preisabsprachen zwischen dem Unternehmen A und B''
=== Weiterführende Literatur ===


Es wird die Annahme getroffen, dass der [[Internationale Verrechnungspreise#Fremdvergleichsgrundsatz|Fremdvergleichsgrundsatz]] 20% von den Kosten beträgt. Dann würde das Unternehmen A die Waren für 60 an Unternehmen B verkaufen und darauf 2.50 Einkommenssteuern bezahlen. Das Unternehmen B verkauft die Ware für 80 und bezahlt Einkommensteuern von 7.
* Cools, M. & Slagmulder, R. (2009). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2992960_download&client_id=hslu Tax-Compliant Transfer Pricing and Responsibility Accounting.] Journal of Management Accounting Research, Vol. 21, No. 1, S. 151-178.
 
* Nevries, P., Gebhardt, R. & Clausen, T. (2015). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2941723_download&client_id=hslu Distanz ist oft ein unterschätzter Faktor.] Controlling & Management Review, 3, S. 50-59.  
{| class="wikitable"
* Risse, R. (2015). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-04494-7 Steuercontrolling und Reporting. Tax Compliance, Prozessmanagement, Steuerplanung und Konzernsteuerquote (2. Aufl.).] Wiesbaden: Springer Gabler.  
|-
* Schön, W. (2013). Transfer Pricing, the Arm’s Length Standard and European Law. In I. Richelle, W. Schön & E. Traversa (Hrsg.). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-642-34919-5 Allocating Taxing Powers within the European Union (S. 73-99).] Berlin Heidelberg: Springer.
!Unternehmen A !!Unternehmen B
* Weber, J., Stoffels, M. & Kleindienst, I. (2004). Internationale Verrechnungspreise im Konzern. Altes Problem - neuer Fokus. Schriftenreihe Advanced Controlling, Band 40, Vallendar.
|-
| Kosten 50 || Kosten 60
|-
| Erlös 1.2*50 = 60 || Erlös 80
|-
| Gewinn 10 || Gewinn 20
|-
|Einkommenssteuer 0.25*10 = 2.50 || Einkommenssteuer 0.35*20 = 7
|}
 
Die gesamte Steuerbelastung wäre somit 9.50 und damit um 10 tiefer als beim Beispiel 1.
 
{| class="wikitable"
|-
!Steuerbetrag Unternehmen A und B
|-
| Einkommenssteuer 2.50+7 = 9.50
|}
 
=== Bezug zur Praxis ===
Gemäss der Studie im Jahr 2015 von Flick Gocke Schaumburg und Horváth & Partners nutzen knapp 50% von 250 befragten Unternehmen Verrechnungspreise nur zur Erfüllung von steuerrechtlichen Anforderungen. Die anderen Unternehmen versuchen gleichzeitig zu den steuerlichen, auch die betriebswirtschaftlichen Anforderungen abzudecken. Das Verrechnungspreis- und das Steuerungskonzept beeinflussen sich aber in beiden Fällen gegenseitig (Horváth & Partners, online).
 
In der Praxis treten oftmals Mischformen der Einkreis- und Zweikreissysteme auf. Durch die Anwendung beider Systeme können die Vorteile miteinander verbunden werden (Kleindienst, Stoffels & Weber, 2004, S. 26, zit. in Darkow, 2014, S. 117).
 
== Betriebswirtschaftlicher vs. steuerlicher Aspekt ==
Durch die unterschiedlichen [[Verrechnungspreise#Funktionen von Verrechnungspreisen|Funktionen der Verrechnungspreise]] können Zielkonflikte zwischen der Steueroptimierung und der internen Steuerungsfunktion entstehen.  
 
Die Steuerbehörden wollen die Verschiebung der Unternehmensgewinne in steuergünstigere Länder vermeiden und fordern von den internationalen Unternehmen die festgelegten Verrechnungspreise nicht zu manipulieren. Die Unternehmen sollen ihre Preise nach dem [[Internationale Verrechnungspreise#Fremdvergleichsgrundsatz|Fremdvergleichsgrundsatz]], auch „Dealing at arm’s legth-Prinzip“ genannt, festlegen (Paul, 2014, S. 219). Sie vereinbaren dabei die gleichen Bedingungen zur Festsetzung der Preise, wie sie mit unabhängigen Dritten zu Marktbedingungen zustande gekommen wären (Weber & Schäffer, 2014, S. 221).
 
Der Zielkonflikt zwischen dem steuerlichen und dem wirtschaftlichen Zweck entsteht, weil internationale Unternehmen versuchen die steuerlichen Gestaltungsspielräume möglichst gut auszunutzen. Im Gegensatz zur Steuerbehörde beabsichtigt der Controller betriebswirtschaftlich optimal zu handeln, indem die Preise die richtigen [[Anreizsystem|Anreize]] setzen. Den Controller interessiert eine korrekte Erfolgsdarstellung. Durch Transparenz soll erkennbar sein, wer die Leistungen im Markt tatsächlich erbracht hat (Paul, 2014, S. 219-220).
 
Die Unternehmen müssen selbst beurteilen, ob die festgelegten Verrechnungspreise die steuerlichen oder die betriebswirtschaftlichen Aspekte berücksichtigen. Die steuerlichen Aspekte bezwecken die Optimierung der Steuern und das Einhalten der Compliance-Richtlinien. Im Gegensatz verfolgt die betriebswirtschaftliche Sicht die Kriterien der Anreizwirkung, den Erfolgsausweis und das Gesamtoptimum im Konzern (Paul, 2014, S. 223).
 
Die detaillierte Erhebung der Verrechnungspreise und die Herleitung der Methoden sind unter folgendem [[Verrechnungspreise#Methoden der Preisermittlung|Link]] zu finden.
 
== Fallstudie ==
 
* [[Fallstudie – Verrechnungspreismanagement in der NETZSCH-Gruppe]]
 
== Quellen ==
 
=== Literaturverzeichnis ===
 
* Becker, W., Ulrich, P., Ebner, R. & Neumann, M. (2012). Verrechnungspreismanagement im Mittelstand – dargestellt am Beispiel der NETZSCH-Gruppe. CORPORATE FINANCE biz, 2012 (6), S. 300-311.
* Behringer, S. (2014). Konzerncontrolling (2. Aufl.). Wiesbaden: Springer Gabler.
* Beissel, J. (2005). Verrechnungspreise und wertorientierte Konzernsteuerung bei der Deutschen Lufthansa AG. Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (BFuP), 2005 (57), Heft 2, S. 119-136.
* Captain, P. (2011), Ernst & Young Roundtable: Transfer Pricing. Journal of International Taxation, 2011 (22), S. 24 - 37.
* Clemens, R. (2008). Verrechnungspreise in internationalen Konzernen – Aufgabenstellungen für das Controlling. In W. Funk & J. Rossmanith (Hrsg.). Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling. Herausforderungen – Handlungsfelder – Erfolgspotenziale (S. 285-318). Wiesbaden: Springer Gabler.
* Cools, M. & Slagmulder, R. (2009). Tax-Compliant Transfer Pricing and Responsibility Accounting. Journal of Management Accounting Research, 2009 (21), S. 151-178.
* Darkow, J. (2014). Problemfelder des deutschen Konzernsteuerrechts. Betrachtung der Verrechnungspreise in international agierenden Konzernen. Wiesbaden: Springer Gabler.
* Dürr, O., Göx, R. (2011). Strategic Incentives for Keeping One Set of Books in International Transfer Pricing. Journal of Economics & Management Strategy, 2011 (1), S. 269-298.
* Ernst & Young (2003).[http://webapp01.ey.com.pl/EYP/WEB/eycom_download.nsf/resources/Transfer+Pricing+Survey+Report_2003.pdf/$FILE/Transfer+Pricing+Survey+Report_2003.pdf Transfer Pricing 2003 Global Survey. Practices, Perceptions and Trends in 22 Countries Plus Tax Authority Approaches in 44 Countries.] EYGM Limited.
* Friedl, G., Hofmann, C. & Pedell, B. (2013). Kostenrechnung. Eine entscheidungsorientierte Einführung. München: Franz Vahlen.
* Hjertberg, I. & Pettersson, S. (2010). [http://www.diva-portal.org/smash/get/diva2:330539/FULLTEXT01.pdf Strategic Transfer Pricing. The Art of Pricing Inter-company Transactions between Sweden and China.] Lingköping University: Master Thesis.
* Horváth & Partners (2015). Studien. Spannungsfeld Transferpreise. Zwischen Steuerung und rechtlichen Anforderungen. Online (18.10.2015) http://www.horvath-partners.com/de/publikationen/studien/detail/spannungsfeld-transferpreise/
* Hyde, C. & Choe, C. (2005). Keeping Two Sets of Books: The Relationship Between Tax and Incentive Transfer Prices. Journal of Economics & Management Strategy, 2005 (14), S. 165-186.
* Lengsfeld, S. (2005). Verrechnungspreise und Organisationsstrukturen in multinationalen Unternehmen – Zum Erkenntnisstand formaltheoretischer Analysen. Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (BFuP), 2005 (57), Heft 2, S. 137-155.
* NETZSCH-Gruppe. Unternehmen. Online (12.10.2015): https://www.netzsch.com/de/header/unternehmen/netzsch-gruppe/
* Nevries, P., Gebhardt, R. & Thorben, C. (2015). Distanz ist oft ein unterschätzter Faktor. Controlling & Management Review, 2015 (3), S. 50-59.  
* Paul, J. (2014). Beteiligungscontrolling und Konzerncontrolling. Wiesbaden: Springer Gabler.
* Rieke, S. (2013). Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Konzernsteuerung und internationalem Steuerrecht. Wiesbaden: Springer Gabler.
* Risse, R. (2015). Steuercontrolling und Reporting. Tax Compliance, Prozessmanagement, Steuerplanung und Konzernsteuerquote (2. Aufl.). Wiesbaden: Springer Gabler.  
* Smolenski, F. (2008). Controlling in internationalen Unternehmen. Wismarer Schriften zu Management und Recht (Bd. 14). Kramer, J., Neumann-Szyszka, J., Wolfhart Nitsch, K., Prause, G., Weigand, A. & Winkler, J. (Hrsg.). Hamburg: Salzwasser-Verlag.
* Weber, J., Schäffer, U. (2014). Einführung in das Controlling (14. Aufl.). Stuttgart: Schäffer-Poeschel.


== Autoren ==
== Autoren ==


Tanja Tobler, Ramona Valentin, Janine Züsli
Tanja Tobler, Ramona Valentin, Janine Züsli
[[Kategorie:Verrechnungspreise]]
[[Kategorie:CODEZ]]

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2020, 11:01 Uhr

Geprüft: Positiv beurteilt

Zur Bestimmung von Verrechnungspreisen in einem Unternehmen ist die Definition eines Verrechnungspreissystem nötig. Ein Unternehmen hat bezüglich der Gestaltung des Verrechnungspreissystems die Möglichkeit, ein Einkreis- oder ein Zweikreissystem (auch Mehrkreissystem genannt) zu verwenden (Darkow, 2014, S. 115). Um die steuerliche Rechtssicherheit zu erlangen und Gewinnkorrekturen, Steuernachzahlungen oder Nachzahlungszinsen sowie Strafzuschläge zu vermeiden, muss das System sowohl betriebswirtschaftlichen als auch steuerlichen Anforderungen genügen (Behringer, 2014, S. 202). Bei der Festlegung entscheidet das Unternehmen, ob es einheitliche oder verschiedene Verrechnungspreise für die Erfüllung dieser Anforderungen verwendet (Darkow, 2014, S. 115). Abzugrenzen davon sind duale Verrechnungspreise, bei denen unterschiedliche Verrechnungspreise für die liefernde und die empfangende Einheit festgelegt werden (Friedl, Hofmann & Pedell, 2013, S. 575).

Betriebswirtschaftlicher vs. steuerlicher Aspekt

Durch die unterschiedlichen Funktionen der Verrechnungspreise können Zielkonflikte zwischen der Steueroptimierung und der internen Steuerungsfunktion entstehen. Dies, weil internationale Unternehmen zum einen versuchen, die steuerlichen Gestaltungsspielräume möglichst gut auszunutzen und dabei die Compliance-Richtlinien einzuhalten. Im Gegensatz zur Steuerabteilung beabsichtigt der Controller zum anderen, betriebswirtschaftlich optimal zu handeln, indem die Preise die richtigen Anreize setzen. Den Controller interessiert zudem eine korrekte Erfolgsdarstellung; durch Transparenz soll erkennbar sein, wer die Leistungen im Markt tatsächlich erbracht hat. Die Steuerbehörden wiederum wollen die Verschiebung der Unternehmensgewinne in steuergünstigere Länder vermeiden und fordern von den Unternehmen die festgelegten Verrechnungspreise nicht zu manipulieren (Paul, 2014, S. 219-220).

Einkreissystem

Beim Einkreissystem wird ein einheitlicher Verrechnungspreis für steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Zwecke verwendet (Rieke, 2015, S. 24-25). Der Verrechnungspreis wird anhand einer Ermittlungsmethode in einer einheitlichen Höhe festgesetzt. Der festgesetzte Preis wird sowohl für die internen Steuerungs- und Koordinationszwecke, wie beispielweise dem Performance Measurement und strategischen Entscheidungen, als auch für die externe Bilanzierung und Besteuerung verwendet (Behringer, 2014, S. 203; Darkow, 2014, S. 115).

Zweikreissystem

Wenn für denselben Sachverhalt verschiedene Verrechnungspreise angewendet werden, spricht man von einem Zweikreissystem (Friedl et al., 2013, S. 575). Das heisst, die Preise werden in unterschiedlicher Höhe und anhand verschiedener Ermittlungsmethoden nach ihrem Zweck festgesetzt. Es gibt einen Verrechnungspreis für steuerliche Zwecke und mindestens einen für die interne Koordination (Behringer, 2014, S. 203; Darkow, 2014, S. 116). Dabei erfüllen die Verrechnungspreise ihre Funktion zum einen auf Gesamtkonzernebene und zum anderen auf der Ebene der einzelnen Konzernunternehmen (Rieke, 2015, S. 22).

Anwendung der Systeme

Strategie Kultur

Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb ein Unternehmen sich für ein Einkreis- oder Zweikreissystem entscheidet. Wichtig ist, dass diese Entscheidung auf die Unternehmensstruktur und -strategie sowie die gelebte Kultur abgestimmt ist (Rieke, 2015, S. 23-24). Der Erfolg des gewählten Verrechnungspreissystems hängt vom Verständnis der Anwender ab. Nur wer das System in der Handhabung und seinen Konsequenzen verstanden hat, ist in der Lage, das System fehlerfrei zu nutzen und korrekte Entscheidungen zu treffen (Clemens, 2008, S. 298).

Anwendung des Einkreissystems

Gemäss einer Studie von Ernst & Young verwendeten im Jahr 2001 ungefähr 75% der Unternehmen ein Einkreissystem (Rieke, 2015, S. 30). Im Jahr 2003 waren es bereits über 80% der Unternehmen. Dabei steuert bei 25% der Unternehmen die Geschäftsstrategie die Festsetzung des Systems (Ernst & Young, 2003, S. 17). Je plausibler und transparenter ein Verrechnungspreissystem ist, desto höher ist die Akzeptanz im Unternehmen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221). Das Einkreissystem zeichnet sich vor allem durch Kostenersparnis und eine hohe Glaubwürdigkeit aus (Rieke, 2015, S. 26).

Die Vor- und Nachteile des Einkreissystems sind:

Vorteile
  • einfacherer Aufbau des Systems
  • geringerer Aufwand zur Systempflege
  • geringere Systemkommunikation (Clemens, 2008, S. 297)
Nachteile
  • mögliche Konflikte zwischen den betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Zielen
  • durchschnittliche Berücksichtigung der verschiedenen Zielsetzungen (Darkow, 2014, S. 115)
  • falsche strategische Handlungsweisen aufgrund eines steuerlich motivierten Konzernverrechnungspreises (Clemens, 2008, S. 297)

Gemäss Dürr und Göx (2011) ist das Einkreissystem ideal für Unternehmen, welche sich in einem Markt mit wenigen Wettbewerbern und gleichen Produkten befinden (S. 271). Aufgrund der möglichen Gefahren von Bestrafungen, Doppelbesteuerungen sowie Finanz- und Reputationsschäden bei Nichteinhaltung der Compliance-Richtlinien entscheiden sich die meisten Unternehmen für ein Einkreissystem (Ernst & Young, 2003).

Anwendung des Zweikreissystems

Der Zielkonflikt zwischen betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Zielen wird im Zweikreissystem durch die Festlegung verschiedener Verrechnungspreise umgangen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221).

Die Vor- und Nachteile des Zweikreissystems sind:

Vorteile
  • Verhinderung von Zielkonflikten zwischen der Steuergestaltungsfunktion und der Lenkungsfunktion (Behringer, 2014, S. 202-203)
  • Zielorientierte Verrechnungspreise (Clemens, 2008, S. 297)
  • weniger Fehlsteuerungen und falsche Anreize (Darkow, 2014, S. 116)
Nachteile
  • erhebliche Komplexitätssteigerung (Clemens, 2008, S. 297)
  • Zusatzaufwand für den Systemaufbau und die Systempflege (Weber & Schäffer, 2014, S. 222)
  • überproportionaler Anstieg der Kommunikationsanforderung der Verrechnungspreisverantwortlichen (Weber & Schäffer, 2014, S. 222)
  • Risiko der Nichtanerkennung der steuerlichen Verrechnungspreise durch die Finanzbehörden (Friedl et al., 2013, S. 575)

Wird neben dem steuerlich angesetzten Verrechnungspreis ein zusätzlicher Preis für die Verhaltenssteuerung festgelegt, eröffnet dies bei der Steuerung von dezentralen Unternehmen Freiheitsgrade. Das Verrechnungspreissystem kann speziell auf die im Unternehmen vorliegenden Zielkonflikte und Informationsasymmetrien ausgerichtet werden (Lengsfeld, 2005, S. 140).

Ist die Preisdifferenz zu hoch, kann dies zu einem Compliance-Problem führen. Dieses Problem entsteht, wenn im Falle einer Betriebsprüfung, bei sehr grossen Preisunterschieden zwischen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Preisen, der betriebswirtschaftliche Preis als angemessener angesehen wird. Als Folge wird der betriebswirtschaftliche Preis für steuerliche Zwecke herangezogen (Weber & Schäffer, 2014, S. 221). Die Wahrscheinlichkeit einer Diskussion mit der Steuerverwaltung ist deshalb sehr hoch (Clemens, 2008, S. 298). Um dies zu verhindern, sollten die Preise in enger Abstimmung mit den verantwortlichen Abteilungen eines Unternehmens festgelegt werden (Weber & Schäffer, 2014, S. 221-222). Zudem können Unternehmen mit der Unterzeichnung eines Advance Pricing Agreement (APA) das Risiko minimieren, dass die Verrechnungspreise von der Steuerbehörde nicht akzeptiert werden (Milcev & Rus, 2011, S. 82-83).

Das aufwendige Verfahren des Zweikreissystems wird laut der Umfrage von Flick Gocke Schaumburg und Horváth & Partners im Jahr 2015 von nur 9% der Unternehmen angewendet. Diese Unternehmen arbeiten einerseits mit einem Verrechnungspreis für die steuerlichen Zwecke, andererseits mit einem zweiten Verrechnungspreis für die interne Koordination (Horváth & Partners, online). Auch Behringer (2014) sieht in der Praxis eine geringe Relevanz der Zweikreis- oder Mehrkreissysteme (S. 204). Dieser Ansicht widersprechen Hyde und Choe (2005), indem sie sagen, dass internationale Unternehmen sich auch dann für mehrere Verrechnungspreise entscheiden sollten, wenn sie Strafzahlungen in Kauf nehmen müssen. Denn mit mehreren Verrechnungspreisen können Unternehmen sowohl das Ziel der optimalen Anreizwirkung auf die Mitarbeitenden als auch das Ziel der Steuer-Minimierung verfolgen (S. 166). Es gilt im Grundsatz bei allen Formen von Verrechnungspreisen situationsspezifisch die Vor- und Nachteile abzuwägen. Denn es gibt wohl nur selten einen Verrechnungspreis, der keine Nachteile aufweist.

Lern- und Praxismaterialien

Fallstudien

Quellen

Literaturverzeichnis

Weiterführende Literatur

Autoren

Tanja Tobler, Ramona Valentin, Janine Züsli