Verhandlungsbasierte Verrechnungspreise

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Verhandlungsbasierte Verrechnungspreise basieren auf Verhandlungen zwischen der Organisationseinheit welche die Leistungen erbringt und jener welche die Leistungen bezieht (Pfaff & Stefani, 2006, S. 1). Oft wird auch von verhandelten Transferpreisen oder ausgehandelten Verrechnungspreisen gesprochen. Verhandlungsbasierte Verrechnungspreise gehören zusammen mit marktbasierten Verrechnungspreisen und kostenbasierten Verrechnungspreisen zu den am häufigsten verwendeten Arten der Verrechnungspreisermittlung in der Praxis (Ewert & Wagenhofer, 2005, S. 585). Vor allem in Unternehmen mit einem stark dezentralisierten Aufbau sind Verrechnungspreise von grosser Bedeutung. Ihr Einsatz ermöglicht die Etablierung interner Märkte und führt damit zu einer Steigerung der Effizienz und Motivation im Zusammenhang mit der internen Leistungserstellung (Ewert & Wagenhofer, 2005, S. 585). Bei den Verhandlungen von Verrechnungspreisen werden nicht nur die zwischen den Bereichen fliessenden Gütermengen, sondern auch die Preise festgelegt (Küpper, 2008, S. 429). Da verhandlungsbasierten Verrechnungspreisen meistens marktorientierte Preise zu Grunde liegen, kann diese Art der internen Verrechnung als nah am Markt bezeichnet werden. Sie sind daher näher bei den Markt- als bei den Kostenpreisen einzuordnen.

Ziel und Zweck

Voraussetzungen

Zentral vs. Dezentral Das Prinzip der verhandlungsbasierten Verrechnungspreise setzt voraus, dass die Unterneh-menszentrale die nötigen Verantwortungen an die Bereiche abtritt. Dies führt dazu, dass die Unternehmenszentrale einen Teil ihrer Macht über den Bereich verliert (Pfaff & Pfeiffer, 2004, S. 307). Ebenso wichtig ist die Verhandlungsmentalität. Diese muss entsprechend in die Unternehmenskultur einfliessen und in den Bereichen etabliert werden. Die entscheidendste Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der verhandlungsbasierten Verrechnungspreise ist, dass die einzelnen Bereiche die Möglichkeit haben, die Produkte extern zu beziehen (Mensch, 2003, S. 931).Würden interne Leistungstransfers als Reaktion darauf vorgeschrieben, wäre nicht klar, worüber die Bereiche verhandeln sollen. Die verhandelnden Bereiche hätten kaum Verhandlungsmacht, da nicht mit dem Bezug von Externen bzw. dem Verkauf an Externe gedroht werden kann. Das Ergebnis wäre eine willkürliche Aufteilung eines gemeinsamen Gewinnes (Ewert & Wagenhofer, 2005, S. 618.).

Fallweise vs. Generell Bevor über den Preis verhandelt werden kann, muss für beide Parteien klar sein, um welches Produkt oder Auftrag sich die Verhandlung bezieht. In der Praxis muss unterscheiden werden, ob die Verhandlungen fallweise oder generell erfolgen. Bei der fallweisen Verhandlung wird jede vorgeschlagene Transaktion gesondert verhandelt. Bei den generellen Verhandlungen wird ver-einbart, aufgrund welcher Prinzipien der Verrechnungspreis im Einzelfall festgelegt wird. Welche Form gewählt wird, hängt im Wesentlichen vom Umfang der unterschiedlichen internen Transaktionen ab. Je häufiger die Transaktionen anfallen, desto eher wird eine generelle Rege-lung geeignet sein. Bei einer generellen Lösung kommen insbesondere marktbasierte Verrechnungspreise und kostenorientierte Verrechnungspreise in Betracht (Ewert/Wagenhofer, 2005, S. 618.)

Vor- und Nachteile

Lern- und Praxismaterialien

Aufgaben Fallstudien

Quellen

Literaturverzeichnis

  • Ewert, R. & Wagenhofer, A. (2008). Interne Unternehmensrechnung (7. Aufl.). Berlin: Springer.
  • Küpper, H.-­‐J. (2008). Controlling – Konzeption, Aufgaben, Instrumente (5. Aufl.). Stuttgart: Schäffer-Poeschel.
  • Pfaff, D. & Stefani, U. (2006). Verrechnungspreise im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis. Universität Zürich.

Weiterführende Literatur