EVA: Funding Conversions: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Economic Value Added#Adjustments|Conversions (auch Adjustierungen, Adjustments oder Konversionen genannt)]] stellen buchhalterische Korrekturen im Zusammenhang mit der [[Economic Value Added| Economic Value Added- (EVA®)]] Berechnung dar (Hostettler, 1997, S. 101). Conversions sind nötig, um die buchhalterischen Daten (sog. Accounting Model) an die betriebswirtschaftliche Realität (sog. Economic Model) anzupassen (Gundel, 2012, S. 19-20). Diese Umwandlung erfolgt in vier Konversionsschritten. Beginnend mit den[[EVA:_Operating_Conversions| Operating Conversions]], gefolgt von den Funding Conversions, [[EVA:_Tax_Conversions| Tax Conversions]] und den [[EVA:_Shareholder_Conversions| Shareholder Conversions]] (Hostettler, 1997, S. 97ff).
[[Economic Value Added#Adjustments|Conversions (auch Adjustierungen, Adjustments oder Konversionen genannt)]] stellen buchhalterische Korrekturen im Zusammenhang mit der [[Economic Value Added| Economic Value Added- (EVA®)]] Berechnung dar (Hostettler, 1997, S. 101). Conversions sind nötig, um die buchhalterischen Daten (sog. Accounting Model) an die betriebswirtschaftliche Realität (sog. Economic Model) anzupassen (Gundel, 2012, S. 19-20). Diese Umwandlung erfolgt in vier Konversionsschritten. Beginnend mit den[[EVA:_Operating_Conversions| Operating Conversions]], gefolgt von den Funding Conversions, [[EVA:_Tax_Conversions| Tax Conversions]] und den [[EVA:_Shareholder_Conversions| Shareholder Conversions]] (Hostettler, 1997, S. 97ff).

Version vom 29. Dezember 2014, 22:59 Uhr

Conversions (auch Adjustierungen, Adjustments oder Konversionen genannt) stellen buchhalterische Korrekturen im Zusammenhang mit der Economic Value Added- (EVA®) Berechnung dar (Hostettler, 1997, S. 101). Conversions sind nötig, um die buchhalterischen Daten (sog. Accounting Model) an die betriebswirtschaftliche Realität (sog. Economic Model) anzupassen (Gundel, 2012, S. 19-20). Diese Umwandlung erfolgt in vier Konversionsschritten. Beginnend mit den Operating Conversions, gefolgt von den Funding Conversions, Tax Conversions und den Shareholder Conversions (Hostettler, 1997, S. 97ff).

Ziele

Strategie

Das Ziel der Funding Conversions ist die vollständige Erfassung aller Finanzierungsmittel. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Positionen Leasing- und Mietverpflichtungen (Hostettler, 1997, S. 101). Funding Conversions bereinigen versteckte Finanzierungsformen und gleichen Unzulänglichkeiten der betrieblichen Rechnungslegung aus (Gundel, 2012, S. 58-59). Ohne die Funding Conversions ist es nicht möglich, Abschlüsse zu vergleichen, wenn beispielsweise eine Division oder ein Investment-Center einen Vermögensgegenstand erworben und eine andere diesen geleast hat (Hirsch, 2004, S. 58-59). Bei einem Vergütungssystem, welches durch den EVA®-Wert getrieben ist, werden zudem durch die Conversions falsche Anreizwirkungen korrigiert.

Offenlegung der verdeckten Finanzierungsformen

Unverzinsliche, kurzfristige Verbindlichkeiten

Gemäss Gundel (2012) bestehen die Funding Conversions unter anderem darin, dass unverzinsliche, kurzfristige Verbindlichkeiten bereinigt werden(S. 44). Beispiele dafür sind Lieferantenkreditoren, Kundenanzahlungen (Hostettler, 2002, S. 129; Zirkler, 2002, S. 101), kurzfristigen Rückstellungen oder passive Rechnungsabgrenzungen (Gundel, 2012, S. 59-63).

Es kann davon ausgegangen werden, dass Lieferanten ihr Kapital nicht zinslos zur Verfügung stellen, sondern in ihren Preisen einen Zins einrechnen. Darum müssen diese Zinskosten adjustiert werden (Hostettler, 2002, S. 127). Für die Adjustierung gibt es zwei Varianten, welche nachfolgend genauer dargestellt werden.

Bei Variante 1 (Praxisvariante) werden die nicht verzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Nettovermögen abgezogen.


Tabelle 1: Praxisvariante zur Bereinigung der nicht verzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten

Nettovermögen
+/- Operating Conversions
+/- Funding Conversions
- unverzinsliche, kurzfristige Verbindlichkeiten
+/- Shareholder Conversions
+/- Tax Conversions
= NOA (Net Operating Assets)

Bei der zweiten Variante, welche in der Praxis eher unüblich ist, werden die Zinsanteile in den Preisen zum EBIT hinzugerechnet (Hostettler, 2002, S. 127). Hostettler (2002) weist jedoch darauf hin, dass es eher umständlich ist, die Zinskosten zu schätzen und aufzurechnen (S. 128).


Tabelle 2: Zweite Variante zur Bereinigung der nicht verzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten

EBIT
+/- Operating Conversions
+/- Funding Conversions
+ Zins auf unverzinsliche, kurzfristige Verbindlichkeiten
+/- Shareholder Conversions
+/- Tax Conversions
= NOPAT (Net Operating Profit After Taxes)

Bei Kundenanzahlungen kann der Zins festgelegt und berechnet werden. Deshalb ist es möglich, diese nach der zweiten Variante zu behandeln.

Das Praxisbeispiel ThyssenKrupp wendet zur Adjustierung der unverzinslichen, kurzfristigen Verbindlichkeiten beide Varianten an. Zum einen werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vom Nettovermögen abgezogen und andererseits wird der Zins auf den Kundenanzahlungen zum EBIT dazu gezählt (ThyssenKrupp, 2013, S. 35).

Leasing- und Mietgeschäfte

Klassifizierung von Leasing- und Mietgeschäften

Bei Leasinggeschäften wird zwischen Operating Leasing (Mietleasing) und Financial Leasing (Finanzierungsleasing) unterschieden. Dabei ist entscheidend, ob Risiken und Nutzen beim Leasingnehmer oder beim Leasinggeber liegen. Das Financial Leasing hat einen langfristigen Charakter und die Risiken und der Nutzen werden dabei auf den Leasingnehmer übertragen (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 2012, S. 43). Demzufolge werden die Leasingobjekte gemäss IFRS, US GAAP und Swiss GAAP FER beim Leasingnehmer bilanziert und somit ist kein Adjustment notwendig (Gundel, 2012, S. 67). Wie in Tabelle 1 jedoch ersichtlich ist, ist ebenfalls beim Financial Leasing ein Adjustment nötig, sofern die Jahresrechnung nach Handelsrecht (OR) erstellt wurde.

Beim Operating Leasing handelt es sich um eine Art kurzfristige Vermietung von Objekten und somit verbleiben Risiken und Nutzen beim Leasinggeber. Gemäss IAS 17 werden die Leasinggegenstände folglich beim Leasinggeber bilanziert (KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 2012, S. 43). Es ist bilanztechnisch vorteilhaft, Objekte zu leasen, da sie nicht im Vermögen erscheinen, keine Abschreibungen notwendig sind und nicht mit Kapitalkosten belastet werden (Gundel, 2012, S.58). Daher ist das Operating Leasing immer in Unabhängigkeit von der Rechnungslegung zu adjustieren.

Mietgeschäfte sind ähnlich dem Operating Leasing zu klassifizieren, da die Risiken und der Nutzen beim Vermieter verbleiben und das Mietobjekt beim Vermieter aktiviert wird.

Einfluss Rechnungslegungsstandard auf Anwendung

Durch die verschiedenen Finanzierungsformen (Kauf, Financial Leasing, Operating Leasing, Miete) und die verschiedenen Verbuchungsarten verändert sich der EVA®. Dies beeinträchtigt die Steuerung und Vergleichbarkeit via EVA® von Divisionen, Investment-Center, etc. Ob ein Adjustment nötig ist, hängt einerseits davon ab, um welche Finanzierungsform es sich handelt und andererseits welcher Rechnungslegungsstandard angewandt wird. Tabelle 3 zeigt die Behandlung anhand IFRS, Swiss GAAP FER und dem Handelsrecht (OR).


Tabelle 3: Übersicht Aktivierung und Rechnungslegung

Aktivierung/Regelung IFRS Swiss GAAP FER OR
Financial Leasing Ja (IAS 17) Ja (FER 13) Nein (Anhang, OR Art. 959c)
Operating Leasing Nein Nein (Anhang, FER 13) Nein
Miete Nein Nein Nein

Quellen: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, SWISS GAAP FER 13, Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Anwendung

Ist ein Adjustment nötig, dann sind die Net Operating Assets (NOA) um die Verbindlichkeiten der nicht aktivierten Leasing- und Mietobjekte zu erhöhen (Hostettler, 2002, S. 126). Anschliessend können bei der ersten Variante die Zinsanteile in den Leasingraten und Mietzahlungen dem Net Operating Profit After Taxes (NOPAT) hinzugerechnet werden (Hostettler, 2002, S. 126). Die zweite Variante ist, dass das Leasing beziehungsweise die Miete wie ein Finanzierungs-Leasing behandelt und verbucht wird (Atkinson & Kaplan, 1998, S. 509-513).

Mietobjekte ähneln einem Operating Leasing. Daher sollte der Wert des Mietobjekts den NOA hinzugerechnet werden und die Miete mit einer von beiden Varianten adjustiert werden. Welcher Bewertungsansatz für die unterschiedlichen Mietobjekte zu verwenden ist, wird in der Literatur nicht vorgeschrieben. Bewertungsansätze können beispielsweise die Discounted-Cashflow-Methode, die Ertragswert-Methode oder eine Verkehrswert-Schatzung sein. Der Bewertungsansatz sollte jedoch verständlich und innerhalb der zu vergleichenden Einheiten akzeptiert und einheitlich sein.

Vergleicht man beide Varianten zur Adjustierung des Leasings und der Miete, unterscheidet sich der adjustierte EVA®. Dieser Unterscheid ist im folgenden Beispiel von Atkinson & Kaplan (1998) ersichtlich (S. 509-513):

Investment-Center A und Investment-Center B erwirtschaften beide einen NOPAT von CHF 26‘000 und besitzen NOA von CHF 60‘000. Beide benötigen eine neue Produktionsanlage. Investment-Center A kauft die Anlage für CHF 30‘000 und schreibt sie linear über 5 Jahre ab. Investment-Center B least die Produktionsanlage für CHF 8‘950 pro Jahr und bilanziert das Leasing nicht. Dadurch ergeben sich folgende EVA®:


Tabelle 4: Vergleich Investment-Center A und B

Investment-Center A Investment-Center B
NOA nach Kauf/Leasing 90'000 60'000
NOPAT nach Kauf/Leasing 20'000 17'050
RONOA 22.2% 28.4%
WACC 15.0% 15.0%
EVA® 6'500 8'040

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie unterschiedlich der EVA® ausfällt, wenn eine Sachanlage gekauft und aktiviert beziehungsweise geleast und nicht bilanziert wird.

Um die verdeckte Finanzierung von Investment-Center B zu adjustieren, gibt es zwei Möglichkeiten. Wie Tabelle 3 veranschaulicht, kann man es einerseits wie ein Financial Leasing behandeln oder andererseits die Zinsanteile aufrechnen (Hostettler, 2002, S. 126; Atkinson & Kaplan, 1998, S. 509-513):


Tabelle 5: Korrektur Leasing

Investment-Center B Behandlung analog Financial Leasing Aufrechnung Zinstanteil
NOA 90'000 90'000
NOPAT 20'000 21'550 1)
RONOA 22.2% 23.9%
WACC 15.0% 15.0%
EVA® 6'500 8'040

1) 17'050 + 4'500 Zinsanteil) = 21'550

Auswirkungen auf den EVA®

Langfristig unterscheiden sich die beiden Korrekturvarianten bezüglich der Auswirkungen auf den EVA®. Das lässt sich anhand von folgendem Beispiel darstellen (Carlen, Gianini & Riniker, 2013, S. 60-61):

Zur Vereinfachung des Beispiels werden die steuerlichen Auswirkungen vernachlässigt und jeweils nur der NOPAT und die NOA korrigiert.

Die Muster AG least eine EDV-Anlage mit einem Barwert von CHF 530 zu 8%. Die jährlichen Leasingraten betragen CHF 160 und laufen über 4 Jahre. Die lineare Abschreibungsdauer für die EDV-Anlage beträgt ebenfalls 4 Jahre. Die Muster AG führt mittels EVA® und hat die geleaste EDV-Anlage nicht bilanziert. Der WACC der Muster AG beläuft sich auf 12%.


Bei einer Behandlung analog eines Financial Leasings wird der Barwert des Leasingguts aktiviert und die Leasingschuld passiviert. Bei der Bezahlung der Leasingraten wird der Zinsanteil als Zinsaufwand verbucht und der Amortisationsteil reduziert die Leasingschuld. Ende Jahr wird dann das Leasingobjekt jeweils noch abgeschrieben.


Tabelle 6: Korrektur Leasingrate analog Financial Leasing

Behandlung analog Financial Leasing Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Summe
NOPAT vor Korrektur 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 500.0
+ Leasingrate +160.0 +160.0 +160.0 +160.0 0.0 +640.0
- lineare Abschreibung -132.5 -132.5 -132.5 -132.5 0.0 -530.0
NOPAT nach Korrektur 127.5 127.5 127.5 127.5 100.0 610.0
NOA vor Korrektur (per 1.1.) 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0
+ Aktivierung Leasiggut +530.0 +530.0 +530.0 +530.0 +530.0
- Abschreibung Leasinggut 0.0 -132.5 -265.0 -397.5 -530.0
NOA nach Korrektur (per 31.12.) 630.0 497.5 365.0 232.5 100.0
EVA® korrigiert 51.9 67.8 83.7 99.6 88.0 391.0
EVA® ohne Adjustment 88.0 88.0 88.0 88.0 88.0 440.0


Wird jeweils der Zinsanteil in der Leasingrate aufgerechnet, wie in der Tabelle unterhalb dargestellt, verändert sich der adjustierte NOPAT jährlich, ohne dass sich die betriebswirtschaftlichen Grundlage verändert hat:


Tabelle 7: Korrektur Leasingrate durch Aufrechnung Zinsanteile

Aufrechnung Zinsanteile Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Summe
NOPAT vor Korrektur 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 500.0
+ Zinsanteil Leasingrate +42.4 +33.0 +22.8 +11.8 0.0 +110.0
NOPAT nach Korrektur 142.4 133.0 122.8 118.8 100.0 610.0
NOA vor Korrektur (per 1.1.) 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0
+ Aktivierung Leasinggut +530.0 +530.0 +530.0 +530.0 +530.0
- Amortisation Leasinggut 0.0 -117.6 -244.6 -381.8 -530.0
NOA nach Korrektur (per 31.12.) 630.0 512.4 385.4 248.2 100.0
EVA® korrigiert 66.8 71.5 76.6 82.0 88.0 384.9
EVA® ohne Adjustment 88.0 88.0 88.0 88.0 88.0 440.0

Beide Varianten führen in der Summe zu einem NOPAT von CHF 610, verteilen sich jedoch unterschiedlich über die einzelnen Jahre, was die Vergleichbarkeit der Jahre beeinträchtigt. Die Summe der EVA® hingegen unterscheidet sich, wobei bei der Aufrechnung der Zinsanteile die Summe der EVA® kleiner ist. Zudem ist zu beachten, dass der EVA® bei Leasing nur mit der Variante "Behandlung analog Financial Leasing" gleich hoch wie bei einem Kauf ist und damit die Anreizwirkung vollständig beseitigt.

Herausforderungen bei der Anwendung

Kultur

Hostettler (2003) weist auf folgende Probleme im Umgang mit dem EVA® hin: Oftmals wird der EVA® nur als Performance Measurement eingeführt und nicht an das Anreizsystem gekoppelt. Die Berechnung ist kompliziert und unverständlich aufgrund der Conversions. Meistens werden jedoch mehr Conversions vorgenommen als nötig wären.

Zudem ist nicht die absolute Höhe des EVA® ausschlaggebend, sondern die Veränderung. Ebenso ist die exakte Messung weniger wichtig als das erzielte Managementverhalten bei der Planung und Entscheidungsfindung (S. 117-118).

Lern- und Praxismaterial

Aufgaben Fallstudien

Quellen

Literaturverzeichnis

  • Atkinson, A. & Kaplan, R. (1998). Advanced Management Accounting. Third Edition. New Jersey: Prentice Hall.
  • Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) (OR) vom 30. März 1911, SR 220.
  • Carlen, F., Gianini, F. & Riniker, A. (2013). Finanzbuchhaltung 2. Sonderfälle der Finanzbuchhaltung (8. Aufl.). Zürich: Verlag SKV.
  • Gundel, T. (2012). Der EVA® als Management und Bewertungsinstrument. Wiesbaden: Gabler Verlag.
  • Hirsch, B. (2004). Wertorientierte Unternehmensführung: Konzepte – Implementierung – Praxisstatements. Berlin: Springer.
  • Hostettler, S. (1997). Economic Value Added (EVA): Darstellung und Anwendung auf Schweizer Aktiengesellschaften (2. Aufl.). Bern: Verlag Paul Haupt.
  • Hostettler, S. (2002). Economic Value Added (EVA). Darstellung und Anwendung auf Schweizer Aktiengesellschaften (5. Aufl.). Bern: Verlag Paul Haupt.
  • Hostettler, S. (2003). Economic Value Added – Lektionen aus der Praxis. Das EVA®-Konzept richtig eingesetzt als Grundlage einer effektiven finanziellen Corporate Governance. Der Schweizer Treuhänder, 3/03, S. 117-122.
  • KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.). (2012). IFRS visuell. Die IFRS in strukturierten Übersichten (5. Aufl.). Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag.
  • Swiss GAAP FER 13. (2007). Leasinggeschäfte. Online (28.10.2014): http://www.fer.ch/inhalt/fachempfehlungen/swiss-gaap-fer-standards/swiss-gaap-fer-13.html
  • ThyssenKrupp. (2013). Wertorientiertes Management im ThyssenKrupp Konzern. Essen.
  • Zirkler, B. (2002). Der Economic Value Added (EVA®) als Konzept fur den Mittelstand. Zeitschrift für Controlling, Accounting & System-Anwendungen, 1/2002, S. 98-104.

Weiterführende Literatur

  • O'Byrne, S.F. & Young, S.D. (2001). EVA and Value-based Management. A Practical Guide to Implementation. New York: McGraw-Hill.
  • Weissenberger, B. (2011). IFRS für Controller: Einführung – Leitlinien – Fallbeispiele – Praxisberichte (2. Aufl.). Freiburg im Breisgau: Haufe-Lexware.

Autoren

Eliane Ammann, Lukas Baer, Ralph Buess, Joel Burch