Internationale Verrechnungspreise: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Verrechnungspreise |Verrechnungspreise]] sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen, die von anderen, rechnerisch abgrenzbaren Unternehmensbereichen bezogen werden (Ewert & Wagenhofer, 2008, S. 573). Sie zählen heute zu den wichtigsten Instrumente in der Führung von dezentralen Organisationen (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Im internationalen Kontext haben Verrechnungspreise im Rahmen der (Konzern-)Besteuerung eine besondere Bedeutung. Mit dem Ansetzen von Verrechnungspreisen kann die Erfolgshöhe zwischen den grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten und somit der national anfallende Steueraufwand beeinflusst werden (Weber & Schäffer, 2011, S. 209). Um dieser grenzüberschreitenden Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301).
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Verrechnungspreise sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen, die von anderen, rechnerisch abgrenzbaren Unternehmensbereichen bezogen werden (Ewert & Wagenhofer, 2014, S. 567). Sie zählen heute zu den wichtigsten Instrumenten in der Führung von dezentralen Organisationen (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Im internationalen Kontext haben [[Verrechnungspreise]] im Rahmen der (Konzern-)Besteuerung eine besondere Bedeutung. Mit dem Ansetzen von Verrechnungspreisen kann die Erfolgshöhe zwischen den grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten und somit der national anfallende Steueraufwand beeinflusst werden (Weber & Schäffer, 2014, S. 213). Um der grenzüberschreitenden Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die [[Verrechnungspreisvorschriften|Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung]] und zur [[Verrechnungspreisdokumentation|Dokumentationspflicht]] deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301).
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== Funktionen von internationalen Verrechnungspreisen ==
== Internationaler Leistungsaustausch und Verrechnungspreise ==
 
Innerhalb eines Konzerns werden verschiedene Leistungen unter den Konzerngesellschaften ausgetauscht. Die wichtigsten grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen sind folgende (Brähler, 2014, S. 399):


Innerhalb des Konzerns werden verschiedene Leistungen unter den Konzerngesellschaften ausgetauscht. Die wichtigsten grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen innerhalb eines Konzerns sind folgende (Brähler, 2010, S. 407):
* Übertragung von Wirtschaftsgütern  
* Übertragung von Wirtschaftsgütern  
* Gebrauchsüberlassung von materiellen Wirtschaftsgütern  
* Gebrauchsüberlassung von materiellen Wirtschaftsgütern
* Gebrauchsüberlassung von immateriellen Gütern  
* Gebrauchsüberlassung von immateriellen Gütern
* Dienstleistungen  
* Dienstleistungen
* Kapitalverkehr  
* Kapitalverkehr


Diese grenzüberschreitenden Leistungen werden mit Hilfe von sogenannten internationalen Verrechnungspreisen gegenseitig verrechnet.  
Diese grenzüberschreitenden Leistungen werden mit Hilfe von sogenannten internationalen Verrechnungspreisen gegenseitig verrechnet. Verrechnungspreisen kommt im internationalen Leistungsaustausch eine besondere Bedeutung zu, da mit Hilfe von ihnen Gewinne bzw. Verluste von einem Konzernunternehmen zu einem anderen Konzernunternehmen über die Landesgrenze hinaus verlagert werden können, so dass eine möglichst geringe Steuerbelastung für den gesamten Konzern entsteht (Brähler, 2014, S. 402). Zudem erfüllen internationale Verrechnungspreise folgende Funktionen zur Reduzierung aussenhandelsspezifischer Kosten bzw. Risiken (Friedl, Hofmann & Pedell, 2013, S. 559):
Die Funktion von internationalen Verrechnungspreisen besteht in der '''Optimierung der Steuerlast''' für den Gesamtkonzern. Über die Ausgestaltung und Festlegung von Verrechnungspreisen lassen sich Gewinne einzelner Konzerngesellschaften direkt steuern, wodurch Gewinne in steuerlich vorteilhafte Länder verschoben werden können (Brähler, 2010, S. 413). Das Fallbeispiel „Wirkung von internationalen Verrechnungspreisen“ zeigt mit einem Zahlenbeispiel die Auswirkungen von internationalen Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung und somit wiederum auf den Konzerngewinn auf. Zur Vermeidung extremer steuerliche Gestaltungen durch die Unternehmen haben jedoch Fisken sowie internationale Organisation wie die OECD Gestaltungsempfehlungen und steuerliche Vorschriften erlassen (Weber & Schäffer, 2011, S. 209-210).


Des Weiteren erfüllen Verrechnungspreis zur Reduzierung aussenhandelsspezifischer Kosten bzw. Risiken im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch folgende weitere Funktionen (Metz, 2011, S. 14):
* Begrenzung von Wechselkursrisiken
* Begrenzung von Wechselkursrisiken
* Reduzierung von Zollzahlungen  
* Reduzierung von Zollzahlungen  
* Einhaltung von Import- und Exportbeschränkungen  
* Einhaltung von Import- und Exportbeschränkungen  


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Über die Ausgestaltung und Festlegung von Verrechnungspreisen kann die Steuerlast des Gesamtkonzerns direkt beeinflusst und optimiert werden. Dabei werden die Gewinne in steuerlich vorteilhafte Länder innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften verschoben (Brähler, 2014, S. 402). Das [http://www.youtube.com/watch?v=TLSYwkWCIzA Video der Khan Academy (2012)] über Transfer Pricing zeigt mit einem Zahlenbeispiel die Auswirkungen von internationalen Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung und somit wiederum auf den Konzerngewinn auf.
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Zur Vermeidung extremer steuerlicher Gestaltungen durch die Unternehmen haben jedoch Fisken sowie internationale Organisationen Gestaltungsempfehlungen und steuerliche [[Verrechnungspreisvorschriften|Vorschriften]] erlassen. Insbesondere die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, engl. Organisation for Economic Co-operation and Development) hat sich diesem Thema angenommen (Weber & Schäffer, 2014, S. 213-214). Es bestehen jedoch weiterhin Fisken, die über ausgeklügelte Methoden die Steueroptimierung über Verrechnungspreise zulassen.
 
== Fremdvergleichsgrundsatz ==
 
Als zentraler Grundsatz für die Verrechnungspreisbestimmung auf nationaler sowie auf internationaler Ebene gilt der Fremdvergleichsgrundsatz der OECD, das sogenannte „dealing at arm’s length principle“. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist im OECD-Musterabkommen vom 22. Juli 2010 Art. 9 verankert (Kahle, 2007, S. 96). Er verlangt, dass der [[Verrechnungspreise|Verrechnungspreis]] für einen internen Leistungsaustausch gleich hoch sein soll, wie wenn dieser Leistungsaustausch mit einem unabhängigen Dritten erfolgt wäre. Dies bedeutet, dass der jeweils gewählte Verrechnungspreis dem Fremdvergleich standhalten muss (Brähler, 2014, S. 405-406). Dabei bestehen gemäss Brähler (2014) verschiedene Arten des Fremdvergleichs:
 
* '''Der betriebsinterne vs. betriebsexterne Fremdvergleich:''' Der betriebsinterne Fremdvergleich vergleicht eine Transaktion, die ein Konzern mit einer zum gleichen Konzern angehörigen Gesellschaft durchführt, mit einer Transaktion, die derselbe Konzern mit einem fremden Unternehmen durchführen würde. Der betriebsexterne Fremdvergleich hingegen vergleicht eine Transaktion eines Konzerns mit einer zwischen zwei anderen, unabhängigen Unternehmen durchgeführten Transaktion.


== Rechtliche Grundlagen ==
* '''Der konkrete vs. hypothetische Fremdvergleich:''' Der konkrete Fremdvergleich lässt sich nur anwenden, wenn die Transaktion nicht nur innerhalb des Konzerns, sondern auch zwischen unabhängigen Dritten tatsächlich stattgefunden hat. Falls keine solchen Transaktionen stattfinden, kommt der hypothetische Fremdvergleich zur Anwendung.


Gewinnverlagerung ins Ausland durch unangemessene konzerninterne Verrechnungspreise werden von dem betroffenen Fiskus verständlicherweise nicht akzeptiert, da ihnen dadurch erhebliche Steuereinnahmen entfallen (Bähler, 2010, S. 410). Um dieser Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff & Dücker & Köhler, 2010, S. 301).
* '''Der direkte vs. indirekte Fremdvergleich:''' Der direkte Fremdvergleich wird angewendet, wenn die entscheidenden Faktoren der verglichenen Transaktionen deckungsgleich sind. Falls ähnliche Geschäftstransaktionen zugrunde gelegt werden, die um die Abweichung der tatsächlichen Transaktion korrigiert werden, wird von einem indirekten Fremdvergleich gesprochen (S. 405-409).


In diesem Zusammenhang hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) (engl. Organisation for Economic Co-operation and Development) OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufgestellt. Die OECD-Leitzsätze stellen Verhaltensnormen und Empfehlungen von Regierungen an die Unternehmen für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten dar. Ziel der OECD-Leitsätze ist es unter anderem die Aktivitäten der multinationalen Unternehmen im Einklang mit den staatlichen Politiken (insbesondere Steuerpolitik) zu bringen. Die Leitsätze beruhen auf Freiwilligkeit und haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Es besteht jedoch einen von den Mitgliedsstaaten geführter nationalen Kontaktpunkt, bei welchem Verstösse gegen die Leitsätze gemeldet werden können (SECO, online). Neben den OECD-Leitsätzen sind weitere nationale sowie internationale Vorschriften und Regelungen wie zum Beispiel das EU-Übereinkommen anwendbar (Bähler, 2010, S. 425).  
Ein wesentliches Element eines jeden Fremdvergleichs stellt die [[Vergleichbarkeitsanalyse]] dar, wozu die OECD einen Neun-Schritte-Prozess zur Verfügung stellt (Raschle & Borriello, 2011, S. 1075-1080). Da der Fremdvergleichsgrundsatz mit Schwierigkeiten behaftet ist, haben Unternehmen ausserdem die Möglichkeit, Advanced Pricing Agreements (APA) zu vereinbaren. Diese stellen zeitlich befristete Vereinbarungen zwischen den Steuerpflichtigen und den beteiligten Steuerverwaltungen dar. APA regeln, welche Verrechnungspreismethode und welche Preise oder Margen im Rahmen des internen Leistungsaustausches anwendbar sind und von den jeweiligen Finanzverwaltungen akzeptiert werden. Dadurch entsteht für das steuerpflichtige Unternehmen eine Rechts- und Planungssicherheit. In der Schweiz und in den USA ist dieses Verfahren weit verbreitet (Kahle, 2007, S. 98).
== Steuerliche Verrechnungspreismethoden ==


In der Schweiz existieren bisher keine spezifischen Verrechnungspreisvorschriften, jedoch beinhalten das geltende schweizerische Steuerrecht und verschiedene Verwaltungsanweisungen zahlreiche Hinweise, wie in der Schweiz Verrechnungspreisfragen gehandhabt werden. Die OECD Richtlinien sowie der Fremdvergleichsgrundsatz finden dabei ebenfalls Anwendung (Stocker & Studer, 2009, S. 386-387).
Der Fremdvergleichsgrundsatz alleine schreibt kein bindendes Kalkulationsverfahren zur Berechnung der Verrechnungspreise vor. Vielmehr ist ein geeignetes Kalkulationsverfahren durch den Steuerpflichtigen selbst zu operationalisieren (Weber & Schäffer, 2014, S. 219). Grundsätzlich haben sich fünf Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung einer fremdvergleichskonformen Vergütung für den Austausch konzerninterner Waren und Dienstleistungen etabliert, wie Abbildung 1 veranschaulicht (Schwerdt, 2013, S. 139). Gemäss den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien wird dabei zwischen den folgenden geschäftsvorfallbezogenen Standard- und Gewinnmethoden unterschieden (OECD, 2011, S. 59).


== Methoden der Preisermittlung ==
[[Datei:Steuerliche Verrechnungspreismethoden.jpg|miniatur|550px|Abb. 1: Steuerliche Verrechnungspreismethoden (in Anlehnung an Schwerdt, 2013, S. 139)]]


In Theorie und Praxis ist eine Vielzahl von Methoden bekannt, wie Verrechnungspreise zu bestimmen sind. Als Alternativen werden dabei ganz grob die folgenden vier Arten unterschieden:
Die '''geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden''' stellen als Basis für den Fremdvergleich auf Preise oder Bruttomargen ab, wie sie fremde Dritte untereinander vereinbart haben.


* '''[[Marktbasierte Verrechnungspreise]]''' basieren die Bestimmung des Verrechnungspreises auf dem Preis, den bei vergleichbaren Verhältnissen zwei unabhängige Unternehmen vereinbaren würden. Im optimalen Fall existiert bereits ein Markt, auf dem das Zwischenprodukt zu einem einheitlichen Preis angeboten wird.
* [[Preisvergleichsmethode]]
* '''[[Kostenbasierte Verrechnungspreise]]''' gehen von Ist- oder Standardkosten der leistungsabgebenden Einheit aus. Die Verrechnung erfolgt dabei zu reinen Grenzkosten (variablen Kosten), vollen Kosten oder Vollkosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags.
* [[Kostenaufschlagsmethode]]
* '''[[Verhandlungsbasierte Verrechnungspreise]]''' sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen leistungsabgebenden und -beziehenden Teileinheiten. Die Bereiche geniessen bei dieser Methode eine grosse Autonomie, weshalb es auch möglich sein muss, interne Geschäfte ablehnen zu können.
* [[Wiederverkaufspreismethode]]
* '''[[Internationale Verrechnungspreise]]''' bezeichnen Preise, die der Bewertung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zwischen Konzerngesellschaften dienen. Den steuerrechtlichen Aspekten kommt daher eine bedeutende Rolle zu.


Die effektive Gestaltung und Implementierung einer Verrechnungspreispolitik erweist sich als überaus schwierig. Die aus der Theorie bekannten konzeptionellen Ansätze erweisen sich nicht selten als ungeeignet für spezifische Situationen. Daraus wächst die Erkenntnis, dass es den richtigen Verrechnungspreis nicht gibt. Trotzdem ist es möglich, anhand einiger Kriterien eine Empfehlung zur Wahl eines geeigneten Ansatzes zu machen.
Die '''geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethoden''' vergleichen den Gewinn der verbundenen Unternehmen mit dem Gewinn vergleichbarer unverbundener Unternehmen, um zu bestimmen, ob die Verrechnungspreise der verbundenen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.


Sofern ein kompetitiver Markt vorhanden ist, sind Marktpreise (gegebenenfalls ohne Verkaufs- und Distributionskosten) anzuwenden. Bei schlecht spielenden bzw. intransparenten Märkten, differenzierten Produkten oder kleinen Mengen bieten ausgehandelte Preise auf Grundlage von Marktpreisen (Opportunitätskosten) eine Lösungsmöglichkeit. Wenn gar kein Markt existiert, können Verrechnungspreise auf Basis der variablen Kosten mit zusätzlichem Fixkostenbeitrag weiterhelfen.
* [[Transaktionsbezogene Nettomargenmethode]]
* [[Gewinnaufteilungsmethode]]


== Dokumentation ==
Im Grundsatz richtet sich die Wahl der angemessen Verrechnungspreismethode nach der Verteilung der Funktionen, Risiken sowie den wesentlichen Wirtschaftsgütern. Zudem hängt die Angemessenheit von der Verfügbarkeit zuverlässiger Fremdvergleichsdaten der an der konzerninternen Transaktion beteiligten Parteien ab (Schwerdt, 2013, S. 141). Die OECD-Richtlinien bezeichnen die geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden als die Methoden, mit denen sich am unmittelbarsten feststellen lässt, ob die kaufmännischen und finanziellen Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen dem Fremdvergleich entsprechen (OECD, 2011, S. 59-60). Allerdings wird anerkannt, dass die Standardmethoden in der Praxis aufgrund mangelnder empirischer Fremdvergleichswerte weniger geeignet sein können als die gewinnbezogenen Methoden. Insofern ist die OECD mittlerweile von der Sichtweise abgekommen, dass die Standardmethoden bevorzugt anzuwenden sind. Vielmehr wird nun für jeden Einzelfall die „am besten geeignete“ Methode in den Vordergrund gestellt (Schwerdt, 2013, S. 141; OECD, 2011, S. 59-60).
Das schweizerische Steuerrecht beinhaltet für Unternehmen keine spezifischen Verpflichtungen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Die Unternehmen sind jedoch verpflichtet, eine vollständige und richtige Veranlagung gemäss DBG Art. 126 (Link zu Unterseite) zu ermöglichen und auf Verlangen der Veranlagungsbehörden mündlich oder schriftlich Auskunft erteilen sowie die dafür benötigten Dokumente vorlegen zu können. Die Ausgestaltung der Verrechnungspreisdokumentation kann frei gewählt werden. Auf der Unterseite ist ein möglicher Aufbau erläutert. Jedoch verweist das ESTV im Kreisschreiben von 1997 (Link extern), dass sich die Steuerbehörden auf den OECD-Leitsätzen und dessen Verrechnungspreisdokumentation abstützen können. Diese beinhalten folgende Punkte:
* Funktions- und Risikoanalyse
* Definition von Vergleichsunternehmen
* Anpassungsrechnung
* Verprobung der Fremdvergleichsgrundsätze
(Stocker & Studer, 2009, S. 390)


== Korrekturen und Gegenberichtigungen ==
== Empirische Ergebnisse ==
Die Schweizer Steuerbehörde kann Korrekturen von Transaktionen nur vornehmen, wenn sie ein klares Missverhältnis beweisen kann (LINK zur Unterseite). Die Korrektur kann bis auf 5 Jahre zurück vorgenommen werden und wird hauptsächlich für Gewinnkorrekturen angewendet (Stocker & Studer, 2009, S.2-4).


Die OECD-Richtlinien (im DBA-Musterabkommen Art. 9 Abs. 1 (LINK extern) festgelegt) gibt eine ähnliche Gewinnkorrektur vor, wie die Schweiz im OR. Der OECD-Bewertungs-Ansatz ist, wie bereits beschrieben, nach Arm’s length. Um Doppelbesteuerungen bei Korrekturen zu vermeiden, werden die OECD-Vertragsstaaten im Abs. 2 (LINK extern) darauf angehalten, die Anpassungen bei einer begründeten Gegenberichtigung zu akzeptieren. Diese Korrektur ist allerdings keine rechtliche Verpflichtung und wird in den meisten Fällen in den bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt (Brähler, 2010, S.167). Ein mögliches Beispiel ist der Unterseite (LINK zur Unterseite) beschrieben.
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse einer Untersuchung von Hummel & Pedell (2009) bei grösseren deutschen Unternehmen zur Anwendung der steuerlichen Verrechnungspreismethoden. Die drei Standardmethoden kommen zusammengefasst mit etwa 70% am häufigsten zur Anwendung, wobei dieser Anteil bei Markenrechten mit insgesamt 42% deutlich geringer ist. Vielfach stehen bei Markenrechten aufgrund deren Einzigartigkeit [[Verhandlungsbasierte Verrechnungspreise|verhandlungsbasierte]] oder andere Methoden im Fokus. Am wenigsten häufig wird gemäss der Studie die transaktionsbezogene Nettomargenmethode in der Praxis genutzt (S. 6-12).


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! style="text-align:left" | Transaktion !! Preisvergleichs- <br /> methode !! Kostenaufschlags- <br /> methode !! Wiederverkaufspreis- <br /> methode !! Transaktionsbezogene <br /> Nettomargenmethode !! Gewinnaufteilungs- <br /> methode !! Verhandlungsorientierte <br /> Methode !! Andere
|-
| Vorprodukte || 15% || 54% || 5% || 2% || 5% || 14% || 6%
|-
| Fertigprodukte|| 19% || 28% || 24% || 6% || 9% || 10% || 3%
|-
| Dienstleistungen || 14% || 56% || 3% || 1% || 3% || 16% || 7%
|-
| Markenrechte || 17% || 19% || 6% || 3% || 11% || 20% || 23%
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|}


== Lern- und Praxismaterialien ==
== Lern- und Praxismaterialien ==
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! Aufgaben !! Fallstudien
! Fallstudien
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* [[ChipConnect Neuregelung der Verrechnungspreise]]
* [[PolTax Ltd. Wirkung von internationalen Verrechnungspreisen]]
* [[FastMot Verrechnungspreise und Kostenstrukturen]]
* [[App-Go Ltd. Double Irish With a Dutch Sandwich]]
* [[Lightspeed – Marktorientierte Verrechnungspreise]]
||
* [[Birch Paper – Verrechnungspreis im Fokus]]
* [[Zumwald – Verrechnungspreise im Konzern]]
* [[Bellcore – Getting Transfer Prices Right]]
|}
|}


== Quellen ==
== Quellen ==
=== Literaturverzeichnis ===
=== Literaturverzeichnis ===
* Baumhoff, H., Dücker, R. & Köhler, S. (2010). Besteuerung, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Wiesbaden: Gabler.  
 
* Brähler, G. (2010). Internationales Steuerrecht. Wiesbaden: Gabler.  
* Baumhoff, H., Dücker, R. & Köhler, S. (2010). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-8349-8819-5 Besteuerung, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen.] Wiesbaden: Gabler.  
* Ewert, R. & Wagenhofer, A. (2008). Interne Unternehmensrechnung. Berlin Heideberg: Springer.  
* Brähler, G. (2014). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-03845-8 Internationales Steuerrecht. Grundlagen für Studium und Steuerberaterprüfung (8. Aufl.).] Wiesbaden: Gabler.
* Metz, A. (2011). Internationale Transferpreissetzung und der "European Code of Conduct“. München: Grin.  
* Ewert, R. & Wagenhofer, A. (2014). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-642-35961-3 Interne Unternehmensrechnung (8. Aufl.).] Berlin: Springer.
* Pfaff, D. & Stefani, U. (2006). Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis. Universität Zürich.
* Friedl, G., Hofmann, C. & Pedell, B. (2013). Kostenrechnung. Eine entscheidungsorientierte Einführung (2. Aufl.). München: Vahlen.
* Stocker, R. & Studer, C. (2009). Bestimmung von Verrechnungspreisen. Ausgewählte Aspekte der schweizerischen Praxis. Der Schweizer Treuhänder, 5 (2009), S. 368-393.
* Hummel, K. & Pedell, B. (2009). Verrechnungspreissysteme in der Unternehmenspraxis. Controlling, 21. Jg., Heft 11, S. 6-12.
* Weber, J. & Schäffer, J. (2011). Einführung in das Controlling. Stuttgart: Schäffer-Poeschl.  
* Kahle, H. (2007). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2975323_download&client_id=hslu Internationale Verrechnungspreise aus steuerlicher Sicht.] ZfCM, Controlling & Management, 51 H. 2, S. 96-101.
* Khan Academy (2012, 08. Oktober). Transfer Pricing and Tax Havens (Online-Video). Online (26.02.2016): http://www.youtube.com/watch?v=TLSYwkWCIzA.
* OECD (Hrsg.). (2011). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2991660_download&client_id=hslu OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 2010.] OECD Publishing.
* Pfaff, D. & Stefani, U. (2006). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2931130_download&client_id=hslu Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis.] Universität Zürich.
* Raschle, N. A. & Borriello, M. (2011). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2975327_download&client_id=hslu Neue OECD-Verrechnungspreis-Richtlinien in der Unternehmenspraxis.] Der Schweizer Treuhänder, 12/11, S. 1075-1080.
* Schwerdt, D. (2013). Verrechnungspreismethoden und Ökonomische Analyse. In: R. Dawid & K. Dorner (Hrsg.). [http://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-01118-5 Verrechnungspreise. Grundlagen und Praxis (S. 137-197).] Wiesbaden: Springer Gabler.
* Weber, J. & Schäffer, U. (2014). Einführung in das Controlling (14. Aufl.). Stuttgart: Schäffer-Poeschel.
 
=== Weiterführende Literatur ===
=== Weiterführende Literatur ===
* Ernst&Young. (2011). [http://codez.wiki.hslu.ch/images/Ernst%26Young_Global_transfer_pricing_survey.pdf 2010 Global Transfer Pricing Survey. Adressing the challenges of globalization.] EYGM Limited.
 
* KPMG. (2011). [http://codez.wiki.hslu.ch/images/KPMG_Global_Transfer_Pricing_Review.pdf Global Transfer Pricing Review. Tax.] KPMG International.
* EY. (2013). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2991630_download&client_id=hslu Navigating the choppy waters of international tax. 2013 Global Transfer Pricing Survey.] EYGM Limited.
* Raschle, N.A . & Borriello, M. (2011). [http://codez.wiki.hslu.ch/images/Raschle%26Borriello_TH_Neue_OECD-Verrechnungspreis-Richtlinien_in_der_Unternehmenspraxis.pdf Neue OECD-Verrechnungspreis-Richtlinien in der Unternehmenspraxis.] Der Schweizer Treuhänder, 12/11, S. 1075-1080.
* KPMG. (2011). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2991631_download&client_id=hslu Global Transfer Pricing Review.] KPMG International.
* OECD (Hrsg.). (2011). [https://elearning.hslu.ch/ilias/goto.php?target=file_2991629_download&client_id=hslu OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.] OECD Publishing.
 
== Autoren ==
 
Pascal Sommer, Adrian Tschopp, Jasmin Wydler
 
[[Kategorie:Verrechnungspreise]]
[[Kategorie:CODEZ]]

Aktuelle Version vom 4. Dezember 2020, 11:01 Uhr

Geprüft: Positiv beurteilt

Verrechnungspreise sind Wertansätze für innerbetrieblich erstellte Leistungen, die von anderen, rechnerisch abgrenzbaren Unternehmensbereichen bezogen werden (Ewert & Wagenhofer, 2014, S. 567). Sie zählen heute zu den wichtigsten Instrumenten in der Führung von dezentralen Organisationen (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Im internationalen Kontext haben Verrechnungspreise im Rahmen der (Konzern-)Besteuerung eine besondere Bedeutung. Mit dem Ansetzen von Verrechnungspreisen kann die Erfolgshöhe zwischen den grenzüberschreitenden Geschäftseinheiten und somit der national anfallende Steueraufwand beeinflusst werden (Weber & Schäffer, 2014, S. 213). Um der grenzüberschreitenden Steuerverschiebung entgegenzusetzen, haben insbesondere westliche Industrieländer mit vergleichsweise hohen Steuersätzen in den letzten Jahren die Vorschriften zur Verrechnungspreisbestimmung und zur Dokumentationspflicht deutlich verschärft (Baumhoff, Dücker & Köhler, 2010, S. 301).

Funktionen von internationalen Verrechnungspreisen

Innerhalb eines Konzerns werden verschiedene Leistungen unter den Konzerngesellschaften ausgetauscht. Die wichtigsten grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen sind folgende (Brähler, 2014, S. 399):

  • Übertragung von Wirtschaftsgütern
  • Gebrauchsüberlassung von materiellen Wirtschaftsgütern
  • Gebrauchsüberlassung von immateriellen Gütern
  • Dienstleistungen
  • Kapitalverkehr

Diese grenzüberschreitenden Leistungen werden mit Hilfe von sogenannten internationalen Verrechnungspreisen gegenseitig verrechnet. Verrechnungspreisen kommt im internationalen Leistungsaustausch eine besondere Bedeutung zu, da mit Hilfe von ihnen Gewinne bzw. Verluste von einem Konzernunternehmen zu einem anderen Konzernunternehmen über die Landesgrenze hinaus verlagert werden können, so dass eine möglichst geringe Steuerbelastung für den gesamten Konzern entsteht (Brähler, 2014, S. 402). Zudem erfüllen internationale Verrechnungspreise folgende Funktionen zur Reduzierung aussenhandelsspezifischer Kosten bzw. Risiken (Friedl, Hofmann & Pedell, 2013, S. 559):

  • Begrenzung von Wechselkursrisiken
  • Reduzierung von Zollzahlungen
  • Einhaltung von Import- und Exportbeschränkungen

Über die Ausgestaltung und Festlegung von Verrechnungspreisen kann die Steuerlast des Gesamtkonzerns direkt beeinflusst und optimiert werden. Dabei werden die Gewinne in steuerlich vorteilhafte Länder innerhalb der einzelnen Konzerngesellschaften verschoben (Brähler, 2014, S. 402). Das Video der Khan Academy (2012) über Transfer Pricing zeigt mit einem Zahlenbeispiel die Auswirkungen von internationalen Verrechnungspreisen auf die Steuerbelastung und somit wiederum auf den Konzerngewinn auf.

Zur Vermeidung extremer steuerlicher Gestaltungen durch die Unternehmen haben jedoch Fisken sowie internationale Organisationen Gestaltungsempfehlungen und steuerliche Vorschriften erlassen. Insbesondere die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD, engl. Organisation for Economic Co-operation and Development) hat sich diesem Thema angenommen (Weber & Schäffer, 2014, S. 213-214). Es bestehen jedoch weiterhin Fisken, die über ausgeklügelte Methoden die Steueroptimierung über Verrechnungspreise zulassen.

Fremdvergleichsgrundsatz

Als zentraler Grundsatz für die Verrechnungspreisbestimmung auf nationaler sowie auf internationaler Ebene gilt der Fremdvergleichsgrundsatz der OECD, das sogenannte „dealing at arm’s length principle“. Der Fremdvergleichsgrundsatz ist im OECD-Musterabkommen vom 22. Juli 2010 Art. 9 verankert (Kahle, 2007, S. 96). Er verlangt, dass der Verrechnungspreis für einen internen Leistungsaustausch gleich hoch sein soll, wie wenn dieser Leistungsaustausch mit einem unabhängigen Dritten erfolgt wäre. Dies bedeutet, dass der jeweils gewählte Verrechnungspreis dem Fremdvergleich standhalten muss (Brähler, 2014, S. 405-406). Dabei bestehen gemäss Brähler (2014) verschiedene Arten des Fremdvergleichs:

  • Der betriebsinterne vs. betriebsexterne Fremdvergleich: Der betriebsinterne Fremdvergleich vergleicht eine Transaktion, die ein Konzern mit einer zum gleichen Konzern angehörigen Gesellschaft durchführt, mit einer Transaktion, die derselbe Konzern mit einem fremden Unternehmen durchführen würde. Der betriebsexterne Fremdvergleich hingegen vergleicht eine Transaktion eines Konzerns mit einer zwischen zwei anderen, unabhängigen Unternehmen durchgeführten Transaktion.
  • Der konkrete vs. hypothetische Fremdvergleich: Der konkrete Fremdvergleich lässt sich nur anwenden, wenn die Transaktion nicht nur innerhalb des Konzerns, sondern auch zwischen unabhängigen Dritten tatsächlich stattgefunden hat. Falls keine solchen Transaktionen stattfinden, kommt der hypothetische Fremdvergleich zur Anwendung.
  • Der direkte vs. indirekte Fremdvergleich: Der direkte Fremdvergleich wird angewendet, wenn die entscheidenden Faktoren der verglichenen Transaktionen deckungsgleich sind. Falls ähnliche Geschäftstransaktionen zugrunde gelegt werden, die um die Abweichung der tatsächlichen Transaktion korrigiert werden, wird von einem indirekten Fremdvergleich gesprochen (S. 405-409).

Ein wesentliches Element eines jeden Fremdvergleichs stellt die Vergleichbarkeitsanalyse dar, wozu die OECD einen Neun-Schritte-Prozess zur Verfügung stellt (Raschle & Borriello, 2011, S. 1075-1080). Da der Fremdvergleichsgrundsatz mit Schwierigkeiten behaftet ist, haben Unternehmen ausserdem die Möglichkeit, Advanced Pricing Agreements (APA) zu vereinbaren. Diese stellen zeitlich befristete Vereinbarungen zwischen den Steuerpflichtigen und den beteiligten Steuerverwaltungen dar. APA regeln, welche Verrechnungspreismethode und welche Preise oder Margen im Rahmen des internen Leistungsaustausches anwendbar sind und von den jeweiligen Finanzverwaltungen akzeptiert werden. Dadurch entsteht für das steuerpflichtige Unternehmen eine Rechts- und Planungssicherheit. In der Schweiz und in den USA ist dieses Verfahren weit verbreitet (Kahle, 2007, S. 98).

Steuerliche Verrechnungspreismethoden

Der Fremdvergleichsgrundsatz alleine schreibt kein bindendes Kalkulationsverfahren zur Berechnung der Verrechnungspreise vor. Vielmehr ist ein geeignetes Kalkulationsverfahren durch den Steuerpflichtigen selbst zu operationalisieren (Weber & Schäffer, 2014, S. 219). Grundsätzlich haben sich fünf Verrechnungspreismethoden zur Bestimmung einer fremdvergleichskonformen Vergütung für den Austausch konzerninterner Waren und Dienstleistungen etabliert, wie Abbildung 1 veranschaulicht (Schwerdt, 2013, S. 139). Gemäss den OECD-Verrechnungspreisrichtlinien wird dabei zwischen den folgenden geschäftsvorfallbezogenen Standard- und Gewinnmethoden unterschieden (OECD, 2011, S. 59).

Abb. 1: Steuerliche Verrechnungspreismethoden (in Anlehnung an Schwerdt, 2013, S. 139)

Die geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden stellen als Basis für den Fremdvergleich auf Preise oder Bruttomargen ab, wie sie fremde Dritte untereinander vereinbart haben.

Die geschäftsvorfallbezogenen Gewinnmethoden vergleichen den Gewinn der verbundenen Unternehmen mit dem Gewinn vergleichbarer unverbundener Unternehmen, um zu bestimmen, ob die Verrechnungspreise der verbundenen Unternehmen dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.

Im Grundsatz richtet sich die Wahl der angemessen Verrechnungspreismethode nach der Verteilung der Funktionen, Risiken sowie den wesentlichen Wirtschaftsgütern. Zudem hängt die Angemessenheit von der Verfügbarkeit zuverlässiger Fremdvergleichsdaten der an der konzerninternen Transaktion beteiligten Parteien ab (Schwerdt, 2013, S. 141). Die OECD-Richtlinien bezeichnen die geschäftsvorfallbezogenen Standardmethoden als die Methoden, mit denen sich am unmittelbarsten feststellen lässt, ob die kaufmännischen und finanziellen Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen dem Fremdvergleich entsprechen (OECD, 2011, S. 59-60). Allerdings wird anerkannt, dass die Standardmethoden in der Praxis aufgrund mangelnder empirischer Fremdvergleichswerte weniger geeignet sein können als die gewinnbezogenen Methoden. Insofern ist die OECD mittlerweile von der Sichtweise abgekommen, dass die Standardmethoden bevorzugt anzuwenden sind. Vielmehr wird nun für jeden Einzelfall die „am besten geeignete“ Methode in den Vordergrund gestellt (Schwerdt, 2013, S. 141; OECD, 2011, S. 59-60).

Empirische Ergebnisse

Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse einer Untersuchung von Hummel & Pedell (2009) bei grösseren deutschen Unternehmen zur Anwendung der steuerlichen Verrechnungspreismethoden. Die drei Standardmethoden kommen zusammengefasst mit etwa 70% am häufigsten zur Anwendung, wobei dieser Anteil bei Markenrechten mit insgesamt 42% deutlich geringer ist. Vielfach stehen bei Markenrechten aufgrund deren Einzigartigkeit verhandlungsbasierte oder andere Methoden im Fokus. Am wenigsten häufig wird gemäss der Studie die transaktionsbezogene Nettomargenmethode in der Praxis genutzt (S. 6-12).

Transaktion Preisvergleichs-
methode
Kostenaufschlags-
methode
Wiederverkaufspreis-
methode
Transaktionsbezogene
Nettomargenmethode
Gewinnaufteilungs-
methode
Verhandlungsorientierte
Methode
Andere
Vorprodukte 15% 54% 5% 2% 5% 14% 6%
Fertigprodukte 19% 28% 24% 6% 9% 10% 3%
Dienstleistungen 14% 56% 3% 1% 3% 16% 7%
Markenrechte 17% 19% 6% 3% 11% 20% 23%

Lern- und Praxismaterialien

Fallstudien

Quellen

Literaturverzeichnis

Weiterführende Literatur

Autoren

Pascal Sommer, Adrian Tschopp, Jasmin Wydler